geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

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Bundesfreiwild
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geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von Bundesfreiwild »

Bei mir gehts jetzt los: Man will mich nach 3 gescheiterten Anläufen jetzt nach Bonn zuweisen.
Die Hinderungsgründe sind einige Atteste, außerdem DREI! bisherige BAD-Unterschungen, die die Fahrzeitbegrenzung dokumentieren und eine Zuweisung nach Bonn ausschließen, als auch die Missachtung des Betriebsverfassungsgesetzes!

Meine Zuweisung wurde vom Betriebsrat abgelehnt und wanderte dann in die Einigungsstelle. Dort entschied der Richter, dass ihn weder die Attete interessieren, noch die BAD-Gutachten. Es gab außerdem zwei neue Atteste, die er erstmal über den BAD neuerlich hätte abklären lassen müssen - was er aber auch nicht getan hat.

Dazu kommt, dass ich BR-Ersatzmitglied bin und das letzte Jahr bei sämtlichen BR-Sitzungen anwesend sein musste. Er ist der Meinung, dass ein Beamter ja nicht gekündigt werden kann und deshalb die Schutzklauseln des BetrVerfassungsrechtes für beamtete Ersatzmitglieder gar nicht gelten würden.
Diese Schutzklausel besagt, dass - wer im letzten Halbjahr als Ersatz im BR tätig war - im kommenden Halbjahr nicht aus dem Betrieb "gemeuchelt" werden kann. Das soll eben auch die Ersatzmitglieder davor schützen, wegen Abstimmverhalten, dass ja nicht immer im Sinne des Arbeitgebers läuft - einfach gekündigt oder aus dem Betrieb versetzt werden zu können. So könnte man ja leicht unliebsame BR-Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Weg räumen und einen arbeitgeberkonformen Betriebsrat aufbauen.

§103 (3) Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats; dies gilt nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit der Versetzung einverstanden ist. Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zu der Versetzung ersetzen kann, wenn diese auch unter Berücksichtigung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des betroffenen Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist.

Nun stellt sich dieser Richter hin und meint, eine Beamtin einfach aus dem Betrieb hinaus in einen anderen zuweisen zu können, und missachtet damit das Schutzrecht.

Naja, ich vermute mal, dass der aufnehmende Betriebsrat (den ich natürlich voll informiert habe) der Zuweisung nicht zustimmen wird. Dann wird auch dort die Einigungsstelle (und ein Richter) darüber beschließen müssen, ob die Zuweisung nun läuft oder nicht. Wenn der dann nicht ablehnt, dann wird es eben wieder mindestens eine Individualklage gegen die Telekom geben.

Die Absicht dieser Zuweisung ist klar:
Ich werde im Januar 55.
Ziel: dass ich die 55-er-Pension beantrage, dazu will man mich optimal "motivieren"
Ziel 2: falls ich darauf nicht anspringe, zwingt man mich zu vielen Krankheitstagen - weil ich das mit der Fahrerei einfach nicht schaffen werde - was dann in einem DDU-Verfahren enden soll, womit die Telekom sich über ihre Fürsorgepflicht hinweg setzt und außerdem auch keine nachvollziehbare Ermessensentscheidung vorlegen kann (die Arbeit könnte auch von Beamten erledigt werden, die dadurch weniger belastet würden).

Ich werde weiter berichten.
Roland64
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Re: geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von Roland64 »

Moin Bundesfreiwild,

Deine Geschichte hört sich interessant an -erinnert mich fatal an meine eigene-.

Was ich nicht ganz verstehe ist folgendes:

Du schreibst, dass Du als Ersatzmitglied des BR bei einem Betrieb tätig bist, d.h. Du befindest Dich doch in einer Beschäftigung.

