Beförderung / NEUE Beurteilung

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noexite
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Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von noexite »

Hallo zusammen,
ich bin seit über 13 Jahren A8 (mittlerer Dienst) und fast genauso lange auf höher bewerteten Positionen (Endgeldgruppe E7 später E8 und jetzt E10) als insichbeurlaubter Beamter beschäftigt. Meine Beurteilungen fallen mittelmäßig aus, da ich mit Akademikern (also gehobener Dienst), die diese Aufgaben auch ausüben, verglichen werde. Somit sehe ich keine Chance befördert zu werden. Bin inzwischen 53Jahre. Was kann ich tun?
arme Sau
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von arme Sau »

Was möchtest du den tun ?
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Torquemada
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Sie es doch mal pragmatisch:

Du verdienst seit Jahren als insichbeurlaubter Beamter erheblich mehr als A8-er.

Dass du mit angeblich studierten Leuten verglichen wirst, ist kein Argument. Denn aus Sicht z.B. der Telekom Deutschland GmbH müssen rein juristisch eben alle Kollegen verglichen werden, die beispielsweise in T8 eingestuft sind.
Deinen beurteilenden Chef geht es prinzipiell gar nichts an, was du im Hintergrund irgendwie bist. Er kann nur die Leute seiner Abteilung beurteilen. Warum sollte der auch im Hintergrund eine Beförderung nach A9 wünschen wollen, die ihm null und nichts bringt ?

Das ist das Prinzip Telekom. Aber rechne die mal aus, was du durch dieses Prinzip pro mehr Cash einfährst, als als Beamter A8.
Carrington
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Carrington »

Also als Akademiker würde ich den gehobenen Dienst nicht wirklich bezeichnen. :wink:
Kugelblitz
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Kugelblitz »

Rund ein Drittel des A8- Besoldungsgehalts zahlt die Telekom ja auch noch neben den T10-Bezügen in die Pensionskasse für den Beamten ein. Zunmindest diese Ausgaben möchte die T nicht noch weiter erhöhen.
Wenn es schon keine Beförderung von A8 auf A13 gibt, würde ich halt den Differenzbetrag der Nettogehälter zwischen A8 und T10 in ein Rentenversicherungsmodell einzahlen, denn Geld ist jetzt ja noch im Überfluss da.
Der Sturz in die Tiefe durch Pensionierung auf Grundlage der A8-Besoldung kann doch mit so viel überflüssigem Geld sehr gut abgefangen werden.
Wer das überflüssige Geld allerdings gleich verkonsumiert ist selber schuld.
Ein Interesse der Telekom zur Zahlung hoher T-Vergütungen kann nur darin bestehen, wenn der beurlaubte Beamte zum Abbau seines eigenen Klientels im erheblichen Umfang beiträgt.
noexite
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von noexite »

Vielen Dank für eure Antworten. Es ist mir wichtig auch andere Meinungen einzuholen.
Was ich mit meiner Frage: "Was Kann ich tun" aussagen will ist, dass ich finde es ist ungerecht wenn ich keine Chance bekomme befördert zu werden und ob es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten gibt dagegen anzugehen?
Sicherlich hab ihr recht, dass ich zufrieden sein sollte jetzt mehr zu verdienen. Ich bin nur der Meinung, dass ich in meinem Beamtenstatus nicht benachteiligt werden darf. Was ich allerdings so empfinde.
Ich habe mich vor vielen Jahren entschieden Staatsdiener zu werden in dem guten Glauben auch eine Chance zu haben bis in das Endamt (A9z) zu kommen oder sogar die Möglichkeit zu bekommen in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Diese Möglichkeiten sehe ich nicht mehr, trotz guter gleichmäßiger Leistungen. Das ist ungerecht und ich würde am liebsten klagen, wenn nur die Beweisführung nicht so schwierig wäre.
Das ich einen Teil meines Lohnes beiseite legen soll für die Zeit nach der Insichbeurlaubung oder für eine höhere Rente sehe ich nicht ein. Warum dürfen Angestellte ihren Verdienst so ausgeben wie sie wollen und bekommen eine Rente nach dem was Sie eingezahlt bzw. verdient haben und ich falle in ein Loch wenn ich wieder Beamter werde? Diese Regelung verstehe ich nicht.
noexite
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von noexite »

arme Sau hat geschrieben:Was möchtest du den tun ?
Klagen bis zum obersten Verwaltungsgericht :wink:
Torquemada
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

noexite hat geschrieben:
arme Sau hat geschrieben:Was möchtest du den tun ?
Klagen bis zum obersten Verwaltungsgericht :wink:
Blödsinnig und aussichtslos.
Imhotep
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Imhotep »

