Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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postdeppvomdienst
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von postdeppvomdienst »

KW 27 = 2,5 Üstd
Chang Siri
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Chang Siri »

traurig aber leider wahr...........
Franke
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Re: Ihr seid echt arme Schweine!

Beitrag von Franke »

Ich, ledig, keine Kinder, A7, arbeite in Kommunalverwaltung, 21 von normal 40 Stunden, 1250 € netto, nach Abzug der privaten Krankenversicherung bleiben 1050 €, reicht mir locker, Wohnung ist bezahlt und Auto brauche ich nicht. Bearbeite Auszahlungen und guck nebenbei ein wenig ins Internet, um halbeins radle ich in die Kantine.

Als die Bundespost-Nachfolger an die Börse gingen, dachte ich mir, die Telekom hat ja wohl ab und zu Neuentwicklungen, welche das zehnfache leisten in einem Bruchteil der Zeit, da kann Phantasie drinstecken. Aber der Postdienst? Die Zusteller können ja nicht einmal doppelt so schnell laufen wie früher, geschweige denn zehnmal so schnell oder alle paar Jahre eine drastische Steigerung.

Aber die Post-Aktie wird zum Kauf empfohlen. Man ist drauf gekommen, dass die ganzen Dinge, die heute so bequem im Internet bestellt werden, ja von irgendjemand zugestellt werden müssen.

==> Nicht bei der Post arbeiten - Post-Aktien kaufen! So wie: Nicht bei der Allianz versichern - Allianz-Aktien kaufen!

Macht bekannt, dass ihr jedes Jahr schneller rennen sollt. Ladet die Bankanalysten und Wirtschaftsjournalisten ein, mal eine Tour mitzumachen. Macht mal eine Demo vor der Börse in Frankfurt. STREIKT!
Franke
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Franke »

Verzeihung, ich vergaß, rechtlich seid ihr ja Beamte, werdet nur faktisch so behandelt wie die ärmsten Schweine vom Zeitarbeitsunternehmen, Streik also vielleicht keine so gute Idee. Außer im Urlaub, da solltet ihr einfach nicht mehr ans Telefon gehen.
dimu
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von dimu »

Ich habe hier mal eine Info, welche für mich jetzt neu war, zum Thema " Überstunden abbauen".
Wenn ein gesetzlicher Feiertag ist, dann bekommen die Beamten im einfachen Dienst, welche im Saison-Dienstplan arbeiten in der dritten Saison, also 40,5 Std/Woche, die Differenz zu 7Std. 42 Min. abgezogen.
So bei mir geschehen am 3. Oktober, das war ein Donnerstag, also 8 Std. 50 Min. regulärer Dienst laut Dienstpaln.
Macht 1 Std 8 Min. welche mir von meinem Überzeitkonto für einen Feiertag abgebucht wurden.
Heini aus Uhlenbusch
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Heini aus Uhlenbusch »

Seit diesem Jahr werden im Sommer keine Überstunden mehr gebucht . Und jetzt im Weihnachtsverkehr nur noch nach Ansage
Es wird auch nicht überprüft , wann jeder anfängt . Obwohl man dann nicht versichert ist wenn man z.B. eine halbe Stunde vor
Dienstbeginn da ist . Die Post wurde verklagt weil sie diesen Umstand nicht unterbindet !!! Scheint aber weiter nicht weiter zu
stöhren . Auch Schwerbehinderte werden gesetzeswidrig beschäftigt , weil sie nach Saisondienstplan arbeiten müssen . Bei Vollzeit
an die 9 Stunden , obwohl gesetzlich nur 8 Stunden erlaubt sind . Verdi ist informiert , unternimmt aber nichts .
Die neuste Masche ist das Minus Stunden nach gearbeitet werden sollen . Normalerweise müssten wir Postbeamten wählen dürfen
ob wir noch weiter bei diesem Sch...laden arbeiten wollen . Aber da die Mehrheit einfacher Dienst ist gibt es kaum eine Change .
Wir haben alle einen Eid geleistet , unsere Arbeitskraft der Bundesrepublik zu geben und nicht einer privaten AG .
Wenn sich alle einig wären hätte man eine Change dagegen vor zugehen . Da aber Verdi für uns zuständig ist kann man
die Sache vergessen !!!!
dimu
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von dimu »

Das mit dem "Nacharbeiten der Minus-Stunden" ist mir jetzt auch neu.
Wäre aber der Hammer, weil bei mir und einigen weiteren Kollegen im Sommer anstelle von Überzeit Urlaubstage gebucht wurden, wenn wir mal einen Tag zuhause gebielben waren. Ohne uns dies vorab mitzuteilen.:-(
Dann hat natürlich der Resturlaub nicht mehr für den genehmigten Urlaub gereicht und es sollte, bei den Kollegen deren Überzeitanspruch nicht reichte, in die Minus-Stunden gebucht werden.

