Vereinigte Postversicherung und DDU

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radius
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Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von radius »

Wie sind eure Erfahrungen mit der VPV bei DU wegen psychischer Erkrankung. Stellen die sich oft quer? Abgeschlossen hatte ich meinen Vertrag 1991.
Danke
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Bundesfreiwild
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Re: Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

VPV ist die Krankenkasse?
radius
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Re: Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von radius »

VPV da habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Bundesfreiwild
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Re: Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja.. da haben wir es wieder. Die Frage ist, ob die Dienstunfähigkeit von der Versicherung als Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
Ich meine, da hilft eine Anfrage bei der Versicherung weiter.
Oder jemand hat tatsächlich Erfahrung mit der VPV.
Da du aber einen Vertrag mit der VPV hast, müsstest du auch die Vertragsklauseln vielleicht nachlesen können?
In solchen Fällen stelle ich mich selbst immer mal "doof", rufe bei der Versicherung an und frage ganz harmlos, wo im Vertrag der Fall geregelt ist, wenn er eintritt.
Mach mal.
Kater-Mikesch
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Re: Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo radius,

wenn du länger als 6 Monate krank bist, kannst du einen Antraug auf Zahlung von Leistungen bei deiner Versicherung formlos beantragen...
Dann auch schon mal mit deine behandelnden (Fach)-Artz sprechen - am Besten natürlich vorher...

Wichtig ist hier § 2 der Versicherungsbedingungen - ggf. auch noch die folgenden. Dort steht genau drin, in welchem Fall du als Berufs-/Dienstunfähig angesehen wirst und welche Voraussetzungen vorliegen müssen...
Z. B. gilt oftmals der Beruf, der in den letzten 24 Monaten ausgeführt wurde - ggf. steht dort noch eine Verweisungsmöglichkeit...

Wenn der Facharzt der Meinung ist, dass du deinen aktuell ausgeführten Beruf nicht mehr ausüben kannst, am besten zu 100 % und die sonstigen Vorgaben sind für die positiv, kann eine Zahlung der Versicherung möglich sein...
Aber wie das halt so ist, versuchen sich manche Versicherungen halt zu drücken - was nicht schlecht ist, ist ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Dann kann dir rechtssicher eine Auskunft erteilt werden und du brauchst keine Angst zu haben, einen (unbedachten) Fehler zu machen...

Viel Erfolg !
Torquemada
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Re: Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von Torquemada »

Lies einfach mal in Ruhe die Versicherungsbedingungen durch, ob da von Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit geschrieben wird.
Kater-Mikesch
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Re: Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Torquemada,

es kommt nicht darauf an, ob Berufs- oder Dienstunfähigkeitsvesicherung...wobei eine DU-Versicherung auch zahlt, wenn der DH einen in die DUU schickt...

Wenn der Fragesteller "nur" eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, dann ist natürlich die Leistung auch fällig, wenn der aktuelle nicht mehr auszuführende Beruf nicht mehr durchgeführt werden kann...

@ radius:
Die genauen Bedingungen und ob ggf. eine Verweisung von Versicherer erfolgen kann, steht i. d. R. im § 2 "Wann liegt eine Berufs-/Dienstunfähigkeit vor?"
In diesem § 2 sind alle wesentlichen Details aufgeführt wie:
- wann liegt eine BU/DU vor
- erfolgt eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit
- wann liegt keine BU/DU vor
- was ist maßgeblich für die Betrachtung des zuletzt ausgeübten Berufs (z. B. wird die ausgeübte Tätigkeit der letzten 24 Monate herangezogen...)
- teilweise BU/DU

In den folgenden Paragraphen wird auch erläutert, wann eine Leistung erbracht wird...

Also, erst einmal die Bedingungen genau lesen, dann würde ich ggf. eine Rechtsberatung (geht vermutlich auch über die RS-Versicherung) in Anspruch nehmen.
Dann die Fachärztin involvieren und dann den Antrag bei der Versicherung in Abstimmung mit der Rechtsanwalt stellen...


Dort steht auch, ob eine Verweisung durch den Versicherer erfolgen kann.
Kater-Mikesch
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Re: Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

eins war mir noch eingefallen.
Kann es sein, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung erst zahlt, wenn man vom Dienstherr in die DDU geschickt wird, aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon zahlt, wenn man länger als 6 Monate krank ist und dann aber von Beginn der Krankheit an - natürlich nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit ???
Im Gegensatz zur DU ist man erst Bezugsberechtigt, wenn der DH einen in die DDU schickt...

Wenn man dann wie bei der PBM NL beschäfitungslos zu Hause sitzt und noch nicht in DDU ist, bekommt der-/diejenige schon ab der Krankheit die Leistungen aus der BU - aber bei einer DU-Versicherung erst ab Inkrafttreten des Vorruhestand...

Das würde mich mal interessieren, denn eine DUU-Vergang kann sich manchmals über Jahre hinziehen !
Torquemada
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Re: Vereinigte Postversicherung und DDU

Beitrag von Torquemada »

Es stellt sich doch die Frage, ob in der Versicherung von 1991 noch die günstige Klausel drin ist, dass eine Zuruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit zum Leistungsfall der Versicherung führt. Ic hvermute es mal, weil 1991 die Welt noch anders aussah.

Hinweis: Ja....eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt normalerweise bereits, wenn jemand über 6 Monate krank ist. Auch wenn er im vollen Sold der Telekom steht.
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