anstehende DDU

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Mone75
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anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Hallo zusammen,

bei mir steht zu Ende April 14 eine DDU für 15 Monate ins Haus. Hatte Juni 2012 einen Fahrradunfall auf dem Nachhauseweg, also Wegeunfall.
Meine Frage: Erhalte ich neben den mickrigen Versorgungsbezügen auch noch Zahlungen von der Unfallkasse Post und Telekom?

Rückantworten wären super

Mone75
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Hallo dibedupp,

UPS, Sorry, du hast natürlich recht, habe mich ein bisschen doof ausgedrückt.
Ja, nach 15 Monaten wird geprüft, ob ich wieder den Dienst aufnehmen kann.
Mein Unfall ist als Dienstunfall anerkannt und laut Aussage der UKPT kann ich nur einen Unfallausgleich gelten machen.
Diesen hatte ich bereits schriftl. beantragt.
Dafür werde ich aber zum ärztl. Gutachter geschickt. Der Unfallausgleich wird allerdings nur gezahlt , wenn eine MdE von mind. 25 % vorliegt.

Diesen Zuschlag, von dem du geschrieben hast, wird der über das Versorgungsamt berechnet oder berechnet die UKPT und von dort erhalte ich die Zahlung?

Danke dir schon mal, dass du geantwortet hast.

LG
Mone 75
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Moin dibedupp

unter Punkt 5 steht bei mir nur sonstige Angaben: keine
Die Unterlagen vom Versorgungscenter habe ich bereits erhalten. Lt. einem Kollegen findet eine gesonderte Versorgungsberechnung statt, die allerdings durch einen "Spezialisten" erfolgt und somit erst bei Beginn Dienstunfähigkeit berechnet werden kann.

Ist schon blöd, jetzt renne ich auch noch dem Geld hinterher.

Als wenn man durch die Krankheit nicht schon genug Sorgen und Probleme hätte.

Weißt du vielleicht auch, wie der Gutachter die MdE berechnet? Für die Vergangenheit kann ja nur per Aktenlage entschieden werden, oder?
Der Gutachter kann ja nur den "Ist-Zustand" begutachten.
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Bundesfreiwild
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

http://www.au-bk.lima-city.de/files/GdB-GdS-Tabelle.pdf
Unter diesem Link findest du so ca. ab Seite 27 die Beschreibungen und Bewertungen zu den Krankheiten, Einschränkungen, etc. und deren Bewertung in Prozent.

Wenn man den Antrag auf SchwB beim Versorgungsamt stellt (das Amt kann je nach Kommune auch anders heissen), sollte man von seinem behandelnden Arzt auf jeden Fall ein einigermassen ausführliches Gutachten vorlegen können, dass auch den Schweregrad der Einschränkungen deutlich macht.

Dann wird es ungefähr so laufen:
Antrag stellen, Unterlagen beifügen
Antrag wird abgelehnt oder ein nur ganz geringer Schwb-Grad wird "genehmigt".
Schriftlich Widerspruch einlegen mit Begründung des Schweregrades (Text ggfs. aus der Tabelle entnehmen).

Amt wird wieder per Unterlagen prüfen. Evtl. den GdB anheben - oder auch nicht.
Widerspruch erheben, wenn man glaubt, das Ziel ist noch nicht erreicht.

An diesem Punkt wird spätestens die Einladung zu einem Untersuchungstermin kommen. Auf den sollte man sich mit 1-2 Wochen Vorlauf so vorbereiten können, dass man seine Schädigungen auch demonstrieren kann. Nützt einem ja nichts, da vollgepumpt mit Medikamenten als quasi-gesund aufzulaufen. Und wenn irgendwelche "Teile" nicht richtig funktionieren, sollte man das auch vorführen können. Also nichts überspielen.


BAD: GGfs. wurde der BAD nicht darüber informiert, dass es sich um eine DDU-Untersuchung in Folge eines Dienstunfalles handelt. Wenn es um eine DDU in Folge eines Dienstunfalles geht, wäre es aber sehr wichtig, wenn dieser Fakt auch irgendwo dokumentiert wäre. Die Versorgungsbezüge werden nämlich deutlich anders (und höher) berechnet, wenn die DDU WEGEN eines Dienstunfalles eintritt!!!

Du solltest also beim HR-Bereich unbedingt einfordern, dass dieser Fakt in dem BAD-Gutachten erscheint und gewürdigt wird. Ggfs. bestehe darauf, dass man dich nochmal zu einem echten, unabhängigen AMTSarzt bestellt. Grade bei den Folgen eines Dienstunfalles würde ich darauf bestehen, dass ein Amtsarzt die Entscheidung trifft und erkennbar begutachtet wird, dass die DDU nur deswegen eintritt, weil ein Dienstunfall der Auslöser war.
Mone75
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Hallo Bundesfreiwild,

vielen Dank für deine super Hinweise.