Hat man Dir in Bonn einen entsprechenden neuen amtsangemessenen Dienstposten angeboten, evtl. mit Umzugskostenübernahme?
Ist in der Dienststelle in Bonn ein freier Dp. vorhanden, evtl. schon ausgeschrieben?
Klausi66
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Re: geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von Klausi66 »

Hallo Bundesfreiwild,
es ist schlichtweg unglaublich, was die Telekom unter Fürsorgepflicht versteht.
Nicht die Mitarbeiter, die schon X-Jahre für das Unternehmen ihre Pflicht erfüllt haben stehen im Focus der Fürsorgepflicht, sondern einzig und allein das Herausdrängen der MA in eine Frühverrentung/DUU ist zielführend (Fürsorge im Sinne der Aktionäre)!

Dass ein solches Vorgehen auch noch von einem Richter mitgetragen wird (der sich über geltendes Recht hinwegsetzt) zeigt welche "langen Arm" unser Dienstherr hat.

Besonders traurig ist für mich auch die "Unterstützung" seitens Verdi.
Dieser Verein setzt sich nicht mehr, für einmal von der Rationalisierung betroffene MA ein, sondern macht gemeinsame Sache mit der Telekom.
Ein Zurück zur Mutter - Telekom wird verwehrt. Gleichzeitig sollen die Betroffenen sich aber (z.B. in der VCS , oft weit vom Heimatort) mit Call Center Aufgaben oder dem so beliebten Megaplan meist unterwertig einbringen.

Für mich sind das schon "italienische Zustände".
t-onkel
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Re: geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von t-onkel »

... drücke Dir die Daumen, Bundesfreiwild, Du bist ja einer der wenigen "Felsen in der Brandung" ...
Gruß
T-Onkel
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Bundesfreiwild
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Re: geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von Bundesfreiwild »

Roland, das ist ja das total Widersinnige im Vivento-Bereich:
Ich war/bin mal ordentliches, mal Ersatzmitglied im Betriebsrat Vivento. Allerdings bin ich keine Stammkraft des Betriebes Vivento (also jemand, der da einen Arbeitsposten hat) sondern "nur" ein Mitarbeiter, der bei der Schließung eines T-Ressorts und dessen Überleitung in eine GmbH durch das Cleraring-Raster durchfiel und zu Vivento versetzt wurde, OHNE dass mir dort ein Posten oder eine Tätigkeit übertragen wurde. Dazu gab es viele Klagen, gegen die Versetzung und später auch gegen den rechtswidrigen Verbleib in diesem Betrieb, ohne Amt und ohne Arbeit.
Wobei .... überall das Clearingverfahren so gelaufen ist, dass die Schwerbehinderten, die ja perse 10-20 Punkte mehr im Bewertungsverfahren bekamen, trotzdem praktisch ALLE gecleart wurden. Wie konnte DAS nur passieren, wo genau dieses ja eigentlich verhindert werden sollte?

Fakt ist, viele im Betriebsrat sind in Vivento Betriebsrat, ohne in diesem Betrieb tatsächlich einen Posten zu haben, sie sind dort nur als zu vermittelnde Mitarbeiter eingecheckt - also die Hartz-IV-er der Telekom - in diesem Betrieb. Deshalb beissen sich in dieser Situation gar viele Rechte des Beamten, des Betriebsverfassungsrechtes u. a.
Wobei die "Arbeitslosen" in Vivento noch gut dran sind, denn andere, die nach all den Klagen nicht mehr zu Vivento versetzt werden konnten, wurden zur PBM-NL verschoben, und da gibts noch nicht mal einen Betriebsrat, der von den Unbeschäftigten mitgewählt wurde, oder in den sie hätten gewählt werden können. Hier werden in krasser Weise Mitbestimmung und andere Rechte missachtet und mit Notlösungen übertüncht.

Die Situation, ein Betriebsrat in einem Betrieb zu sein, in dem man gar keinen Posten hat, ist wohl einmalig bei der DTAG zu finden.

