Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahme

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Arielle
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Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahme

Beitrag von Arielle »

Hallo, hat von euch auch schon mal jemand eine "Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für den Einsatz bei der VCS erhalten?
Ich soll für vier Wochen an einer Maßnahme in Gelsenkirchen teilnehmen, obwohl der B.A.D. Arzt in seinem Gutachten von Mai festgelegt hat, das die Fahrstrecke für mich aus
gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Danach will man mich dauerhaft zur VCS zuweisen. Der Zuweisung hatte ich im Februar wiedersprochen und das ganze war auch noch
nicht beim Betriebsrat.
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von Bundesfreiwild »

Haben wir schon drüber "meditiert".

Ich gehe davon aus, dass die Anhörung zur geplanten Zuweisung schon gelaufen ist? Besuch beim BAD mit Ergebnis: Fahrstrecke zu lang.
Dem zuständigen BR ist das BAD-Gutachten von Ihrer Seite aus zugeschickt worden? Wurde schon ein Telefongespräch mit dem BR geführt und die Einschränkungen erläutert?
Dem BR werden nicht immer alle Unterlagen vom Arbeitgeber zugeschickt, deshalb die Frage.

WENN der Arbeitgeber die geplante Zuweisung dem BR zuleitet, wird dieser zustimmen oder ablehnen.
Wenn Ablehnung durch den BR, wird die Zuweisung vermutlich in die Einigungsstelle gehen, wo noch einmal über die Zuweisung beraten wird (mit einem Arbeitsgerichtsrichter im Einigungsstellengremium). Wird dort zugestimmt, gehts ab nach Gelsenkirchen.
Wenn keine Zustimmung, dann nicht.

Es kann sein (bzw. ist eigentlich imme so), dass über eine Zurückziehung der Zuweisung KEINE Info an den Beamten geht; über seinen eigenen Fall bekommt man aber beim BR Auskunft darüber, wie der STand der Dinge denn nun ist.

Wenn der BR trotz des BAD-Gutachtens zustimmt, dann geht es ebenfalls ab nach Gelsenkirchen.

Bei Eingang der Zuweisung sofort Widerspruch gegen die Zuweisung einlegen und zum Anwalt gehen: Sofortvollzug aussetzen lassen und gegen die Zuweisung Klage erheben. Sinnvoll wäre, einen Anwalt zu bemühen, der mit dem Telekom-Zeugs Erfahrung hat. Kann ich einige nennen - auf Wunsch.
Arielle
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von Arielle »

Hallo Bundesfreiwild.
Ich habe schon mit dem BR telefonisch Kontakt aufgenommen und die Einschränkungen erläutert. Mein Fall wird wohl in der nächsten BR Sitzung verhandelt.
Ich suche schon länger einen guten Anwalt der Erfahrung mit der Telekom hat. Ich hatte schon zwei Anwälte, die waren aber leider nur aufs Geld aus. Wäre toll
wenn du mir einen guten Anwalt nennen könntest.
Deddi
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von Deddi »

Ich habe im Rahmen der Personalentwicklung eine "Dienstliche Weisung" zur
Qualifizierungsmassnahme als Pförtner erhalten! Deutsche Telekom AG/ TPS

Dies ist jedoch ein dienstrechtlicher Trick, um den Personalrat
und die Schwerbehindertenvertretung zu umgehen. Man kann angeblich auch keine Einstweilige Verfügung dagegen erwirken, sondern nur klagen!

In Wirklichkeit ist dies eine "getarnte Zuweisung" auf eine amtsunangemessene Tätigkeit,
mit dem Ziel, dass Du das Handtuch wirfst und den Vorruhestand beantragst.
Du sollst also auf diese diskriminierende Art abgewickelt werden ... :-(

Wern Du deswegen zum Arzt gehst,
folgt irgendwann der Gang zum Antsarzt, mit dem Ziel der DDU!

Ich werde gegen diese Machenschaften
vorgehen und dagegen klagen ...
Torquemada
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von Torquemada »

Deddi hat geschrieben:Ich habe im Rahmen der Personalentwicklung eine "Dienstliche Weisung" zur
Qualifizierungsmassnahme als Pförtner erhalten! Deutsche Telekom AG/ TPS

Dies ist jedoch ein dienstrechtlicher Trick, um den Personalrat
und die Schwerbehindertenvertretung zu umgehen. Man kann angeblich auch keine Einstweilige Verfügung dagegen erwirken, sondern nur klagen!

In Wirklichkeit ist dies eine "getarnte Zuweisung" auf eine amtsunangemessene Tätigkeit,
mit dem Ziel, dass Du das Handtuch wirfst und den Vorruhestand beantragst.
Du sollst also auf diese diskriminierende Art abgewickelt werden ... :-(

Wern Du deswegen zum Arzt gehst,
folgt irgendwann der Gang zum Antsarzt, mit dem Ziel der DDU!