Puhh, habe jetzt echt Schweissausbrüche bekommen. Telefonisch wurde mir bereits bestätigt, dass es ein anerkannter Dienstunfall ist.
Die schriftl. Bestätigung seitens der UKPT habe ich angefordert.

Da ich bereits 10 mal bei der Amtsärztin vorsprechen musste, habe ich einfach übersehen, dass dieses bereits bei der ersten Untersuchung ( 26.04.13) schon vermerkt und angekreuzt war.

Vielleicht hast du ja noch ein paar gute Tipps auf Lager.

Bin für jede Information echt dankbar.

LG
Mone75
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Bundesfreiwild
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn es vermerkt ist, dann wird es auch so in deiner Personalakte stehen und in die Pensionsberechnung einbezogen werden.
Wenn ich mich richtig erinnere, werden die 10,8% Strafzoll dann NICHT abgezogen, sondern man geht mit erreichten Pensionsprozenten in die Dienstunfall-DDU.
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... gehalt.htm

2. weitere Voraussetzungen des erhöhten Unfallruhegehalts:
2.1. Dienstunfähigkeit infolge des Unfalls (Frage der Kausalität)
2.2. Versetzung in den Ruhestand wegen der durch den Unfall verursachten Dienstunfähigkeit
2.3. im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 50%.

Hier scheint es wichtig zu sein, dass die körperliche Einschränkung tatsächlich mit mindestens 50% GdB bescheinigt wird.
Deshalb ist es SEHR WICHTIG, dass du beim Versorgungsamt dann auch damit rechnest, dass du mal mindestens 2x Widerspruch gegen zu niedrige GdB-Bescheide einlegen musst. Die Versorgungsämter machen diesen Zirkus seit Jahren in der Hoffnung, dass sich ältere -aber auch jüngere- scheuen, das formale Widerspruchsverfahren einfach durchzuziehen.

Übersehen Sie bitte ggf. nicht die Hinweise auf ein
► erhöhtes Unfallruhegehalt nach qualifiziertem Dienstunfall und auf eine
► Unfallentschädigung nach § 43 Beamtenversorgungsgesetz (Bund).
§ 37 Beamtenversorgungsgesetz Bund: Erhöhtes Unfallruhegehalt.

(1) Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist. Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass sich für Beamte der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mindestens nach der Besoldungsgruppe A 6, für Beamte der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9, für Beamte der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 12 und für Beamte der Laufbahngruppe des höheren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 16 bemessen; die Einteilung in Laufbahngruppen gilt für die Polizeivollzugsbeamten, die sonstigen Beamten des Vollzugsdienstes und die Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr im Bereich der Länder entsprechend.

(2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn der Beamte
1. in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder
2. außerhalb seines Dienstes durch einen Angriff im Sinne des § 31 Abs. 4
einen Dienstunfall mit den in Absatz 1 genannten Folgen erleidet.
Kater-Mikesch
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mone75,

an deiner Stelle würde ich mich schnellstens einmal mit einem Anwalt unterhalten, der für Verwaltungs- und Beamtenrecht spezialisiert...
Ohne Hilfe kann man hier sehr viel verkehrt machen, denn bei deinem Fall, sollte es eigentlich keine Probleme geben da:
- Dienstunfall ist anerkannt
- Unfallkasse ist informiert

Ich frage mich jetzt aber auch, aus welchem Grunde hier denn eigentlich ein Grad der Behinderung (GDB) gestgestellt werden. Wenn dich der DH bzw. ArbG für dienstunfähig hält, dann hat das erst einmal nichts mit einer Feststellung bzw. möglichen Feststellung einer Schwerbehinderung zu tun - dann brauchst du nicht unbedingt eine Schwerbehinderung beantragen.
Du kannst zwar einen Schwerbehinderten-Antrag stellen, der hat aber nichts damit zu tun, dass du nicht mehr 50 % oder mehr arbeiten kannst...man kann nämlich auch noch mit 100 % GDB zu 100 % arbeiten...

Wie bereits erwähnt, sofort zum Anwalt und erst einmal aufklären lassen. Da du auch Fristen einhalten muss, sollte dies zeitnah geschehen - obwohl bei dir mit Sicherheit noch keine Frist abgelaufen ist...

Wenn du z. B. eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, zahlt die natürlich auch (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) ohne Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Den Antrag der Schwerbehinderung würde ich aus formalen Gründen erst stellen, wenn du rechtskräftig im Vorruhestand bist - dann kannst du mit diesen Bescheiden und mit den Befunden von deinem Facharzt den Antrag auf Schwerbehinderung stellen - das hat aber nichts mit der DDU zu tun !!!
Mone75
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Hallo Bundesfreiwild, Hallo Kater-Mikesch,

super, vielen Dank für eure Nachrichten.

Bei mir ist kein qualifizierter Dienstunfall entstanden, wie gesagt, es ist mir auf den direkten Weg nach Hause passiert.
Einen Schwerbehinderten Ausweis habe ich noch nicht gestellt. Der Grad der MdE wird benötigt, um einen Unfallausgleich zu beantragen.