@noexite du willst klagen bis zum obersten Gericht. Ich hab es schon mal geschrieben, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, was sollen denn die ganzen Beamten aus dem gehobenen Dienst sagen, die auf gleichen Posten wie du sitzen, aber nicht beurlaubt werden können.
Die sind ungerecht behandelt, nicht du.
Wenn du alles ausgeben willst was du mehr verdienst als dir als Beamter zusteht kann ich nur sagen "Selbst schuld".
Und wenn du nicht befördert wirst: Auch "Selbst Schuld". Keiner zwingt dich, in die Beurlaubung zu gehen.
Bleib auf deinem A8, streng dich an, dann kommt die Beförderung.
Carrington
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Carrington »

Bruddler hat geschrieben:
Carrington hat geschrieben:Also als Akademiker würde ... ich bezeichnen. :wink:
http://de.wikipedia.org/wiki/Akademiker
Akademiker bezeichnet:
Personen mit Hochschulabschluss
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule
Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung betreibt und damit neues Wissen schafft, wissenschaftliche Lehre (Studium und wissenschaftliche Weiterbildung) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht.
...
Na dann bewirb dich doch damit mal auf den höheren Dienst, wenn das als Hochschulabschluss durchgeht. Nein der gehobene Dienst bringt keine Akademiker hervor und nein der durchschnittliche g.D.ler ist auch keiner. Immer schön auf dem Teppich bleiben.
DBTB2012
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Zusammen,

Kugtelblitz ist da schon auf dem richtigen Weg.

Tja jeder der Beamter geworden ist hat sich ausgemalt das er in die Endstufe seiner Laufbahn befördert wird. Nun ist das T mal kein Staatsbetrieb mehr, handelt streng betriebswirtschaftlich und benötigt aus diesem Grund auch keine Beamten. Sattelberger hat uns 2007 gezeigt wie das gemacht wird.

Die Telekom wird ein S...dreck tun um Beamte zu befördern. Das ist ja ein Griff in den eigenen T-Beutel.

Sei glücklich darüber das du E10 bist. Nimm das Geld mach das Beste daraus. Spare meinetwegen etwas und genieße das Leben mit der Kohle. Denn es gibt auch das andere Beispiel: Menschen die Akademiker sind und dummerweise noch in der Laufbahn des mD (ja das gibt es wirklich - Sattelberger macht es möglich) sind und tatsächlich A8 bekommen und wissen das es nicht mehr werden wird.

Für die Telekom ist jedes Jahr ohne Beförderungen bare Münze und ein Grund sich die Hände zu reiben.

So wird es auch 2014 keine Beförderungen geben, denn ich sehe in der neuen Beförderungsrunde die nächsten Klagen aufziehen. Das bedeutet die Telekom wird aufgrund der vielen Klagen die Beförderungsrunde 2014 aussetzen und sich auf die gesparte Kohle freuen.

Ich meinerseits, sollte es zu einer Klage kommen überlege mir ernsthaft das T noch auf Schadenersatz auf entgangene Beförderung zu verklagen. Schaden kann das nicht.
Beamtentraum
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Beamtentraum »

Zum Thema gehobener Dienst und Akademiker eine Anmerkung. Voraussetzung für den gehobenen Dienst ist grundsätzlich ein Fachhochschulstudium (alt) oder neu eine Bachelorabschluss. In beiden Fällen verleiht die Hochschule einen "akademischen Grad" bei Fachhochschulabschluss z.B. Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Verwaltungswirt (FH), usw.. Dies gilt natürlich nicht für Kollegen im gehobenen Dienst die den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ohne Studium absolviert haben.
Nur was soll diese ganze Diskussion, letztendlich sind alle Beamten bei T in der gleichen Situation, egal in welcher Laufbahn.

Nun zum eigentlichen Thema, ich sehe hier schon eine gewisses Potential für eine Klage. Die Tätigkeit von noexite entspricht E10 (gleichwertige Beamtenbewertung A13), diese höherwertige Tätigkeit muss sich auch in der "Beamtenbeurteilung" wiederspiegeln. Falls dies nicht der Fall ist, würde eine gute Beurteilung eines aktiven Beamten A8 dann einen höheren Stellenwert haben, wie eine mittelmäßige Beurteilung eines beurlaubten Beamten nach E10. Irgendwie passt dies nicht zusammen. Es stellt sich die Frage, ob ein beurlaubter Beamter mit compass nun eine Beamtenbeurteilung (hier bezogen auf A8) seines Dienstherrn erhält oder eine Beurteilung seines Arbeitgebers (T-Systems, DTKS, usw.)? Ist dies tatsächlich eine Beamtenbeurteilung, dann würde ich mich mal von einen Rechtsanwalt beraten lassen.
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Bundesfreiwild
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ganz klar:
Bei Beurteilungen zählt die Tätigkeit (nicht das Hintergrundsamt). Und ob man die Qualifikationen hat, die Tätigkeiten auszuführen.
Da du den Job schon seit Jahren machst, musst die Fähigkeiten und Qualifikationen ja offensichtlich haben, sonst könntest du die Tätigkeit ja nicht korrekt ausführen.

