Vorruhestandsregelung

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Welche Erfahrung haben die Telekommitarbeiter mit der 55-er Regelung gemacht?

a.) Ich würde die Regelung jeder Zeit wieder in Anspruch nehmen.
7
100%
b.) Mir ist langweilig bzw. das Geld reicht vorne und hinten nicht.
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Keine Stimmen
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 7

Rudolf_2
Beiträge: 120
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Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Beamter_007",
allein die Fragestellung finde ich schon irgendwie albern! Daher glaube ich auch, dass Du uns hier veralbern möchtest...

Wer die "55er-Regelung" bei der T in Anspruch nimmt, um in den Vorruhestand zu wechseln, hat sich das sicherlich im Vorfeld genauestens überlegt!

Solange man aber die Konditionen gar nicht kennt, die sich mit der Auflösung Deiner Behörde, sowie dem damit verbundenen einstweiligen Ruhestand ergeben können, ist eine "seriöse" Antwort von hier aus erst gar nicht möglich!
Viel wichtiger, als sämtliche Allerwelts-Statements" sind nämlich die individuellen Voraussetzungen, die die Betroffenen schon ´mal vorab gar nicht "vergleichbar" machen:
Alter des betroffenen Mitarbeiters, Dauer der "Betriebszugehörigkeit", bzw. ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, Familienstand, Umfeld, Bedürfnisse, Job-Alternative(n), wie eine alternativ mögliche Versetzung zu einer anderen Behörde, etc.!

Ohne solche Parameter geht überhaupt nichts!

Ich will trotzdem hier eine eher "allgemeine" Aussage wagen:
Alle Telekomiker hatten entweder gute Gründe sich zu freuen, dass sie gehen durften, oder sie haben andererseits halt "nur" das kleinere Übel gewählt - und müssen sich nun lebenslang damit arrangieren! In jedem Fall aber war es deren persönliche Entscheidung, die keinerlei Allgemeingültigkeit besitzt!

Unter dem Begriff "einstw. Ruhestand" zu googeln, wäre da für Dich und Deine eigene Entscheidung meines Erachtens nach schon wesentlich produktiver!

Nichts für ungut, aber ein paar Informationen mehr, wären zwar schon angebracht, aber die wirkliche Entscheidung hängt nicht von anderen ab!
Gruß
Rudolf
Rudolf_2
Beiträge: 120
Registriert: 9. Nov 2009, 14:19
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Beitrag von Rudolf_2 »

Genau das mache ich doch jetzt!
Nein, genau DAS machst Du eben NICHT! Die Telekom-, bzw. PNU-55er-Regelung sieht unter anderem Parameter, wie z.B. den Ausgleich des Abschlags vor, den jeder zu entrichten hätte, der vor ganz bestimmten Stichtagen in den Ruhestand geht!
Oder willst Du etwa damit sagen, dass dies bei Deiner Behörde punktgenau so, wie bei Telekomms, gehandhabt wird? Dann hättest Du das aber bitte auch vorher schreiben können!
Und warum Stelle ich die Frage im Forum. Ist doch klar, dass sich vor mir schon andere darüber Gedanken gemacht haben.
Ich möchte doch nur die Erfahrung anderer, in meine persönliche Entscheidung einfließen lassen.
Vor Jahren habe ich mir eine neue Heizung einbauen lassen. Ich habe in verschiedenen Foren nachgefragt, wie andere mit dem von mir bevorzugten Modell zufrieden sind. Die Antworten waren überwältigend. Mir wurden ganze CD`s mit Bildern des Umbaus etc. zugeschickt.
Eine Heizung, die bei allen gleich funktionieren muss (so sie keine werksseitigen Macken, oder Fehler hat) willst Du nicht im Ernst mit den persönlichen Umständen eines Individuums vergleichen wollen? Das hieße aber nun wirklich Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen!

Das, was ich damit sagen will ist eindeutig: Wenn Du Dich beispielsweise entscheidest mit einer möglichen Mindestpension zu gehen, so ist es Dein Wille! Andere könnten das beispielsweise nur, wenn sie abbezahlte Häuser, keine studierenden Kinder (mehr) und auch sonst wenig anderweitige Ansprüche haben!
Ich glaube auch nicht, dass die, die "gegangen worden sind", weil sie vermeintlich keine andere Wahl hatten, hier vom Vorruhestand schwärmen würden, denn (und das meine ich völlig ernst):
Genau diese Leute treiben sich nämlich nicht mehr in Foren herum, sondern sie genießen es ganz besonders, mit dieser verqueren Sch... überhaupt nichts mehr zu tun zu haben!

Das Wichtigste hätte ich aber beinahe noch vergessen:
Es macht deutlich einen Unterschied, ob man als "mittelalter" und alleinverdienender A7-, A8-, oder A9er mehr oder weniger "sanft" gezwungen wird, oder ob man als A15er mit einer A13er Lebensgefährtin freiwillig in den ach so süßen Ruhestand wechselt!

Ich glaube außerdem kaum, dass auch nur ein einziger in den Vorruhestand wechseln würde, nur weil sich in einem Forum jeder mögliche "Hansel" an einer anonymen Abfrage beteiligen kann, ohne dass man dessen Hintergründe kennt, oder gar die Tatsache, ob er wirklich die 55er in Anspruch genommen hat oder nur irgendwas anklickt, weil die Fragen derart hanebüchen sind, dass sie ihm schon wieder "gefallen"!

Also gehe ich weiter davon aus, dass Du uns doch veräppeln willst! Ich gebe Dir aber trotzdem noch eine Antwort:
Für einige, die ich kenne, war (und ist es) mehr als ziemlich beschissen, als Beamter im mittleren Dienst, mit 55 in den Ruhestand wechseln zu müssen! Da hilft dann auch kein Ausgleich des Abschlags und keine vermeintliche Freiwilligkeit! Selbst ein etwaiger Mini-Job ist da nur wenig hilfreich, vom mangelnden Selbstwertgefühl ´mal gar nicht zu reden, da monetär ziemlich unbedenklich...