Ich werde gegen diese Machenschaften
vorgehen und dagegen klagen ...
Es ist meines Erachtens eine gute Idee, dass du rechtlich dagegen vorgehst. Bitte aber gleich mit auf Telekom-Spielchen vertrautem Anwalt. Zu deiner Wortwahl: es gibt bei der Telekom Betriebsräte. Zum Amtsarzt würdest du auch nicht geschickt, sondern zu den beaiftragten telekomfreundlichen BAD-Einheiten....
Was hast du für eine Bedoldungsgruppe?
Telekomkati
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von Telekomkati »

Pförtnerposten sowie commundo und Brandschutz werden nicht mehr neu besetzt. Ich weiss dies definitiv weil mein ehemaliger chef dort eingesetzt wurde. Er hat sogar Posten übertragen bekommen mit Lehrgängen etc und dann wurde ihm gesagt alles zurück leider können wir niemanden mehr einen Posten geben weil wenn einer geht diese posten nicht mehr besetzt werden.
Deddi
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von Deddi »

Ich bin in der Besoldungsstufe A11, techn. Dienst
und mit 40% schwerbehindert und Gleichstellung!

Diese angebliche "Qualifizierungsmassnahme" zum Pförtner im Rahmen der Personalentwicklung
ist wie beschrieben eine getarnte Zuweisung,
mit dem Ziel dich mürbe für den Vorruhestand zu machen, beziehungsweise krank
für die DDU ...

Nach meinen bisherigen Informationen
bezeichne ich diese Massnahme als eine aus Bonn geziehlte
Willkür um dich abzuwickeln!
Entweder Du beantrags den Vorruhestand oder Du wirst
krank, dann folgt die DDU und Du bist weg vom Fenster.
Die DTAG saniert sich so auf Kosten der Allgemeinheit
und der Bund spielt mit, da er ja Hauptaktionär ist ...

Die TPS- Verantwortlichen erhalten zudem noch eine
Zielerreichungsprämie, wenn sie eine(n) Beamten(in)
abgewickelt haben. Pfui !!!

BES ist ein Beschäftigungsmodell der TPS zuvor Vivento.
Es gibt dort keine Dauerarbeitsplätze!
Diese Stellen sind unbewertet und jede(r) kommt mit seiner
Bewertung.

Ich fühle mich nach so vielen Dienstjahren diskriminiert und emotional verletzt!

Diese "asoziale Fettschicht" der DTAG und diese Aktionäre sollten sich
schämen ...
Torquemada
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von Torquemada »

Welcher Betriebsrat ist für dich zuständig? Bist du Vivento-"Altinsasse" oder warst du beurlaubt?

Eine von dir so beschriebene Maßnahme ist meiner Meinung nach absolut rechtswidrig und hält keiner Überprüfung durch ein Verwaltungsgericht stand.
Nimm dir am besten jetzt schon einen auf die Telekom-Machenschaften spezialisierten Anwalt.
Infos bei Prot-In. In welcher Gegend wohnst du denn? Infos gerne auch als PN.
sdh1807
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von sdh1807 »

Das ist ja ein dickes Ding, das ein Beamter A 11 als Pförtner arbeiten soll.
Grundsätzlich hat der Beamte schon mal Anspruch auf amtsangemessene Tätigkeit.

Scheinbar muss bei der Telekom jeder einen Anwalt an der Hand haben um das selbstverständlichste Durchzusetzen.
Ein Trauerspiel
Deddi
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Re: Dienstliche Weisung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßn

Beitrag von Deddi »

Mein Kommentar:

Ziel der "TPS" unter Zielvereinbarungen wie Kopfgeld ist es,
Beamtinnen und Beamten abzuwickeln, bevor die TPS schließlich selbst abgewickelt werden wird!

Man setzt daszu gezielt die Instrumente "Dienstliche Weisung", "Zuweisung" und "Versetzung"
in weit vom Wohnort entfernte Dienstorte ein, obwohl dort schon genügend geignete Beschäftigte vorhanden sind
und arbeitet mit dem System der Angst, unter Anwendung der Änderungen im Postbeamten- Personalrechtsgesetz,
über welches von gewählten Politikern zum Nachteil der Beamten(inmen) im Bundestag beschlossen wurde.

Eine wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeit wird erst garnicht untersucht,
obwohl diese vorhanden sind, da gleichzeitig und nachweisbar in den Niederlassungen,
externe Kräfte vom Arbeitsmarkt eingestellt werden. Unter schlechteren Arbeitsbedingungen,
bis hin zu Leih- und Zeitkräften, versteht sich!

Den betroffenen Beamten(innen) bleibt dann nur
der Weg über die Anhörung, Rechtsschutz, BAD, Amtsarzt, Personalrat,
Schwerbehintertenvertretung, Einigungsstelle, DDU oder wenn möglich den Vorruhestand.

Die dafür Verantwortlichen mit Doktortitel sitzen in Bonn und Köln.

Die Handlanger vor Ort sind ehemalige Kolleginnen und Kollegen,
welche sich vertrauensvoll TPS- Berater nennen.

Die Deutsche Telekom AG saniert sich
so auf Kosten der Allgemeinheit und Wertschätzung gibt
es nur noch an der Börse, dessen Hauptaktionär der Bund ist!
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