GERADE IN BEURLAUBUNGEN zu GmbHn ist es VÖLLIG WURSCHT, in welcher Laufbahn und Amt du als Beamter im Hintergrund herum dümpelst. Was zählt, ist das obige.
Der Chef darf dich also nun aufgrund deiner Leistungen -meinetwegen als T10- mit anderen T10ern vergleichen. Und er darf dich nicht schlechter beurteilen, nur weil du evtl. keinen "akademischen" Grad hast.

Dein Argument müsste sein, dass die Dieburg-Deutsche-Bundespost-Ingenieure überhaupt keine Verwaltungsausbildung haben, sondern eine technische. Die haben also die Qualifikationen für ihren Job, den sie in der Beurlaubung haben -rein akadmisch gesehen- genauso wenig wie du und sind in ihren Jobs halt Quereinsteiger, die sich ihre Fachkompetenz im derzeitigen Job learning by doing erarbeitet haben - genau WIE DU. Ein akademischer Fachidioten-Grad ist überhaupt kein Maßstab für eine Beurteilung, wenn man nicht mal in diesem Fach überhaupt arbeitet - also z. B. als Nachrichtentechniker Deutsche Bundespost in einer GmbH als meinetwegen Controller.

Im GEGENTEIL. Es ist gerade bei Telekoms so, dass UNBEDINGT befördert werden MÜSSTE, wer -gegenüber seinem Beamtenamt- eine HÖHERwertige Aufgabe erfüllt.
Sieh dir doch mal die Beurteilungsrichtlinie im Intranet an. Da steht mehr oder weniger klipp und klar, dass man für eine sehr gute bis hervorragende Beurteilung in den letzten 6 Monaten eine höherwertigere Aufgabe erfüllt haben muss. Und die erfüllst du seit Jahren!!!
Wogegen ein nach T10 bezahlter beurlauber Beamter, der im Hintergrund A12 ist, KEINE höherwertige Aufgabe erfüllt und demnach nichts anderes tut, als er sowieso schon müsste. Er erfüllt also keine besonderen Erwartungen, sondern nur die die er sowieso beingen muss. DU aber erfüllst viel höhere Erwartungen, als man dir aufgrund deiner ursprünglichen Ausbildung zutrauen konnte. Die Argumentation deines Vorgesetzten ist also absoluter Humbug.

Wenn er keine anderen Gründe hat, dich nicht mit sehr gut zu beurteilen, dann begeht er einen anfechtbaren Fehler. Er müsste dir konkret sagen können, wo du schlechter arbeitest als deine gleich bezahlten Kollegen mit gleicher Tätigkeit, wo deine Qualifkationen nicht reichen, um deine derzeitige Aufgabe zu erfüllen. Das reine A8er-Amt ist überhaupt kein Grund, sondern eher müsste es ein Vorteil für dich sein.

In den neuen Beuteilungs/Beförderungs-Richtlinien steht ebenfalls, dass beim Erstellen der DIENSTLICHEN Beurteilung (die deine GmbH NICHT erstellt, sondern der HR-Bereich des Konzerns) die aktuelle Aufgabe dem Hintergrundsbeamtenamt gegenübergestellt wird - was nichts anderes heisst als: WENN deine Tätigkeits-Beurteilung von der GmbH ausgefertigt ist, geht die an den HR-Bereich des Konzern, die gucken nach, ob du höherwertiger als A8 beschäftigt bist und müssten dann, wenn alles so läuft wie es geschrieben steht, dazu führen, dass deine DIENSTliche Beurteilung höher ausfällt als die von der GmbH. Normalerweise müsstest DU, in dieser Konstellation, vor allen anderen A8ern befördert werden, die nicht in einer höherwertigen Beschäftigung eingesetzt sind. Nur dazu müsste dir dein Beurteiler eben auch eine gerechte und mehr als durchschnittliche Beurteilung geben. Beurteilt er dich allein aufgrund deines Hintergrundamtes nicht höher, macht er genau den Kardinalfehler, den die "akademische Elite" der Post schon immer machte. Nämlich Qualifikation mit einem Schulabschlussgrad zu verwechseln. Das darf in einer GmbH eigentlich überhaupt nicht passieren.

