AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

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dirkheinrich
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AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von dirkheinrich »

Hallo ich bin Beamter bei der DTKS und habe von der BAD Amtstärztin Dienstunfähigkeit attestiert bekommen. Ich habe mittlerweile auch schon das Schreiben "Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand bekommen". Jetzt ist meine Frage, ob ich bis zur tatsächlichen Versetzung in den Ruhestand noch eine AU-Bescheinigung von meinem behandelnen Arzt brauche oder ob das Gutachten mit festgestellter Dienstunfähigkeit vom BAD als "Krankmeldung" gilt. Bei der Personalhotline konnte mir das leider keiner sagen ?!? Vielleicht weiss hier ja jemand wie es richtig ist ...

Danke schonmal ....
dirkheinrich
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von dirkheinrich »

Hallo dibedupp,

danke für die superschnelle Antwort ... ist schon komisch, dass mir da die Personalhotline nicht weiterhelfen konnte :?
Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

ich würde auf Nummer sicher gehen, und eine Krankmeldung vorlegen - denn die Ankündigung ist ja eine Ankündigung und keine Verwaltungsakt.
Wenn du innerhalbe einer Zuweisung/Abordnung oder normalen Anstellung bist, gehe ich arbeitsrechtlich (und auch beamtenrechtlich) davon aus, dass du eine Arbeitspflicht zu erfüllen hast - somit müsstest du eigentlich bis zum Vorruhestand deine Arbeitspflicht erfüllen...
Bei deiner Org-Einheit wirst du ja noch als aktiver Beamter geführt - hier würde ich als Leiter dich auffordern, deinen Dienst anzutreten. Wenn du das nicht kannst, musst du halt zum Arzt gehen und eine AU-Bescheinigung vorlegen...

Wenn du das jetzt nicht machst und keiner hat irgendwas dagegen und kein Hahn kräht danach, dann ist es halt so - wo kein Kläger da kein Richter !
Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dibedupp,

hier sollte aber meiner Meinung nicht nur diese Info an die Dienststelle bzw. Führungskraft gehen, sondern auch eine Info an den Beamten.
Denn wenn hier einer in der Beweispflicht (Arbeitsfähig- bzw. Arbeitsunfähigkeit) ist, dann ist es der Beamte - so herrscht dann bei allen Rechtssicherheit !
Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dibedupp,

ich habe schon gelesen, dass es zukünftig so sein soll - wenn es nach dir geht...

Aber leider glaube ich, dass du ein so kleines Licht bist, dass die oberen Herren leider auf dich nicht hören (wollen) !!!
Und auf Aussagen von irgenwelchen daherkommenden Mitarbeitern aus der Hotline, verlasse ich mich nicht - denn hier gibt es auch ein gefährliches Halbwissen...

Im Nachgang ist der Beamten in der Beweispflicht - und so lange man noch nicht in der DDU ist, zählt alleine nur die Arbeitspflicht - das sollte man einem halbwegs normal denkenden Beamten mitgeben. Auf irgendwelche vagen Auskünfte hier im Forum wird sich keiner berufen können..

Also, bevor hier mal wieder Beleidigungen ausgesendet werden, kümmere dich lieber um deine Arbeit - denn wenn du schon deine Kolleg/innen verteitigst, die angeblich nicht wissen, dass man keine AU-Bescheinigungen mehr bei der Ankündigung braucht, dann steht es mit der Hotline schon sehr schlecht... :evil:

Aber was kümmern mich die Kunden (denn das sind wir, wenn wir ein Ticket aufgeben), die landen ja beim nächsten Anruf nicht mehr bei mir !
Torquemada
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo dibedupp,

ich habe schon gelesen, dass es zukünftig so sein soll - wenn es nach dir geht...

Aber leider glaube ich, dass du ein so kleines Licht bist, dass die oberen Herren leider auf dich nicht hören (wollen) !!!
Und auf Aussagen von irgenwelchen daherkommenden Mitarbeitern aus der Hotline, verlasse ich mich nicht - denn hier gibt es auch ein gefährliches Halbwissen...
Ich finde diesesn verbalen Schuß gegen dibedupp aber wirklich "leicht" übertrieben. Der Kollege engagiert sich, ist informiert und vom Fach.
Aber wo liegt denn das Problem hier bei DTKS? Der Kollege fragt schriftlich bei seiner Führungskraft an und bittet um Antwort per Mail. Die Sekretariate und Führungskräfte haben bei HR ihre Businesspartner, die ihnen gerade bei Fachfragen weiterhelfen.
Lasst die doch mal machen. Und so, wie es die DTKS will, soll sie es bekommen.
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tiefenseer
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Hallo @,
Hallo dibedupp,

Du hast geschrieben:
dibedupp hat geschrieben:Wenn der Beamte die Ankündigung erhält, erhählt gleichzeitig die Führungskraftvdie Info, dass die Attestpflicht entfällt. Und zukünftig wird dies auch in der Ankündigung selber stehen.
Auf welche Rechtsnorm kann man sich bei dieser Ausage berufen?
Handelt es sich hier lediglich um eine interne Anweisung?

dirkheinrich - ich kann Dir nur empfehlen, dass Du Dich entweder schriftlich an die mitteilende Dienststelle (Pensionierungsverfahren) mit Deiner Frage wendest oder bis zum Tag Deiner Pensionierung den AU-Schein fortgesetzt einreichst.

