Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

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Brauner
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Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von Brauner »

Statistik AÜG.png
Statistik AÜG.png (173.39 KiB) 1886 mal betrachtet

Muster eines Leiharbeitsvertrages, bzw. eines Arbeitsvertrages mit Zusatzvereinba-
rung für Leiharbeitnehmer - gemäß § 11 AÜG
http://www.arbeitsagentur.de/nn_175694/ ... g-Nav.html

Bei Antragstellung hat ein Leiharbeitsunternehmen Angaben zu machen, wieviele Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, wie der Leiharbeitsvertrag aussieht.

Soweit mir bekannt ist hat kein Mitarbeiter im Konzern Telekom einen Leiharbeitsvertrag unterschrieben. Es wurden aber durch Telekom für verschiedene Tochterunternehmen die Leiharbeit genehmigt.

Wie kann das sein?


Bekommen eigentlich Betriebsräte die


Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)


zu sehen? Oder gehört es zu den Betriebsgeheimnissen?
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Bundesfreiwild
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Natürlich weiss JEDER Betriebsrat, ob und wie viel ANÜ im Unternehmen "unterwegs" sind. Er ist da in der Mitbestimmung und ANÜ muss genehmigt werden.
ANÜ-"Einstellungen" oder auch interne ANÜ zwischen zwei GmbHn müssen begründet sein. (Zusätzliches Personal für befristete Aufgaben, kein innerbetriebliches Überhangpersonal verfügbar, nicht geeignet, wie auch immer, andere gewichtige Gründe).

Ich könnte jetzt viel darüber schreiben, wie es zwischen dem T-Konzern/T-GmbHn und Vivento NICHT funktioniert, aus dem Pool der Transfermitarbeiter Leute in den Konzern zurückzubeschäftigen, aber ihr wisst ja, wer nicht will, der deichselt das schon. Der dazu eingeführte Prozess funktioniert eigentlich so, dass er gar nicht funktionieren KANN. Also werden Einstellungen oder ANÜ durchgeführt, obwohl man unter den Transfermitarbeitern bestimmt Kollegen hätte, würde man den Prozess seinem Sinne nach durchführen.

Einen LuZ-Vertrag habe ich persönlich noch nicht gesehen. Ich habe mal versucht, als BR an den "allgemeinen" LuZ-Vertrag zwischen der BA f. Arbeit und Vivento ranzukommen, um mal zu sehen, wie sowas aussieht und welche Bedingungen die BA/Vivento miteinander vereinbaren. Aber da war nix zu machen. Ich gehe davon aus, dass sowas auf höchster Ebene mit den Konzern-ver.dis abgekaspert wird. (Gesamt/Konzern-BR, weil es auch Mitarbeiter aus dem ganzen Konzern betrifft).
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Brauner
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von Brauner »

Wahrscheinlich hast Du dann keinen Arbeitsvertrag gesehen, der für Leih- und Zeitarbeit mit einem Mitarbeiter abgeschlossen wurde.

Wie genau kennst Du dann den Status der Mitarbeiter bei vivento?


Was Du mit "allgemeinen" LuZ-Vertrag zwischen der BA f. Arbeit und Vivento meinst, habe ich jetzt gar nicht verstanden.
Die Telekom hat für verschiedene Betriebe die Leih- und Zeitarbeit beantragt und hat eine Genehmigung bekommen.

Ein Vertrag, der darüberhinaus etwas regelt existiert nicht.

Im Gegensatz zu Transfergesellschaften, die sich an die HARTZ IV Bezahlung orientieren, ist die Konzernleihe etwas ganz anderes. Die BA zahlt nichts, deshalb hat die BA nichts zu melden.
Dies ändert aber nichts an den Arbeitsverträgen, die nicht durch Willenserklärung des AN geändert wurden. Einseitig konnte Telekom die Arbeitsverträge nicht ändern.

Gm der Schiuldrechtsreform gibt es neue Fallstricke für den Arbeitgeber, kennt der BR dies?
Däubler/Dorndorf. AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht. Kommentar zu den
§§ 305 – 310 BGB, München (Verlag Vahlen) 2004.