T-Onkel: Attest besagt: 30min Fahrzeit maximal, kein Umzug nach Bonn (wegen diverser gesundheitlicher Einschränkungen), also kommt Bonn nicht in Frage.
Von daher ist es auch irrelevant, ob es in Bonn Ausschreibungen gab. Natürlich gucke ich regelmässig, was die Jobbörse so von sich gibt, aber meist sind es Referentenposten mit Bachelor- oder Masterabschlüssen, die dort gefragt sind. Egal wie, es wird mich kein Betrieb "einstellen", es wird alles über Zuweisung von Vivento gefahren, was bedeutet, dass man im Hintergrund auch gar nicht aus Vivento heraus kommt und ganz in einen Betrieb VERSETZT würde. Sobald die einen mal loswerden wollen, wird die Zuweisung eben beendet und man ist wieder im rechtswidrigen Zustand ohne Amt und Beschäftigung in Vivento.

Eine Versetzung in eine GmbH geht beamtenrechtlich eh nicht, weil damit eine (freiwillige) Beurlaubung verbunden wäre. Deshalb das Instrument der Zuweisung vom BMI erfunden worden, um Beamte trotzdem in den GmbHn der T beschäftigen zu können, ohne das Beamtenrecht zu umgehen. Allerdings ging man bei dem Zuweisunggesetz davon aus, dass ein Beamter einen Dienstposten in seiner Organisationseinheit/Niederlassung HAT und den als Anhängsel auch in einer Beurlaubung weiter "belegt". Es wird ja "formal gesehen" nur die Tätigkeit der GmbH AUF den BEADienstposten verschoben, der Beamte bleibt örtlich da, wo er mal war. So dachte man sich das.
Was aber real abläuft ist: Der Beamte bekommt die Tätigkeiten aus der GmbH zugewiesen und da die GmbH mittlerweile örtlich ganz woanders hin zentralisiert wurde, muss der Beamte auch u. U. weit fahren, um der zugewiesenen Tätigkeit auch nachkommen zu können.

Natüüüüürlich war das angeblich so nicht geplant. Fakt ist aber, dass man die Standorte absichtlich verlegt und die Zuweisungen dazu nutzt, Beamte zur Arbeit weit ab von seinem Wohnort und seiner ehemaligen Arbeitsstelle einzusetzen, um sie möglichst optimal mit hohen Fahrzeiten und -kosten in die Frühpension oder DDU zu motivieren.
Das Spielchen läuft jetzt seit gut 10 Jahren: ständige Standortverlagerungen in allen Bereichen, begründet zuerst mit der Aufteilung der alten Niederlassungen in GmbHn, später wieder mit allem kehrt Marsch und die GmbHn werden wieder zerstückelt und neu zusammengefügt - und natürlich wieder örtlich verlagert.
So kann man natürlich nicht mal - auf lange Sicht gesehen - umziehen, weil sich alle 2 Jahre der Standort sowieso ändern wird. Wäre man Single, würde sich ein Wohnmobil auf einem jeweils standortnahen Campingplatz lohnen. Aber... die meisten Menschen haben nun mal Familie und möchten die auch unter der Woche sehen.

Viele Beschäftigte machen sich schon nicht mal mehr die Mühe, sich die ständig wechselnden Bezeichnungen ihrer Ressorts und Arbeitsplätze zu merken, weil sie sich schneller ändern, als das Wetter.

Die seit 10 Jahren gefahrene Strategie klappt natürlich bei ganz vielen gesunden Beamten ganz gut, die keine Widerspruchsgründe aus sozialen oder gesundheitlichen Einschränkungen anführen können.
Bei Schwerbehinderten sieht das alles ein bisschen anders aus und da gibt es auch ein paar Klippen, die der Arbeitgeber überwinden muss.
Und er versucht es halt auch dann, wenn er -eigentlich offensichtlich - ein Klageverfahren des Beamten mit einigermaßen hoher Wahrscheinlichkeit verlieren würde.
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Bundesfreiwild
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Re: geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von Bundesfreiwild »

