Nebenverdienst während vorzeitigem Ruhestand (Gewerbe)

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mallorca98
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Nebenverdienst während vorzeitigem Ruhestand (Gewerbe)

Beitrag von mallorca98 »

Ein Nebenverdienst ist während des vorzeitigem Ruhestand nach Genehmigung möglich. Es gibt ja auch eine gewisse Hinzuverdienstgrenze.

Wäre es möglich, einen Gewerbeschein als freier Handelsvertreter zu beantragen? Muss die monatliche Provisionabrechnung dann vorgelegt werden?

Die Hinzuverdienstgrenze ist meines Wissens nach veränderlich. Bekommt der Rentner dann vorher schriftlich Bescheid, wenn sich die Grenze verschieben würde? Oder kommt dies nur sehr unwahrscheinlich vor?

Und noch eine Frage: Gibt es eigentlich noch Telekom-Kollegen, die nach mehrjähriger Ruhestandsregelung wieder einberufen wurden???

So viele Fragen....ich hoffe auf ganz viele Antworten und sage schon mal vielen vielen Dank....
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wer als Beamer im Ruhestand ist, wurde bislang nicht wieder "einberufen". Diejenigen, die es versuchten, mussten Klage einreichen, um ihr Ziel zu erreichen. Wen die T erstmal weg hat, den will sie auch nicht wiederhaben.

Nebenverdienst - gewerblicher:
Nebentätigkeiten (außer künstlerische) sind anzeige- und genehmigungspflichtig.
Was über die Hinzuverdienstgrenze hinaus geht, wird mit der Pension verrechnet, bis auf einen geringen Mindestbehalt (so um die 330 Euro)
Die Hinzuverdienstgrenze verändert sich NICHT; sie ist berechnungstechnisch ganz eng an die Pensionsberechnung gebunden und verändert sich mit den kleinen Pensionsanpassungen im Cent- bis ein-paar-Euro-Bereich.
Eine anständige Ruhegehaltsberechnung weist die Hinzuverdienstgrenze auch aus.

Bedeutet, dass man sein Einkommen ebenfalls an den Dienstherren kommunizieren muss. Ggf. erfolgt bei monatlich wechselnden Einkommenshöhen auch eine Nachverrechnung.
Wie der jeweilige Dienstherr diese Berechnung tatsächlich vornimmt und abrechnet, sollte man vorher intensiv ergründen.

Falls man also eine "Nebentätigkeit" sozusagen als Vollzeitjob anstrebt, kommt am Ende nur ein deutliches MEHR an Einkommen heraus, wenn auch wirklich sehr viel mehr verdient wird, als das Ruhestandseinkommen ausmacht. Da sollte man schon überlegen, ob sich der Einsatz lohnt.

Natürlich ist auf jeden Fall das Finanzamt zu kontaktieren, sonst kann es wirklich Ärger geben; evtl. sollte man sich vorher von einem Steuerberater über die finanzamtstechnischen Fragestellungen aufklären lassen, falls die Nebentätigkeit doch eher den Charakter eines Ein-Mann-Unternehmens annimmt.
Jm010265
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Hallo Bundesfreiwild,

Beitrag von Jm010265 »

kennst Du die höhe des Nebenverdienstes, die auf jeden Fall unschädlich ist?
Ich gehe zum 01.08. in den vorzeitigen Ruhestand.
Mich "erwartet" die die Mindestversorgung.
Viele grüße Jm010265
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Lässt sich nur mit einer individuellen Pensionsberechnung ermitteln, die die Differenzbeträge zwischen höchstmöglicher Pension der Laufbahn und der erreichten Pension ausweist. Die Differenz daraus ist (grob) der anrechnungsfreie Hinzuverdienst.
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