Soweit ich es noch weis, fehlen in den Arbeitsverträgen regelmäßig Angaben zu

... dem Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschie-
denen Orten beschäftigt werden kann,
...eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.

In diesem Zusammenhang waren Umsetzungen von Personal, die von den paritätischen Gremien beschlossen wurden, sowieso zweifelhaft. Die individuellen Vertragsbestandteile im Arbeitsvertrag durften nicht so geändert werden.

Aber das haben wir so Jahrzehnte erlebt, durch die Unterstützung von verdi Betriebsräten.
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von T-T-Aversion »

Bundesfreiwild hat geschrieben:...

Einen LuZ-Vertrag habe ich persönlich noch nicht gesehen. Ich habe mal versucht, als BR an den "allgemeinen" LuZ-Vertrag zwischen der BA f. Arbeit und Vivento ranzukommen, um mal zu sehen, wie sowas aussieht und welche Bedingungen die BA/Vivento miteinander vereinbaren. Aber da war nix zu machen. Ich gehe davon aus, dass sowas auf höchster Ebene mit den Konzern-ver.dis abgekaspert wird. (Gesamt/Konzern-BR, weil es auch Mitarbeiter aus dem ganzen Konzern betrifft).
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Bist Du weitergekommen?
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von T-T-Aversion »

Wie sieht es eigentlich zB mit dem Insolvenzgeld aus, wenn Leiharbeitnehmer keinen Vertrag haben? Eigentlich sollte doch der Entleiherbetrieb zahlen und weiterbeschäftigen.

50 Leiharbeiter ohne Vertrag

Krüger nach Rücksprache mit Mitarbeitern: „Wir haben mit denen nichts zu tun, und wir wollen auch nichts mit ihnen zu tun haben.“

http://www.rundschau-online.de/rhein-be ... 22570.html
Unter ihnen befinden sich auch etwa 50, die laut Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach überwiegend als Leiharbeitnehmer bei der Firma Krüger, Bergisch Gladbachs größtem Arbeitgeber, tätig gewesen waren.

Ich vermute mal, da macht die BA etwas falsch. Strafbar gm STGB §266 ?
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Bundesfreiwild
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Brauner, du Scherzkeks.
Im Betrieb Vivento gibts keine Leih- und Zeitarbeiter. Es gibt, wenn überhaupt, Arbeitnehmerüberlassungen zwischen VCS und Vivento hin und her, was ich für höchst zweifelhaft halte, vom Betriebsrat (ver.di-Mehrheit) aber immer wieder abgesegnet wird. Für die Art und Weise der ANÜ gibts eine Betriebsvereinbarung und ANÜ-Verträge.

Was die diversen GmbHn treiben und deren Betriebsräte, da habe ich natürlich keinen Einblick. UND natürlich wird das Thema T-Global und GmbH-mässig von ver.di verhandelt, abgesegnet, mitbestimmt, weil dort sämtliche Betriebsräte noch in ver.di-Hand sind (leider wollen sich zuwenig Mitarbeiter aufraffen, für eine freie Liste oder für Prot-in zu kandidieren).

Zur Sache mit der BA. Was für den Beamten, der zur BAfA geht, als "Abordnung" auf dem Papier gehandelt wird (obwohl es rein beamtenrechtliche keine Abordnung ist), ist im Hintergrund tatsächlich Leih- und Zeitarbeit von Beamten bei der BA. DAFÜR existiert auch ein Vertrag, unter welchen Bedingungen, vor allem für welchen Preis, der Beamte bei der BA arbeitet. Wäre es eine richtige beamtenrechtlich korrekte Abordnung, müsste die BA nämlich das gesamte Beamtengehalt bezahlen. Es ist aber so konstruiert, dass der Beamte die BA nur die Hälfte seines regulären Gehaltes kostet, die BA also nur einen sogenannten "Deckungsbeitrag" für die Beschäftigung des T-Beamten bezahlen muss. Der Beamte wird also weitaus billiger verliehen, als er eigentlich kostet. Das ist alles in einem Vertragwerk geregelt, das anscheinend so geheim ist, dass nicht mal jeder Betriebsrat Einblick bekommt. Und dieses Vertragwerk ist auf hoher Konzernbetriebsratsebene abgeschlossen worden, da es Beamte aus allen GmbHn und Betrieben der T erfasst.

