Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Rudolf_2
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rudolf_2 »

Und nochmals:
Ohne eine legitimierte Vertretung wird sich an diesem Problem nichts ändern...
SO IST ES!

Der Vorsitzende (Richter) sollte lt. ursprünglicher "Idee" einer Einigungsstelle das "Zünglein an der Waage" bilden, d.h. bei einem Patt der Stimmen der AN-, und AG-Vertreter (wenn sie sich nicht einigen können), sollte dieser werte Herr Vorsitzende eben den Ausschlag geben - und zwar einen "rechtlich fundierten"! Damit sollten weitergehende Klagen möglichst schon im Vorfeld vermieden werden, weil damit der Schafsherde, pardon: Der Belegschaft natürlich, signalisiert wird, dass sich ein Rechtskundiger, und "Unparteiischer" (hahaha), der Sache annimmt, und dessen Urteil gleich bedeutend mit dem Ausgang eines Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten zu sehen sei!
Nach außen hin ist, oder wirkt, also alles schön legitim und optisch auf den ersten Blick zumindest bestechend einfach! Und, so wird es auch weiterhin suggeriert: Durch die Tatsache, dass ein Richter (oder ehemaliger Richter) dieser Einigungsstelle vorsitzt soll der massive Eindruck erweckt werden, dass hier wirklich alles mit "rechten" Dingen zugeht! Dass dies recht selten, oder bei der PBM-NL sogar nie der Fall zu sein scheint, liegt dann wohl eher daran, dass dieser Vorsitzende schließlich auch von irgend jemandem bezahlt wird.
Ein Schelm, wer Böses dabei auch nur zu denken wagt...
Gruß
Rudolf
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo an Alle,

die Einigungsstelle bei der Vivento ist durch proT-in in einer starken Stellung und winkt eben nicht alles durch - im Zweifelsfall wird für den
MA entschieden...
Ach komm.....das stimmt doch gar nicht. Zumindest in der letzten Zeit läuft es da brutalst GEGEN die Beschäftigten ab.
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

die Einigungsstelle bei Vivento prüft Zuweisungsverfahren sehr kritisch - wenn es (gesetzliche) Gründe gegen eine Zuweisung
gibt, dann werden die vorbehaltlos geprüft - sollte die Zuweisung gegen ein Gesetz verstoßen, wird natürlich der Zuweisung
nicht zugestímmt...

Bei der PBM NL ist der BR immer der Meinung des AG - es sei denn, Verfehlungen springen einem ins Auge...
Wenn der AG sagt, das Gutachten wird bei der zukünftigen Stelle der VCS zu 100 % beachtet, dann teil der BR mit, aus der
Fürsorgepflicht des DH, wird das Gutachten natürlich zukünftig beachtet...

Und wenn derjenige erst einmal bei der VCS ist, dann interessiert es den BR vom SBR sowie so nicht mehr...ganz die Meinung
des AG übernehmen und sich auch mal gaaaaaanz dumm anstellen, wenn es um rechtswidrige Verfehlungen geht...
Mein Name ist Hase...

Der BR handelt am Rande der Legalität und macht die gleichen Spielchen wie die Telekom - damit muss bald Schluss sein...
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Bundesfreiwild
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Neuer Beamten-Dienstbefugter Zendt

Beitrag von Bundesfreiwild »

12.02.2013 / *********** ist seit dem 1. Januar als Nachfolger von W *********** der
Dienstvorgesetzte von mehr als 40.000 Beamtinnen und Beamten der Deutschen
Telekom AG. Im Interview spricht *********** über seine neuen Aufgaben sowie über den
aktuellen Beförderungsstopp von Beamten.
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Interview ?
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Bundesfreiwild
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Bundesfreiwild »

Im Intranet... irgenein Keu über die Beförderungs/Beurteilungsklagen.. ich kopier mal, was ich zugeschickt bekommen habe:

*********** : Aktuell beschäftigen uns die Rechtsstreite um die Beförderungsrunde
2012. Wie Sie wissen, haben uns Verwaltungsgerichte die Beförderung nach A8, A9
und A9 + Amtszulage sowie A11 (nur TSI, die Red.), A12, A13 und A13 + Amtszulage
untersagt. In diesem Zusammenhang wurden vielfach die von diesem Stopp
betroffenen Beförderungskandidaten von den Verwaltungsgerichten „beigeladen“. D.h.
sie wurden von den Verwaltungsgerichten darüber informiert, dass ein
Konkurrentenstreit anhängig ist und dass ihre Beförderung durch den aktuellen
Beförderungsstopp tangiert ist. Beamte erhalten die Gelegenheit, sich durch eigene
Anträge an das Gericht in das Verfahren einzubringen.
Viele Beamtinnen und Beamte sowie Betriebsräte sind empört, dass detaillierte
und umfangreiche Unterlagen von den Gerichten an die vom Beförderungsstopp
betroffenen Beamten versandt werden. Unterliegen diese Dokumente nicht dem
Datenschutz?
*********** : Im Rahmen der Konkurrentenstreite können von den Verwaltungsgerichten
sowohl die Namen und Daten der Kläger als auch die Namen und Daten der
Beförderungskandidaten weitergegeben werden. Das Verfahren der sogenannten
Beiladung richtet sich nach den Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung – wir sind
nicht Herren des Verfahrens und haben deshalb auch keine Möglichkeit der
Einflussnahme. Vielmehr sind wir verpflichtet, die vom Gericht angeforderten
Unterlagen für den Rechtsstreit zur Verfügung zu stellen. Das Gericht entscheidet in
eigener Zuständigkeit, welche Unterlagen an Verfahrensbeteiligte weitergegeben
werden.
Welchen Tipp können Sie den betroffenen Beamtinnen und Beamten geben?
***********
Drucken
Personal Portal: *********** : "Nicht mit den Daten hausieren gehen" Page 1 of 2
http://personal.telekom.de/dtag/cms/con ... rsion=true 14.02.2013
*********** : Grundsätzlich ist uns eine Rechtsberatung untersagt. Ob ein Beamter/eine
Beamtin sich durch eigene Anträge in das Verfahren einbringt, diese Entscheidung
muss jeder Beigeladene, ggfs. nach Beratung und Rücksprache mit einem
Rechtsanwalt, selbst treffen. Was die Weitergabe personenbezogener Daten betrifft:
Bei der DTAG haben wir den Umgang mit personenbezogenen Daten gelernt. Deshalb
wird es für unsere Beamtinnen und Beamten selbstverständlich sein, dass sie mit den
Unterlagen, die die Gerichte ihnen zur Verfügung stellen, nicht hausieren gehen und
die Daten vertraulich behandeln.
*********** , vielen Dank für das Gespräch!
Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

ich bin ja krankheitsbedingt immer noch außer Gefecht gesetzt. Hab inzwischen einen neuen Viventoberater (eigentlich meinen alter, der
mich während der Familienkassenzeit betreut hatte und ich dann bei anschließender Beschäftigungslosigkeit zum Transfermanagement
kam, hatte also einen andere Viventoheini und bin jetzt wieder bei meinem uralten). Jobangebote in anderen Behörden gleich null und
wenn dann nehmen sie meistens Tarifpersonal. Beamte wollen die auch nicht haben.

Ist das bei euch auch so?

LG
Andrea
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Andrea5 hat geschrieben:Hallo alle Zusammen,

ich bin ja krankheitsbedingt immer noch außer Gefecht gesetzt. Hab inzwischen einen neuen Viventoberater
LG
Andrea
Du kannst überhaupt keinen "Viventoberater" haben, weil du dauerhaft VCS in Uelzen zugewiesen bist.
Schwapau
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Schwapau »

so sehe ich es auch Torquemada.

Also dieser Herr M ***************, das ist sein richtiger und vollständiger Name, war ja in der Leitung des Betriebes SBR - zusammen mit Herrn ***************, . Also dieser Herr ***************, , der auch bei der glohreichen Kürung des behinderten freundlichen Unternehmen dabei war, neben einem Herrn ***************, und Herr ***************, , die beide andauernd auf der Flucht sind, soll den Bereich jetzt führen - ich frage mich nur, was er vorher als Leiter des Betriebes gemacht hat.

Weiterhin frage ich mich, warum diese Person sich nicht für die Schwerbehinderten des alten Bereichs SBR einsetzt - dieser Herr ***************, war ja der Beauftragte des AG
nach § 98 SGB IX.
Für die Zentrale in Bonn war dieser Herr ***************, für ca. 25 eigenständige Betrieb gemeldet, obwohl für jeden eigenständigen Betrieb eine eigene Person gemeldet werden muss.

Hier mal ein Auszug aus dem SGB IX, welche Person als Beauftragter ausgewählt werden soll:
Für die Auswahl des Beauftragten sieht der § 98 Abs. 2 vor, da dieser nach Möglichkeit selbst schwerbehindert sein soll. Dies bezweckt, dass damit die besonderen Belange der schwerbehinderten Menschen in die Arbeit des Beauftragten einfließen können - zugleich wird dessen Akzeptanz bei allen Beteiligten gefördert.

Grundsätzlich ist eine Personenidentität zwischen Arbeitgeber und Beauftragten ausgeschlossen, sodass Arbeitgeber sich nicht selbst zum Beauftragten bestellen können.

Komisch nur, dass Herr ***************, als Leiter des Betriebes SBR in dieser Funktion war - also die Telekom schießt den Bock ab, ohne dass es irgendeinen interessiert.
Wie kann denn dieser Person überhaupt nach rechtsstaatlichen Mitteln und Vorgaben bestellt und gemeldet werden - wer schläft hier eigentlich beim Integrationsamt und bei der Arbeitsagentur - oder arbeiten die gemeinschaftlich zusammen - so viel unvermögen kann es doch nicht geben.

Ich habe von einem Fachanwalt den Hinweis bekommen, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde - das sollte die Agentur für Arbeit sein - eine Anzeige zu erstatten.
Das sollten sich hier mal alle Betroffenen schwerbehinderten Kollegen/innen auch überlegen. So lange gerade diese Personen aber machen können was sie wollen, wird sich auch nichts in der Zukunft ändern.

