Seite 1 von 2

Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 20. Jan 2013, 20:16
von Rechtlerin
Hallo zusammen,

hat hier jemand Ahnung, was genau bei einer Abordnung oder Zuweisung an Kosten (Zweitungwohnung, Fahrkosten usw.) erstattet wird ?

Wo genau kann man das nachlesen (Reisekostenrichtlinie o. ä.) und wie lange wird das bezahlt ?

Wenn möglich die Antworten mit Hinweis auf Rechtslage oder Richtlinie/Verordnung angeben...

Vielen Dank

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 20. Jan 2013, 22:12
von Torquemada
Eine Anfrage an den Personalservice dürfte dich weiterbringen.

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 09:15
von Bundesfreiwild
1. Reisekostenrichtlinie des Konzern
2. Mail-Anfrage an den Vermittler
Falls du mir deine e-Mail-Adresse per PN zur Kenntnis gibst, kann ich dir die "Nationale Konzernrichtlinie Umzug und doppelte Haushaltsführung" zumailen!

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 10:52
von Rechtlerin
Nationale Konzern-Reiserichtlinie und doppelte Haushaltführung habe ich gefunden...

Hat die Konzernrichtlinie Einsatz- und Pendlerentschädigung auch etwas mit einer Versetzung mit Zweitwohnsitz zu tun?

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 11:44
von Torquemada
ILO_29 hat geschrieben: Interessant "Erstattungen von Fahrmehrleistungen und Zeitaufwand" - hat jemand Infos bzw. Erfahrung zum Thema "Zeitaufwand"?!

Gruß
ILO_29

Das ist eigentlich Augenwischerei. Der monatliche Betrag (wird aber nicht in Monatsraten einzeln ausgezahlt) setzt sich rein formal aus zwei Beträgen zusammen: dem für die Fahrmehrleistung und dem für den Zeitaufwand. Der Betrag wird versteuert.

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 11:58
von Rechtlerin
Hallo,

Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand ist auf jeden Fall steuerfrei - wenn vom AG aber z. b. das Essen bezahlt würde, dann musst du bestimmte Pauschbeträge versteuern - das ist aber nicht die Welt, die Ansätze sind gering und erhöhen dann das Einkommen - Beispiel:
Frühstück: 2 Euro Mittag: Euro Abend: 3 Euro = 10 Euro pro Tag und somit für z. B. 22 AT = 220,00 Euro
Diese 220 Euro musst du mit deinem invivuellen Steuersatz versteuern - wenn wir einen Steuersatz von 30 % rechnen, dann zahlst du pro Monat 66 Euro - aber überlegt dir mal,
wie teuer das Essen mit Vollpension wäre, wenn du es selber kaufen musst...

Die Erstattung des Zeitaufwand ersehe ich in der Konzernrichtlinie "Umzug und Doppelte Haushaltsführung" nicht...

@ Torquemade
Was meinst du mit Zeitaufwand???

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 12:18
von Torquemada
Da werden jetzt verschiedene Sachen durcheinander geworfen.

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 13:08
von Rechtlerin
was meinst du denn, was da durcheinander geworfen wird - ich habe jetzt die Reisekostenrichtlinie zitiert.

Und dort gibt es keinen Ersatz für bestimmte Zeitaufwendungen...oder habe ich da was überlegen?

Wo hast du denn was von einer Erstattung für einen bestimmten Zeitaufwand gelegen???

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 13:28
von Torquemada
Es geht doch nicht um die Reisekostenrichtlinie sondern um die Regelungen bei Zuweisung samt Erstattungsbetrag zum Ausgleich von Fahrmehrkosten
und eines zeitlichen Mehraufwandes gem. (bzw.) analog zum TV Ratio in der Fassung von 2004.

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 15:06
von Bundesfreiwild
Einerseits die Reisekostenrichtlinie, andererseits der TV-Ratio.
Am Besten wäre es, man würde eine Mail-Anfrage an seinen Berater/Vermittler stellen, ob der TV-Ratio für einen noch gilt und welche Regelungen es für Viventos evtl. eben außerhalb der Konzernreisekostenrichtlinie gibt.

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 21. Jan 2013, 16:17
von Rechtlerin
gilt der TV Ratio denn auch für die zur PBM NL versetzten Mitarbeiter - das glaube ich eben nicht...

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 22. Jan 2013, 09:16
von Bundesfreiwild
Soweit ich weiss, ist der TV-Ratio für Beamte vor 2? Jahren ausgelaufen und gilt nur noch für Tarifkräfte.
Es wäre also die Konzernreisekostenrichtlinie anzuwenden. Nichtsdestotrotz könnnte es bei PBM oder TMA auch noch gewisse persönliche Lösungsansätze geben.
Da müsste der Berater was zu sagen können.

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 22. Jan 2013, 09:50
von Rechtlerin
Ich gehe davon aus, dass es bei der PBM NL keine persönliche Lösungsansätze gibt, da hier auf die Reisekostenrichtlinie / doppelte Haushaltsführung verwiesen wird.

@ Bundesfreiwild
Einen Berater habe ich zwar, aber seit 1,5 Jahren Null Kontakt und Null Angebote

Kannst du dir vorstellen, dass der BR bei der PBM NL (das ist ja der BR vom SBR) einem helfen könnte aber keinerlei Interesse hat, diesen Beschäftigungslosen in irgendeiner Form zu helfen - das wäre das Gleiche, als wenn ein BR von der Vivento einem Kollegen/in von der DT KS helfen sollte - nur beim BR des SBR ist es noch schlechter, da dieser übergestülpte BR nur die Interessen des Arbeitgebers vertritt - das ist eine Unverschämtheit !

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 23. Jan 2013, 11:13
von Bundesfreiwild
Am Ende hilft eine Fragestellung über die PST-Hotline vielleicht weiter.

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Verfasst: 24. Jan 2013, 09:38
von Rechtlerin
Die verweisen auf die Reisekostenrichtlinie mit doppelter Haushaltsführung...