WENN eine GmbH tatsächlich externe LuZ-Kräfte einstellen will, dann muss sie dies begründen und - sich nach derzeitiger Lesart - ZUERST im Konzern umsehen, ob unter dem Überhangpersonal keine geeigneten Kräfte vorhanden sind. Der Betriebsrat ist in der Mitbestimmung. Dieser Sich-Umsehen-Prozess hat die letzten 10 Jahre praktisch nur auf Papier existiert, in Vivento-neu soll er ab diesem Jahr -angeblich- so laufen, dass Vivento auch die Möglichkeit HAT, sich in einem angemessenen Zeitraum intern umsehen zu KÖNNEN.

LuZ-Verträge hat ein Beschäftiger allerdings mit dem Betrieb, in dem er sich für die LuZ zur Verfügung gestellt hat. Zum Beispiel bei Manpower. Also nicht mit der Telekom oder einer der GmbHn. Das ist ja grad das "schöne" bei LuZ für den Beschäftigungsbetrieb, dass er sich eigentlich mit nichts befassen muss, außer den Mitarbeiter an die Arbeit zu setzen. BEZAHLT wird der LuZ nicht von der Telekom, sondern vom "Vermietungsbetrieb". Für den Beschäftigungsbetrieb ist der LuZ-Mitarbeiter nur ein "Geldposten".
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von T-T-Aversion »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Brauner, du Scherzkeks.
Im Betrieb Vivento gibts keine Leih- und Zeitarbeiter. Es gibt, wenn überhaupt, Arbeitnehmerüberlassungen zwischen VCS und Vivento hin und her, was ich für höchst zweifelhaft halte, vom Betriebsrat (ver.di-Mehrheit) aber immer wieder abgesegnet wird. Für die Art und Weise der ANÜ gibts eine Betriebsvereinbarung und ANÜ-Verträge.
....
Nicht erlaubnispflichtig sind:
c.) Konzerninterne Überlassung, sofern die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27716/N ... .html#d1.3

Genau, deshalb ist auch keine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung notwendig.

Außerdem sollte der BR es auch wissen, was in seinem Betrieb vivento los ist.


Der Verleih ohne Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist strafbar. Entleiherbetriebe würde auch Risiken eingehen, nämlich das Personal als eigenes Personal erzwungenermaßen zu beschäftigen. Was diverse Gerichtsurteile schon gezeigt haben. :D


Tatsächlich meint Telekom immer noch diverse Lizenzen zur Leiharbeit zu beantragen und zu halten. Wozu? Wenn der Kooperationsvertrag vivento / manpower immer noch gilt, dann gibt es auch einen weiteren Geheimvertrag, der etwas regelt, was gesetzlich nicht möglich ist. Und zwar für Personal der vivento, welches nicht wissen will, welchen Arbeitnehmerstatus es hat. Gilt auch für Beamte, nur AN wissen, das nichts im Arbeitsvertrag steht.

Es klingelt auch nicht. Wenn ich vivento Leuten erzählt habe, dass es Listen mit den Zeitarbeitsunternehmen gibt, darauf wo Telekom Unternehmungen mehfach vertreten sind. Sie sind taub, wäre die einigste richtige Erklärung dafür.

Und auch das; Die designierte Bundesregierung aus Union und SPD diskutiere derzeit eine Beschränkung der Laufzeiten für Leiharbeit. Wird aber nicht für Konzernleihe gelten. :shock:


Und nun das:

Der Telekommunikationskonzern Telekom plant., in naher Zukunft die Beschäftigungsverhältnisse mit Leiharbeitern zu beenden, die seit vielen Jahren im Konzern arbeiten. Das bestätigte der Konzern der Berliner Morgenpost auf Anfrage.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/wi ... erden.html




Die gute Frage ist es jetzt, was es für den Betriebsrat zu bedeuten hat. Der ist in der Mitbestimmung.