Wenn diese Minus-Stunden jetzt nachgearbeitet werden müssten, dann bleibt nächstes Jahr im Sommer, wenn die Studenten wieder da sind, ganz bestimmt keiner mehr freiwillig zuhause.
Heini aus Uhlenbusch
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Heini aus Uhlenbusch »

Das mit dem Nacharbeiten ist noch in Planung . Momentan werden nur Plusstunden gebucht .
Minusstunden fallen unter den Tisch , aber der Arbeitgeber kann auf Nacharbeitung bestehen .
Das muss er natürlich vorher ankündigen . Neu ist aber das der Urlaub nach Tagen abgebucht wird
und nicht wie vorher in Stunden umgerechnet wird ; das heisst das jeder der im Sommer Urlaub nimmt
Pech hat . Auch in Planung ist das es keine Stammzusteller mehr geben soll .
dimu
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von dimu »

Kann mir nicht vorstellen, dass der Urlaub in Stunden aufgeteilt und dann je nach Saisonplan stundengenau abgebucht wurde.
Dass hätte ja zur Folge, dass der auf der Lohnabrechnung angegebene Resturlaub mit Nachkommastellen angegeben werden müsste.
Das mit den Stammzustellern befürchte ich auch schon lange, aber wie so oft bei der Post, es wird halt auch viel spekuliert und geredet.
Kater-Mikesch
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Kater-Mikesch »

ein Problem ist auch hier die Gewerkschaft verdi - die (wie bei der Telekom) die Verhandlungen mit dem ArbG führen darf und keine andere Gewerkschaft ernst genommen wird.
Der ArbG kann sich ja für seine Tarifverträge die Gewerkschaft aussuchen - und mit verdi geht es mit den Beamten genauso bergab bei der Post, wie mit den Beamten bei der Telekom...

Und so lange sich die Beamten nicht wehren, wird verdi auch mit denen machen, was sie will bzw. was der ArbG will - also aus dem Unternehmen drängen, weil diese einfach zu teuer sind im Vergleich zu den billigen Zeitarbeitern und sonstigen Kräften die geschunden werden können...und die bei Subunternehmern eingesetzt werden.
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Bundesfreiwild
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich gehe davon aus, dass die Aufteilung von Urlaubstagen in "Teilbeträge" für Stundenabwicklung oder Umbuchungen, rechtswidrig ist. Urlaubstag ist Urlaubstag und Ende.

Da ver.di eigentlich immer mit den Arbeitgebern dealt, gehe ich davon aus, dass es da im Hintergrund Stillhalte-Absprachen gibt.

Wichtig:
RESTLOS ALLE DINGE, die mit Arbeitszeit zu tun haben (darunter fällt eben auch die Buchung und Abwicklung von Überstunden und Urlaub) ist für einen Betriebsrat mitbestimmungsPFLICHTIG. Ggfs. MUSS es für all diese Dinge, die von der Normalität abweichen, Absprachen mit dem Betriebsrat geben, die normalerweise in Betriebsvereinbarungen niedergeschrieben werden.

Außerdem gilt der Grundsatz, dass es keine Bedingungen in Betriebsvereinbarungen geben darf, die den Mitarbeiter SCHLECHTER stellen, als es in den gültigen Mantel/Tarifverträgen geregelt ist (sofern sie nicht z.B. die Aufrechterhaltung des Staatwesens betreffen - z.B. bei Polizei, da gibts Ausnahmeregelungen).

Gerade die Art und Weise der Führung von Arbeitszeitkonten, Zeiterfassung und allem, was damit zusammenhängt, ist UNBEDINGT kritisch vom Betriebsrat zu betrachten und MUSS rechtskonform geregelt sein. Ggfs. Besonderheiten und Ausnahmen in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Es gab übrigens auch bei Telekoms Theater darüber, dass Mitarbeiter mangels Arbeit nach Hause gehen durften. Die dachten dann: Oh toll, Freistellung von der Arbeit. War aber nicht so, es wurden Negativstunden gebucht. Tja.. geschenkt wird einem NIX, das sollte einem klar sein, bevor man heimgeht.

Eines wäre MIR aber klar: Egal wie, ich mache keine Arbeitszeitgeschäfte, die sich am Ende negativ für mich auswirken. Wenn ich eine Stunde ÜZ mache, habe ich auch eine Stunde frei, wenn ich sie abwickle. Und Urlaub kann nicht einfach abgebucht werden, ohne dass ein Urlaubsantrag gestellt und genehmigt wurde.
Wer in eine Form von Freizeit geht, muss schon von vornherein klar definieren, welche Art Freizeit er an einem Tag oder Stunde nehmen will, das ist doch keine Willkür der Personalstelle, was da gebucht werden kann!
Im Zeitalter von E-Mail wird sich ja wohl auch kurzfristig klären lassen, welche Form der Freizeitgestaltung man abwickelt.

