Ausrechnung der Versorgung

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Tommyheuel
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Ausrechnung der Versorgung

Beitrag von Tommyheuel »

Hallo Ihr Lieben

Als Sozialbetreuer erwartet meine Dienstelle von mir auf Wunsch die Versorgungsbezüge der Kollegen zu berechnen.
Darf ich das überhaupt, oder ist nicht nur die Versorgungsstelle zu einer Versorgungsauskunft berechtigt und verpflichtet :?: Bei einer Fehlberechnung könnten mir zudem rechtliche Konsequenzen drohen :(
Leasingbeamter
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Re: Ausrechnung der Versorgung

Beitrag von Leasingbeamter »

Tommyheuel hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben

Als Sozialbetreuer erwartet meine Dienstelle von mir auf Wunsch die Versorgungsbezüge der Kollegen zu berechnen.
Darf ich das überhaupt, oder ist nicht nur die Versorgungsstelle zu einer Versorgungsauskunft berechtigt und verpflichtet :?: Bei einer Fehlberechnung könnten mir zudem rechtliche Konsequenzen drohen :(
...wo bitte schön gibt es noch Sozialbetreuer :?:

Ansonsten besuch die entsprechenden Lehrgänge und mit dem richtigen Programm klappt das schon :wink:

Gruß Leasingbeamter
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Die Grundsatzfrage ist eigentlich, ob du nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen überhaupt die personenbezogenen Daten der Leute kennen und anwenden darfst.

Eigentlich gibt es immer einen Versorgungsbereich bei der PERSONALSTELLE, die für die Berechnung einer Pension zuständig sind.
Immerhin bedarf es der Personalakte, um eine einigermaßen korrekte Berechnung machen zu können.
Personenbezogene Daten - speziell die Personalakten unterliegen besonderem Schutz und dürfen normalerweise überhaupt nicht aus dem üblicherweise geschlossenen Personalservicesystem heraus verwendet werden.

Und selbst dann wird diese Berechnung NUR unter VORBEHALT gemacht und zur Kenntnis gegeben, weil erst die endgültige Berechnung zum Pensionseintritt rechtlich verbindlich und damit auch widerspruchfähig ist.
Bei manchen kommen auch noch Rentendaten aus Vorbeschäftigungen dazu, die sowieso nur die Leutchen selbst bei der BfA berechnen lassen können und die nachher mal ja, mal nein, in die Pensionsberechnung einfließen.
Das Thema ist nicht so einfach und mit der bloßen Eingabe von paar Terminen nicht immer getan.

Falls die Mitarbeiter eine ungefähre Berechnung brauchen, können sie sich auch im Internet einen Rechner suchen und ihre Daten selbst eingeben.

ICH würde mich darauf nicht einlassen und die interessierten Beamten darauf hinweisen, dass sie einfach ihre Personalstelle anschreiben sollen mit der Bitte um Berechnung ihrer Pensionsansprüche.

Meine Güte, man muss nicht auch wirklich JEDEN Mist für die Kollegen erledigen, die meist einfach nur zu faul oder zu feige sind, selbst mal 2 Zeilen an die Personalstelle zu richten.

Ich bin mittlerweile davon abgekommen, jedem erwachsenen Menschen den Ar*** nachzutragen. Bissi Engagement für die eigenen Belange kann man von einem einigermaßen gesunden Menschen erwarten.
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