Wenn es denn in dem Ankündigungsschreiben nicht enthalten ist, so wird das seine Gründe haben.
So lange Du offiziell keine rechtsverbindliche und vor allem schriftliche Aussage hierzu vorliegen hast, solltest Du schauen jedem Ärger aus dem Weg zu gehen.

So lange nur dienstinterne Absprachen als Mitteilung an Dich gelangen, so sind sie schlichtweg nichts wert und haben keinerlei Rechtsstatus!!!
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

ich sehe es so wie tiefenseer - grds. besteht eine Arbeitspflicht (natürlich auch bei Beamten). Wenn man unentschuldigt vom Dienst fernbleibt, kann dies Konsequenzen haben.
Und ich verlasse mich hier nicht auf eine Aussage eines Mitarbeiters von HBS...warum auch. Denn der Beamte ist nachher in der Beweispflicht - und sich dann auf die Aussagen von dibedupp zu verlassen, ist schon absolut fahrlässig.

Vor allen Dingen ist es so, dass die Mitarbeiter an der Hotline bei HBS ein breites Wissen haben, dass aber in keinster Weise in die Tiefe geht. aus diesem Grunde behaupte ich hier einmal, dass die getätigten Aussagen von dibedupp keinen (Rechts)-Wert haben - deshalb kann ich in diesem Fall dem Fragesteller den Hinweis mitgeben, genau das zu machen, was ein normal denkender Mensch macht...:

Wenn du nicht arbeiten kannst aber eigentlich noch bis zum Beginn der DDU arbeiten müsstest, dann musst du bei einer Abwesenheiten wegen Krankheit eine AU vorlegen.
Was spricht auch dagegeben bzw. was spricht dafür, dass man keine AU abgeben muss. Also, kurz zum Arzt und die AU-Bescheiniung ausstellen lassen...

Von irgendwelchen Aussagen, was kommen könnte oder was hier weiter gegeben werden könnte, kann sich morgen keiner was kaufen...
Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

also, manche verstehen es nicht...
Die Ankündigung, den Beamten zur Ruhe zu setzen, ist ein Schreiben und kein Verwaltungsakt - denn darin steht auch nur, dass beabsichtigt wird, den Beamten zu einen XY-Datum zur Ruhe zu setzen - so weit so gut.

Vergleichbar ist es mit dem Schreiben zur Aufforderung an der DU-Untersuchung teilzunehmen, bei der die Dienstunfähigkeit geprüft werden soll. Hier ist auch klar, dass der DH den Beamten in die DDU schicken will, trotzdem muss der Beamte natürlich seine Arbeitspflicht erfüllen - oder aber eine AU vorlegen.
Wenn in deinem Ankündigungsschreiben steht, du brauchst keine AU mehr - dann ist es gut...

Wenn dir aber hier einer von HBS hier in einem Portal die Info gibt, aber die Mitarbeiter nach einem Anruf von HBS keine Ahnung haben, dann wäre ich schon sehr sehr vorsichtig.
Also, folge deinem normalen Menschenverstand und tue das, was du für richtig hälst...
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tiefenseer
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Hallo
dibedupp hat geschrieben:
@Dirkheinrich, hör aber ruhig auf das, was dir die Kollegen aus VCS oder anderen Bereichen sagen. Ich, der ich bei HBS arbeite und täglich mit Zurruhesetzungen zu tun habe, hab ja keine Ahnung.
Es geht doch nicht darum darüber zu urteilen, ob Du Ahnung hast oder nicht.
Das grundsätzliche Anliegen ist m.E. bisher nicht beantwortet worden.

Auf welche Rechtsnorm kann man sich bei dieser Ausage berufen?
Handelt es sich hier lediglich um eine interne Anweisung?

Es wäre also sehr hilfreich, wenn Du auf meine Fragen aus meinem vorangegangenen Beitrag anworten könntest.