Dank Herr ***************, , Herrn ***************, und Herrn ***************, , werden die Rechte der behinderten Menschen nach wie vor unterdrückt !

*****Noch einmal soviel Klarnamen und ich lösche das Posting*****,
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Kannst du endlich mal diesen Mist mit den Klarnamen lassen ???

Das geht einfach nicht.
Schwapau
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Schwapau »

Was ist denn der Unterschied zu dem Interview mit der Namensnennung von Bundesfreiwild und zu meinen Namensnennungen???

Das ist mir nicht ganz klar - außerdem bekleiden diese Personen ein Amt und ich gehe davon aus, dass die Namensnennung nicht verboten ist - es sei denn, dass du mir einen nachvollziehbaren und gerechtfertigten Grund nennen kannst.
Diese Personen sind ja auch auf Bildern mit Namen genannt - also bei der Preisverleihung - daher gehe ich davon aus, dass ich diese Namen auch nennen darf !

Was ist denn der Unterschied zu dem Interview mit der Namensnennung von Bundesfreiwild und zu meinen Namensnennungen???
***** Keiner ******,
Das ist mir nicht ganz klar - außerdem bekleiden diese Personen ein Amt und ich gehe davon aus, dass die Namensnennung nicht verboten ist...
***** In diesem Forum sind KLARNAMEN NICHT ERWÜNSCHT ******,

***** Und ich lösche Klarnamen oder deren Postings, sofern ich sie sehe sofort. Egal von wem! ******,
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Bundesfreiwild
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Bundesfreiwild »

Naja, ich denke, der feine Unterschied ist, dass ich ganz klar hier von meinen Bescheiden, meinen Unterlagen und den darin involvierten T-Personen rede.
Und beschreibe, was sie so tun und schreiben. Ich kann mich ja auch auf jeder Party drüber unterhalten. Allerdings weiss dann nicht gleich die GANZE Welt Bescheid.

Keine allgemeinen Angriffe, keine Hasstiraden, keine Unterstellungen. Das ist wichtig, weil als Verleumdung beklagbar.

Wenn überhaupt, dann formuliere ich so manches als "meine persönliche Meinung" und nicht als konkrete Anklage.

Ich werde mich aber auch nur auf ein Mindestmass beschränken. Wobei ich meine, dass T-Personen, die sozusagen in der Öffentlichkeit stehen, auch beim Namen genannt werden dürfen, wie *********** , die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder. Auch die Betriebsräte sind im Internet zu finden, also sozusagen in die Öffentlichkeit gestellte Menschen.

Die Namen der beteiligten Sachbearbeiter, die am Ende ja leider nur ihren Anweisungen von oben folgen, nenne ich sowieso nicht. Der "normale" Mitarbeiter sollte nicht erwähnt werden.
tollpatschkoenigin
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von tollpatschkoenigin »

Bundesfreiwild hat geschrieben: Die Namen der beteiligten Sachbearbeiter, die am Ende ja leider nur ihren Anweisungen von oben folgen, nenne ich sowieso nicht. Der "normale" Mitarbeiter sollte nicht erwähnt werden.
Das sehe ich auch so. Ich würde die Klarnamen löschen (auch aus Eigeninteresse)!
Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Torquemada hat geschrieben:
Andrea5 hat geschrieben:Hallo alle Zusammen,

ich bin ja krankheitsbedingt immer noch außer Gefecht gesetzt. Hab inzwischen einen neuen Viventoberater
LG
Andrea
Du kannst überhaupt keinen "Viventoberater" haben, weil du dauerhaft VCS in Uelzen zugewiesen bist.
Hallo Torquemada,

doch hab ich aber, wenn du mir das nicht glaubst. :evil: . Man muß da einige Sachen unterscheiden: Bist du beschäftigungslos, hast
du einen Viventoheini vom Transfermanagement. Hat man eine Beschäftigung z.B bei der VCS, DTKS, Telekom Training und willst
dich umorientieren, also eine andere Beschäftigung haben außerhalb der Telekom, kann man sich freiwillig für so eine Vermittlung
melden über Vivento Göppingen. Und wenn man wie ich noch Bewerbungen zu laufen hat, brauch man Vivento für die ganzen
Modalitäten Abordnung, Versetzung und eventuell Zuweisungen als Ansprechpartner.

Ist das jetzt einleuchtend, Torquemada :lol:

LG
Andrea
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich verstehe auch nicht, aus welchen Gründen die Namen von *********** von einigen Usern genannt werden dürfen und die Namen von *********** zensiert werden...

Wenn einer meint, er wird hier verunglimpft, dann steht es ihm sicherlich frei, etwas dagegen zu machen - und wenn diese Heinis sich in Zeitschriften oder sonstigen Werbekampagnen mit Namen ablichten und sich mal wieder hochleben lassen, dann bin ich der Meinung, dass diese Namen auch genannt werden dürfen...

Ich respektiere aber auch andere Meinungen der Verantwortlichen hier im Forum - ob das seine Richtigkeit hat oder nicht, steht auf einem anderen Blatt...
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