Wenn es Dir also gehaltsmäßig gut geht - und es Dir auf Grund der von Dir immer noch nicht genannten Konditionen (warum auch immer) auch nach dem Einstweiligen Ruhestand gut gehen würde, dann geh´ und freu´ Dich riesig, dass es so ist! Ich jedenfalls wünsche jedem, der es sich nur einigermaßen leisten kann, einen angenehmen Lebensabend, und zwar erst recht, wenn dieser schon vorzeitig eintritt!
Gruß
Rudolf
Armerbea
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Re: Vorruhestandsregelung

Beitrag von Armerbea »

Die Vorruhestandsregelung ist übrigens für 2012 (Jahrgang 1957) noch nicht eingeführt.
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestandsregelung

Beitrag von Bundesfreiwild »

:roll: Es hat aber auch noch keine Verlautbarung gegeben, dass es sie NICHT geben wird.
Ich gehe also davon aus, dass es wie letztes Jahr auch, laufen wird. Die Erfahrung aus den letzten Jahren 55-er sagt, dass gegen Ende des 1. Quartals die "Jubel"nachricht durch den T-Blätterwald rauschen wird, dass es jetzt möglich sein wird.

Was ich schon weiss ist, dass es deutlich weniger 55-er geben wird, als die Jahre vorher. Das gründet wohl darauf, dass

1. nicht allzu viele 1957er vorhanden sein mögen, weil genau die Schulabgänger dieses Einstellungsjahrgangs noch in die Einstellungsstopp-Phase Mitte der 70er fiel.
2. in den normalen T-Einheiten auch ein gewisser Personalbedarf besteht, der NICHT SO SCHNELL durch billigere Tarif-Nachwuchskräfte ersetzt werden kann (weshalb es dort auch hier und da einen 55-er-Stopp geben soll). Andererseits soll dieses Jahr auch in den zentralen Einheiten der Personalabbau kräftig zuschlagen. Was ich aber in Bonn so sehe alle paar Wochen, sind überwiegend Kräfte im Alter zwischen 35 und 45. Die kommen eh nicht Frage.

3. sehr viele 1957 im mittleren Dienst angesiedelt sind (für den gehobenen Dienst wurde der Einstellungsstop der 1970 noch später aufgehoben). Und die werden sich ihre Pension ausrechnen lassen und "leise weinend" zur Erkenntnis kommen, dass sie nicht nächsten 30 Jahre ihres Lebens die Kröten zählen wollen.

Die Listen, die ich mal vor einiger Zeit gesehen habe (ich habe da hauptsächlich auf das Geburtsjahr geguckt) erzählen genau diese Story: viele sind erst Jahrgang 1958 oder 1959 - also noch nicht 55-er-fähig. Was die mit denen machen wollen, ab 2013, das steht in den Sternen.
sumsum
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Re: Vorruhestandsregelung

Beitrag von sumsum »

Hallo,

einstweiliger Ruhestand heisst doch, dass man wieder in den Dienst berufen werden könnte, das ist ein Unterschied zum vorzeitigen Ruhestand bei der T. Wie der einstweilige Ruhestand sich im Detail ausgestaltet, kann von Land zu Land unterschiedlich sein.

Das wichstigste ist es, sich vorher über seinen finanziellen monatlichen Bedarf einen genauen Überblick zu verschaffen. Das zu erwartende Ruhegehalt sollte man sich berechnen lassen. Wichtig ist dabei, darauf zu achten, dass alle Zeiten richtig angegeben sind und die zugrunde gelegten Dienstzeiten auch nachher wirklich berücksichtigt werden und nicht durch irgendwelche "Kann"-Regelungen bei der endgültigen Berechnung wegfallen.

Bei der T soll es mehrere Fälle gegeben, wo Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst bei anderen Behörden in der unverbindlichen Auskunft angegeben wurden, dann aber in der endgültigen Berechnung als nicht für das Beamtenverhältnis unabdingbare Voraussetzung rausflogen. Da die Anträge auf den Vorruhestand dann schon gestellt waren, sollen die Betroffenen wohl aus der Nummer nicht mehr rausgekommen sein und niedrigere Ruhegehälter als erwartet bekommen haben.

War man vorher auch Angestellter empfiehlt es sich, parallel sein Rentenkonto auf Vordermann zu bringen und zu klären, ob da noch was zu erwarten ist.

Nach dem das Brutto bekannt ist, sollte ein Steuerberater oder Lohnsteuer-Hilfeverein aufgesucht werden, um zu klären, was nach der aktuellen Rechtslage Netto am Ende übrig bleibt. Erst wenn ein genauer Überblick über die zu erwartende finanzielle Situation vorhanden ist, sollte man sich nach reiflicher Überlegung entscheiden.
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestandsregelung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Nur eine allgemeine Info zur 55-er-Pension in 2012:

Eine offizielle Bewillung und Freigabe der Budgets wird es - wie immer - erst Ende des 1. Quartals geben, nämlich erst dann, wenn die Aufsichtsratssitzung(en) gelaufen sind.
War in allen vergangenen Jahren so, wird auch dieses Jahr so sein.
Also fasst euch in Geduld.

Und der Hinweis für die, die die Absicht haben: Wer zuerst kommt (also Antragstellung spätestens bei Eintritt des 55. Geburtstags), hat die höchste Erfolgssicherheit.
Also Antrag stellen und nicht auf die Freigabe der Budgets warten. Wenn sie nicht kommen sollten, ist es eh egal und ab in die Tonne.
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