Mein Orthopäde schätzt meinen Grad der Einschränkung auf 50/60 %.

Einen Anwalt habe ich bereits zu Rate hinzu gezogen, allerdings ist noch nicht alles spruchreif.

Interessant ist die Aussage: weitere Voraussetzungen des erhöhten Unfallruhegehalts:
2.1. Dienstunfähigkeit infolge des Unfalls (Frage der Kausalität)

Das Ganze Verfahren läuft jetzt seit dem 27.06.2012 (Unfalltag).

Nochmals Danke für die Infos.
Liebe Grüsse
Mone 75
Kater-Mikesch
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mone75,

der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) hat nichts mit dem GdB (Grad der Behinderung) zu tun - das sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe !!!
Wenn Du durch deinen Unfall vom Dienstherr als dienstunfähig erachtet wirst, dann bekommst du den Unfallausgleich und auch in der Regel keine Abzug der 10,8 % bei einem vorzeitigen Ruhestand...

Hier mal eine Info zum Unfallausgleich:
http://www.beamten-informationen.de/bea ... aragraf_35

Ein qualifizierter Dienstunfall setzt eine Ausübung des Dienstes unter besonderer Lebensgefahr voraus - z. B. bei Polizisten...
Das dürfte aber in deinem Fall nicht zum Tragen kommen...
Mone75
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Hey Kater_Mikesch,

klasse, genau das meinte ich. Dass bei mir kein Abzug von 10,8 % vorgenommen wird. Das wird doch durch das Versorgungscenter(ist für die Ruheständler und Pensiönare der DPAG zuständig und hat nichts mit dem Versorgungsamt gemeinsam) geregelt.
Der Unfallausgleich habe ich bereits über die UKPT schriftlich beantragt. Allerdings werde ich wohl erst ärztlich begutachtet, bevor da irgendeine Zahlung geleistet wird.
Ich bin davon ausgegangen: Arbeitsunfähig = durch AU auch erst mal auch zu 100 % erwerbsunfähig.

Na, das wird wohl dann auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Aber danke für die Info.

Noch einen schönen Rest Sonntag

Liebe Grüße
Mone75
arme Sau
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Re: anstehende DDU

Beitrag von arme Sau »

@all
Ich weise hier nochmals auf den von Bundesfreiwild eingestellten Link hin.
Dieser ist denke ich für alle interessant, die evtl. einen Antrag auf Gleichstellung / Behinderung in Erwägung ziehen !

http://www.au-bk.lima-city.de/files/GdB-GdS-Tabelle.pdf
Unter diesem Link findest du die Beschreibungen und Bewertungen zu den Krankheiten, Einschränkungen, etc. und deren Bewertung in Prozent.



Diesen Link habe ich im übrigen nun in unsere Linkseite aufgenommen !
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Mone75
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Hey arme Sau,

danke nochmals für den Hinweis. Habe es ausführlich gelesen und weiß ungefähr , mit was ich rechnen kann, wenn ich einen Schwerbehinderten Ausweis beantragen würde.
In erster Linie muss jetzt erstmal der MdE ermittelt werden, damit ich den Unfallausgleich gelten machen kann.
Hat jemand schon Erfahrung mit Dr. R *** Sorry Keine Klarnamen Danke, Mod *** in Münster gemacht?

LG
Mone75
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Hallo zusammen,
ups, sorry, dass mit dem Namen wusste ich nicht.
Bitte nochmals um Entschuldigung.

Ich habe da nochmal eine Frage:
Wie lange dauert ein gerichtliches Verfahren, wenn nach den ersten (zu 100 % gewonnenen Zwischenurteil) Urteil Berufung eingelegt wurde?
Zwischenurteil deshalb, weil meine gesundheitlichen Schäden noch nicht absehbar sind und man nicht endgültig das Schmerzensgeld beziffern kann.

Wäre dankbar für eine oder mehrere Antworten.

Liebe Grüße
Mone75
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Bundesfreiwild
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

Keine Ahnung. Kann vermutlich dauern. Je nachdem, wie viel Arbeit das VG hat und wie schnell es einen evtl. komplizierten Fall bearbeiten möchte.
Da könnte höchstens ein Anwalt Erfahrungswerte haben, der mit dem VG oder Oberverwaltungsgericht Erfahrung hat.
Mone75
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Re: anstehende DDU

Beitrag von Mone75 »

Hallo Bundesfreiwild,

hatte heute einen Termin beim Rechtsanwalt und auch dieser wusste auch nur,dass ein Zeitrahmen von 6 - 9 Monate realistisch ist.
Vielleicht hab ich ja auch Glück und das OLG lehnt die Berufung ab.

Trotzdem vielen Dank für die Antwort.


@dibedupp: wie meinst du das mit dem gratulieren?

Liebe Grüsse
Mone75
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