Sodala. Mein Betriebsrat hat beschlossen, gegen die Entscheidung des Einigungsstellenrichters vorzugehen, wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit.
Der BR der aufnehmenden Einheit wird aller Wahrscheinlichkeit der Zuweisung nicht zustimmen, was dann bedeuten würde, dass der Arbeitgeber sich die Entscheidung vom Arbeitgericht ersetzen lassen muss.
Das wird ihn aber nicht daran hindern, mir die Zuweisung dennoch überzubügeln - so in der Hoffnung, dass die Gerichte lange brauchen werden und ich in dem halben oder ganzen Jahr bis dahin dann die Nerven verliere und in die 55-er gehe oder ich krank werde und man mich in die DDU schicken kann.
Aber... meine Unterlagen liegen auch bei meinem Anwalt parat und sobald die Zuweisung anflattert, wird der mit dem Eilantrag vor Gericht tätig (dauert dann hoffentlich nur 2-4 Wochen)

Sieht so aus, als könnte man die T von drei Seiten in die Zange nehmen. Ich bin gespannt, was dabei heraus kommen wird.
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Bundesfreiwild
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Re: geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von Bundesfreiwild »

Freitag bekam ich ein Brieflein vom SBR der Telekom (Soziales, Beamte, Recht). Allein diese Zusammenfassung impliziert, dass Beamte prinzipiell wohl als Sozialfälle angesehen werden, mit denen man, bei Gegenwehr, in Rechtsstreite gerät.

Naja. Die Zuweisung wurde zurückgezogen. Ob der aufnehmende BR abgelehnt hat oder der Beschluss meines BRs wegen Behinderung der BR-Arbeit, weiss ich noch nicht. Jedenfalls ist das Ding jetzt gestorben. Bin gespannt, was sie sich als nächstes einfallen lassen werden.
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Re: geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von sumsum »

Wer häufiger im Betriebsrat aktiv war z.B. auf Sitzungen hat doch einen nachwirkenden Kündigungsschutz für ein halbes Jahr. Der müßte doch auch sinngemäß für Beamte gelten, da sie mit einer Zuweisung ihr Mandat - da gab es irgendwo mal ein Urteil bei der Post - verlieren.

Wär ja ein Hammer, wenn Dein Arbeitgeber damit durchkäme. Der könnte ja sonst alle unliebsamen Ersatzmitglieder und dann wohl auch Betriebsräte, die Beamte sind, auf dem Weg aus dem Betriebsrat entfernen. Das fänd ich echt pervers und das würde an vielen Stellen ganz schnell Schule machen und das Betriebsverfassungsgesetz durchlöchern.

Beamte waren beim Verfassen der Gesetzes auch wohl nicht berücksichtigt, das läßt Freiraum für solche Attacken.
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Re: geplante Zuweisung unter Missachtung aller Rechte

Beitrag von Bundesfreiwild »

Der eigentliche Witz ist, dass Beamte eigentlich niemals unter das BETRIEBSverfassungsrecht fallen dürften, da sie im öffentlichen Dienst ja eigentlich einen Personalrat (und keinen Betriebsrat) haben sollten, der dem Personalvertretungsrecht unterliegen müssten.
Was in einer Aktiengesellschaft natürlich gar nicht mehr möglich ist.
Von daher war eigentlich der gesamte Akt der Überleitung von zigtausenden von Beamten in eine Aktiengesellschaft - und unter das Betriebsverfasungsrecht - sowieso eine Nummer, die nie hätte stattfinden dürfen.

Andererseits bietet das BetrVG auch genügend Schutz - sofern es der Arbeitgeber/Dienstherr nicht mit Absicht versucht, die Rechte zu unterlaufen.
Der Herr Kozel, der jetzt gerade die T verlässt... dessen öffentlich geäußerte Beschwerde zu seinem Abgang war, dass er es leider nicht geschafft hat, diese superlästige Behinderung der Arbeitgeberwillkür durch das BetrVerfRechtes aus dem Weg zu räumen. Er geht jetzt nach USA zurück, wo die Bedingungen leider so sind, wie er das gerne hätte.

Mannnnn... diesen raffgierigen und menschenverachtenden Geiern und Heuschrecken wünsche ich wirklich die Seuche an den Hals!
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