Wie werden die Abstimmungsverhältnisse sein zwischen verdi konform und proT-in fern?

Ich glaube die Unterschiede werden nicht groß sein.
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von T-T-Aversion »

Als Beleg, warum Telekom den Leiharbeitsvertrag vorlegen muß, erklärt nachfolgender Link.


s.
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmer-Überlassung (AÜG 2a)

Muster eines Leiharbeitsvertrages, bzw. eines Arbeitsvertrages mit Zusatzvereinba-
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http://www.arbeitsagentur.de/nn_175694/ ... =0&lang=de
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Protin hat im BR Vivento (und NUR in DIESEM Betriebsrat) die Beamtenmehrheit in BEAMTEN-Mitbestimmungsfragen. Alle anderen Fragen, also alles, in dem es um tarifliche Angelegenheiten, LuZ-Verträge, ANÜ von Tarifkräften, etc. etc. geht, hat der ver.di-Teil des BR Vivento die Stimmenmehrheit im Gesamtgremium. Da können wir als Protin "Männchen" machen hoch drei, am Ende entscheidet die absolute Mehrheit des Gesamtgremiums. Auf höchster Ebene spielt natürlich auch NUR ver.di im Konzern- und Gesamtbetriebsrat und im Aufsichtsrat mit. Was dort mit dem Arbeitgeber abgemauschelt wird, sieht man nur an den Ergebnissen.
Ob dies alles völlig rechtskonform ist, wage ich persönlich zu bezweifeln. Wenn kein Betroffener dagegen klagt, bleibts halt bei diesen Konstrukten und den dazugehörigen Konzern-Betriebsvereinbarungen.

Und nochmal: Was in den Konzern-GmbHn und DEREN Betriebsräten vorgeht, darin hat ein BR Vivento keine Einsicht und vor allem auch keinen EinFLUSS.

Ja. Die Telekom beschäftigt LuZ-Arbeitnehmer. Z.B. in VCS - externe. Die Telekom beschäftigt auch VIS-Kräfte. Das sind Ex-Azubis der Telekom, die befristet -über Manpower- bei der Telekom eingesetzt werden. Zweischneidiges Schwert: Einerseits bekommen sie nochmal die Chance, sich Arbeitspraxis anzueigenen und ggfs. eine feste Anstellung zu bekommen, sich ggfs. aus einer Tätigkeit heraus woandershin zu bewerben. Andererseits billige Arbeitskräfte für die Telekom, statt direkt Personal einzustellen, dass sie bräuchte.
Wie entscheidest DU in solchen Fällen? Für die Beschäftigung eines Azubis, der sich vielleicht noch bei der T auf einen festen Posten entwickeln kann oder global gegen diese Art der LuZ? Und am Ende entscheidet das Gesamtgremium mehrheitlich, auch wenn du vielleicht nicht dafür bist.

Außerdem: Der BR ist zwar in der Mitbestimmung bei LuZ. Das große ABER ist aber, dass das Unternehmen entscheidet und dann auch begründet, dass es Luz-Kräfte befristet BRAUCHT. Wenn die Argumentation auf dem Papier korrekt ist (auch wenn es einem persönlich üüüberhaupt nicht gefällt), was kann der BR - rein rechtlich gesehen - dagegen machen? Tja... es gibt Leute, die stimmen grundsätzlich gegen LuZ - hilft aber nix, wenn sie überstimmt werden und/oder die Fristen für die Beendigung der LuZ immer wieder rausgeschoben werden.

Und ob in einer der Konzern-GmbHn, z.B. bei TDG oder T-Sys, externe LuZ-Kräfte eingesetzt werden, dass entscheidet nun mal grad überhaupt nicht der BR Vivento, sondern die Unternehmensleitung der GmbH und der BR der betreffenden GmbH. Also komm mir nicht mit Dingen, für die ein BR Vivento nicht zuständig ist.
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von T-T-Aversion »

Manchmal weiss ich nicht in welcher Sphäre Betriebsräte so schweben
und wohin sie eigentlich wollen.