Eine Vielzahl von Entscheidungen ggü. einem Beamten endet in einem Verfahren, welches klaren gesetzlichen Forderungen unterliegt.
So ist jede vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht zwangläufig mit einer aktuellen Arbeits-/Dienstunfähigkeitsbescheinigung verbunden. Allein daraus eine Logik zu schlussfolgern, man bräuchte auch keine AU-Bescheinigung mehr, ist hypothetisch und entspricht keineswegs den Anforderungen eines solchen Verfahrens.

Ich finde es schon nicht mehr grob fahrlässig, wenn ich denn solch eine von Aussage Dir vorfinde.
Das zeugt nicht nur von falschen oder hilflosen Informatuionweitergabe sondern grenzt bereits an einer Rechtsauskunft, deren Status Du sicherlich nicht besitzt.

Mit Deiner Auskunft, die sich lediglich darauf begründet, dass Du als HSB in diesem Bereich tätig bist, birgt die Gefahr der Verallgemeinerung und ist weder sach- noch personenbezogen.
Leider gibst Du mir die Bestätigung für meinen Verdacht, dass durch HSB für Pensionierungsverfahren viele formale Fehler gemacht werden, die zu unzähligen Klageverfahren führten und führen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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tiefenseer
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Hallo dirkheinrich,

im Zusammenhang mit Deiner Anfrage interssiert es mich, ob Du denn grundsätzlich eine (Zwangs-)Pensionierung zustimmst oder ob Du noch weiter arbeiten möchtest?

Aus der Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand geht sicherlich hervor, dass Du 4 Wochen Zeit hast Einwendungen hierzu dar zu legen.
Hast Du vielleich auch mal an die Hinzuziehung eines RA gedacht?

Gruß Tiefenseer
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Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo tiefenseer,

ich gebe dir hier zu 100 % Recht - vor allen Dingen ist es schon sehr fragwürdig, dass ein MA bei HBS hier in diesem Forum rechtssichere Auskünfte geben will...
Daran erkennt man aber wieder die Arroganz und Ignoranz der Deutschen Telekom bzw. von irgenwelchen Heinis, die sich hier als Rechtsinstanz ausgeben und einen in Sicherheit suggerieren - das ist schon mehr als grob fahrlässig - das ist eine vorsätzliche Falschauskunft...

Vor allen Dingen lasse ich mir nicht von einem dahergelaufenen Mitarbeiter von HBS hier irgendetwas aufschwatzen - jeder der schon mal mit der HBS-Hotline zu tun hat, weiß dass dort sowiese die wenigsten ein sicheres Rechtswissen haben.
Aus eigenen Erfahrung und aus Berichten von Kolleg/innen weiß ich aber, dass die Mitarbeiter bei der Hotline zwar bemüht sind aber doch eher mit Nichtwissen glänzen und bei Problemen die ein wenig in die Tiefe gehen, diese sowiese weiter leiten.

Ich habe nichts gegen diese Mitarbeiter, aber ich habe etwas dageben, dass diese sich jetzt wie im Fall von dibedupp hier aufspielen, als wären Sie die höchste Rechtsinstanz und man sich auf deren Geschwätz auch noch berufen kann...


@ dibedupp:
Nichts für Ungut, aber leider überschätzt du deine Kernkompetenz in diesem Fall und lehnst dich ein wenig weit aus dem (Rechts)-Fenster - mit dieser Überschätzung, die du übrigens in vielen Fällen hier an den Tag legst, zeigt es mir, dass du nicht nur dich selber sondern auch noch anderen mit deiner oftmals falschen Meinung ins Verderben bringst...
Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

es wird langsam mal Zeit, dass einige von ihrer roso-roten Wolke herunter kommen und sich das reale (Telekom)-Leben ansehen - wenn man immer nur in dem (goldenen) Käfig hockt und sich mit Beschwerden der Mitarbeiter auseinandersetzen muss die (oftmals) berechtigt sind und dennoch abgebügelt werden müssen, verliegt man den Hang zur Realität und schwebt über den Anderen - aber Hauptsache man hat mal hier wieder ein dummes Geschwätz abgegeben und meint auch noch, dass das in Ordnung ist :twisted:
Torquemada
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Könnt ihr bitte mal diesen kindischen Kleinkrieg lassen? Das muss doch nicht dauernd wiederholt werden.
Einfach mal etwas runterkommen.
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tiefenseer
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Hallo @,

schade dibedupp - ich bin etwas enttäuscht, dass Du Dich einerseits für Deine Meinung, Deine Auskünfte hier einsetzt. Andererseits aber kein Interesse zeigst, auf meine Fragen zu antworten.

Das widerum hinterläßt hypothetische Annahmen/Mutmaßungen, die Du sicherlich nicht ausgesprochen hören (ähhh...lesen...) möchtest.

Schade...schade... mal abgesehen von den emotionalen Einwürfen von Kater-Mikesch schein ja da doch einiges Wahres dfran und drin zu sein....

Schönen Abend allen
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