Wenn ich laut Dienstplan 8:50 zu arbeiten habe, nehme ich entweder einen Tag Urlaub, dann ist das eben der ganze Tag (ohne stundenweise Aufrechnung, ein Tag Urlaub ist ein Tag Urlaub, egal ob dieser Arbeitstag 4 oder 10 Stunden Anwesenheit erfordern würde) weg, egal wie viel Stunden Dienst ich da hätte.

Oder ich wickle ÜberzeitSTUNDEN für die Stunden ab, die auf dem Dienstplan eben stehen (falls das ggfs. günstiger ist). Und NUR für die Stunden, die auf dem Dienstplan stehen. Wirksam ist dann die tatsächlich für den Tag im regulären Dienstplan vorgesehene Dienstzeit und nichts anderes. Überstunden sind eben STUNDENabrechnung und keine Tagesabrechnung. Da KANN eigentlich NICHTS gemischt werden.

Wenn da Dienstzeit im Dienstplan von 10-15 Uhr drin steht, dann gibts eben 5 Überstunden abzuwickeln und fertig. Egal ob Werktag, Sonn- oder Feiertag.
WENN der Sonntag ein Feiertag wäre und für den Feiertag im DIENSTPLAN grundsätzlich für diesen Feiertag statt 10-15 Uhr eine Dienstzeit von 9-16 Uhr angegeben wäre (es gibt solche alternativen Dienstpläne mit anderen Schichten, wenn der Tag auf einen Feiertag fällt) dann wäre eben die für den Feiertag REGULÄRE Arbeitszeit von 7 Std von Überzeitkonto abzubuchen.
Der Dienstherr kann aber nicht damit ankommen und kurzfristig meinen, der Tag hat jetzt statt 5 Std 7 Std. Arbeitszeit. Es müsste schon im regulären Dienstplan SO von vornherein verankert sein, dass an den Feiertagen andere Schichten gelten.

Nun gibts also mehrere Möglichkeiten:
Entweder, ihr seid über die GRUNDsätzlichen Hintergrundsregelungen eurer Dienstpläne nicht ausreichend informiert.
Ihr kennt die gültigen Betriebsvereinbarungen zu euren Arbeitszeiten, Abwicklung von Überzeit oder Urlaub nicht.
Dann solltet ihr mal euren Betriebsrat auffordern (z.B. in einer Betriebsversammlung), euch die gültigen Vorschriften und Absprachen darzustellen.

Heutzutage haben die Arbeitgeber (sofern ein internes Netz existiert) auch alle Richtlinien und Arbeitszeitvorschriften irgendwo im Personalbereich ihres Intranets stehen.
In der Regel stellt der jeweilige Betriebsrat auch seine Betriebsvereinbarungen zum Nachlesen auf seine Homepage. Er ist aber auch verpflichtet, jedem Mitarbeiter Einsicht zu geben und sie zu erklären, wenn ein Mitarbeiter nachfragt.

Wichtig ist also, alle Infos zusammenzutragen. Dann kann man sich ein Bild machen, ob alles rechtskonform abläuft oder ob man zu euren Ungunsten bucht.

Vorher ist das alles Glaskugel.
Andi12
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Andi12 »

So, die Neubemessung ist bei uns durch, durch das Pgz habe ich eine knappe halbe Stunde weniger zu arbeiten, immerhin.. die anderen Reviere werden zu großen Teilen umgestellt, ob das so besser ist, wird sich erstmal rausstellen müssen.

Mfg
Andi12
dimu
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von dimu »

Hallo Andi12,
was meinst du mit Pgz?
Andi12
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Andi12 »

Hallo Dimu, Pgz heißt : Personengebundener Zeitzuschlag.

Mfg
Andi12
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Bundesfreiwild
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Re: Arbeitsbedingungen/Zeiten in der Zustellung

Beitrag von Bundesfreiwild »

V. Rechte der Beschäftigten

1. Personengebundener Zuschlag (pgZ)

Beschäftigte, die in ihrer Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend gemindert sind und

o einen Grad der Behinderung anerkannt haben oder
o dessen gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Post-Betriebsarzt festgestellt wurde oder
o dessen Behinderung offenkundig ist

sind so zu beschäftigen, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten voll verwerten kann. Gibt es hierfür kein Möglichkeit, so ist dem Beschäftigten ein personengebundener Zuschlag von mindestens 10 % der Wochenarbeitszeit zu gewähren.
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