Das System ist derzeit ein Nachteil für eigentlich alle A8er, die ihre Arbeit wirklich gut erledigen, ohne die Chance zu haben, eine höherwertige Tätigkeit zu ergattern. Aber gerade nicht für dich. Ihr habt doch 2x im Jahr Mitarbeiterjahres/Compass-Gespräche. Von mir aus kannst du deinem Chef das hier Geschriebene mal vorlegen; vielleicht dämmert es ihm noch.
Torquemada
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Der Betroffene hat seine höherwertige Tätigkeit offensichtlich ohne korrekte Ausschreibung erlangt. Somit wäre bei einer Beförderung eine anfechtbare "Vorabentscheidung zur Beförderung" die Basis.
A12 entspricht derzeit (nach der Megaklatsche durch das Bundesverwaltungsgericht) eigentlich die Gruppe 8 (z.B. T8 bei der Telekom Deutschland GmbH).

Das gesamte Beförderungssystem bei der Telekom ist völlig verrottet. Der Kollege wurde offensichtlich in der Vergangenheit "gepusht". Wenn er nur eine durchschnittliche Bewertung erhält müsste er nach dem neuen System (wie von Bundesfreiwild richtig beschrieben) gute Chancen auf eine Beförderung nach A9 haben.
Müsste....
noexite
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von noexite »

Tolle Diskussion! Genau das habe ich mir gewünscht.

Ich bin auch häufig unsicher ob ich nicht mit dem was ich erreicht habe nicht zufrieden sein sollte und den Beamtenstatus nicht ausblenden sollte. Aber wie schon geschrieben ich bin 53 J. und mache mir so langsam Gedanken über die Zeit nach dem T. Darum denke ich jetzt über meine Möglichkeiten nach die ich jetzt habe.

Grundsätzlich gönne ich jedem aktiven Beamten eine Beförderung wenn diese seine Leistung gezeigt und es verdient hat. Bei diesen Kolleginnen und Kollegen macht es sich auch im Geldbeutel bemerkbar was auch gut ist. Andererseits möchte ich nicht benachteiligt werden wenn ich mal in den Ruhestand gehe. Bis zum Jahr 2010 galt die Regelung "Wartezeit" als beurlaubter Beamter. Da hieß bei mir ich musste ca. 178 Monate warten um einen Antrag zu stellen und um eine Beförderung zu bitten. Zusätzlich hätte ich nachweisen müssen das ich auf einem höherwertigen Posten sitze (was mir leicht gefallen wäre da E7 bzw. E8 dotiert). Nun bin ich ca. 156 Monate A 8, da wird das Verfahren geändert und mein Chef schreibt eine "Stellungnahme", denn eine Beamtenbeurteilung darf er nicht schreiben. In der Stellungnahme vergleicht er mich natürlich mit allen anderen Kollegen in seinem Team, was bleibt ihm sonst übrig. Somit werde ich immer im Mittelfeld landen, so sehe ich mich im Übrigen auch. Aber eben auf einer Position E10.

Ich werde mich nicht wieder in den Beamtenstatus zurück setzen lassen, da ich befürchte je nach Position und Vorgesetztem kann meine Chance auf Beförderung auch sehr gering ausfallen.
Wenn ich meinen Werdegang betrachte, mache ich schon seit Jahren Projektleiter Tätigkeiten bei denen ich nachgewiesen habe das ich Projektteams führen kann, sonst wäre ich ja nicht bis heute in dieser Position. Mein Vorgesetzter hat mir auch bestätigt das ich meine Arbeit gut leiste. Scheinbar reicht es um komplexe Projekte auszuführen und eine Gehaltsgruppe E10 zu erhalten, aber der Sprung von A8 zu A9 ist nicht erreichbar.


Ich bin aber davon überzeugt, dass Beamte bei der DTAG nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht benachteiligt werden dürfen. Die Benachteiligung sehe ich aber
1. darin, dass das Beurteilungsverfahren nicht transparent genug ist und nicht gerecht. Es werden viele Faktoren nicht oder nur wenig gewichtet.
2. Das die Telekom Möglichst Posten zurückgibt um selbst keine höheren Kosten zu erhalten.
3. Das seit Jahren keine Laufbahnsprünge durch Aufstiegsmaßnahmen möglich sind obwohl Mitarbeiter des mittleren Dienstes massenhaft auf höherwertigen Posten eingesetzt werden (ab E6= A11). Durch solche Aufstiege würden Posten im mittleren dienst frei die wieder besetzt werden können, sprich es können mehr Beförderungen in meiner Laufbahn ausgesprochen werden.
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