Vieles ist einfacher zu betrachten, wenn man bei Tatsachen bleibt und gesetzliche und rechtliche Belange von Beschäftigten vertritt.

Wer da meint etwas anderes zu verbreiten, dem zeigt es das Gericht.

Und hierzu hat proT-in jahrelang einen richtigen Kurs eingeschlagen, den sie jetzt aber nicht mehr konsequent fortführt, weil sie sich zu sehr auf Beamtenangelegenheiten festgelegt hat.

Es hat sich aber gezeigt, dass verdi eine unerträgliche Gleichmacherei betreibt, wenn es darum geht, beamtetes Personal in Angestelltenverhältnisse zu überführen, zu dem Zweck diese Beamten dann herauszukicken. Obwohl betroffene Beamte weich in den Konzern zurückfallen.

Diese Entscheidungen trägt verdi und verdi Betriebsräte mit, obwohl sie ganz genau wissen, dass der Arbeitgeber ein faules Spiel spielt.

Kann es sein, dass es Konkurrenzsituationen zwischen bspw VCS - externe gibt und Beamte, die eine bestimmte Stelle haben wollen. Wo aber dann der Externe den Vorrang hat, weil ein Betriebsrat die Einstellung befürwortet hat, mitbestimmungsgemäß.

Ebenso kann man heute Kritik an den manpowerEinstellungen üben, wie früher an den PMS Einstellungenn der PMS ERFURT GMBH. Auch hier ist und war der Betriebsrat in der Mitbestimmung.

Betriebsräte behaupten, sie kooperieren mit anderen Betriebsräten aus dem Konzern. Stimmt das?
Ich glaube es nicht, weil eine Betriebsblindheit nicht über den Rahmen der eigenen Betriebe hinausgeht.

Obwohl es doch Konzernbetriebsräte gibt, die Aufgaben lösen können, die mit den Grundsätzen für das Instrument der Zeitarbeit im gesamten Telekom Konzern zu tun haben. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung angemessener Beschäftigungs- und Entlohnungsbedingungen von Zeitarbeitnehmern.

Dass dies nicht verdi machen kann , oder eine andere DGB Gewerkschaft, zeigen doch die 8,50 Tarifverträge.

Welche AN / BEA Organisation im Konzern Telekom sollte mal das ganze entwirren und die vertraglichen Regelungen überprüfen?
Welcher Betriebsrat sollte sich mal fragen, ob er wirklich sich für die Belange der Stammbelegschaft einsetzt?

http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erh ... 154343.php


Ich finde dass der vivento Betriebsrat sich gegen Lohndumping bei der Bundesagentur für Arbeit einsetzen sollte
und jede Abortmung von Beamten dorthin widersprechen sollte.
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Re: Wie sieht der vivento Leiharbeitsvertrag aus?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Was will man denn machen, wenn die Kollegen uuuunbedingt von der T weg wollen, mit allem einverstanden sind, auch wenn man sie drüber aufklärt, was da eigentlich läuft?
Soll ich als BR eine freie Entscheidung von Mitarbeitern unterlaufen, die es bei Telekoms nicht mehr aushalten und lieber bei der BA als "Zweitklasse"- Mitarbeiter arbeiten?
Ich kann doch niemanden aufhalten, der die Flucht antreten WILL. Wo wären wir denn, wenn ich aus grundsätzlichen Gründen die freie Entscheidung eines Kollegen unterlaufen würde?
Wenn es irgendwo mit Zwang abgeht oder mit Benachteiligungen, die die Kollegen nicht hinnehmen wollen, dann bin ich sofort dabei, mein persönliches Veto reinzuhauen.
Aber bei freiwilligen Entscheidungen? Wer bin ich, der freien Entscheidung eines Menschen im Weg stehen zu wollen?

Ich beende jetzt meine Teilnahme an diesem Thread.
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