Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

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pusteblume1210
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Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von pusteblume1210 »

Hallo zusammen,
ich bin seit fast 10 Jahren in DDU.
2014 wurde die letzte Überprüfung auf DDU durchgeführt. Daraufhin habe ich ein Schreiben von der Telekom erhalten:

"unsere aktuelle Überprüfung hinsichtlich lhrer möglichen Reaktivierung gemäß § 46
Bundesbeamtengesetz (BBG) ist abgeschlossen. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung kommt
lhre Reaktivierung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Betracht.
Auf Grund lhres Krankheitsbildes steht nunmehr fest, dass eine erneute Berufung in das
Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist."

Eigentlich doch klare Worte, oder?
Nun soll ich zur erneuten Untersuchung, weil lt. MA BAnstPT , im Jahr 2014 seitens der Telekom versäumt wurde, die Untersuchung vom Gutachter durchführen zu lassen. Es hat damals lediglich mein Arzt eine Stellungnahme ausgefüllt.
Diese Untersuchung soll nun, nach fast 7 Jahren!!! nachgeholt werden.
Ist das rechtens?
Obwohl ich das Schreiben habe: "Berufung ausgeschlossen"!
Könnt ihr mir da helfen? Ich hatte bereits mit dem MA mehrfach geschrieben, (telefonieren wollen diese Kollegen ja nicht.. :roll: )
Er beruft sich immer auf den §46 BBG....finde ich jetzt nicht, da dieser Paragraph nichts beinhaltet, was sich auf dieses Schreiben bezieht.
Oder sehe ich das falsch?
Über Hilfe oder Gesetzesgrundlagen wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Pipapo
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von Pipapo »

pusteblume1210 hat geschrieben: 10. Aug 2021, 16:25
Ist das rechtens?
…….
Ja.
pusteblume1210
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von pusteblume1210 »

okay,...vielen Dank.

es ist nur echt komisch, dass damit so ein Schreiben für null und nichtig erklärt wird.
Es muss da doch eine Rechtsgrundlage geben.
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von Dienstunfall_L »

@pusteblume1210
Die Rechtsgrundlagen: https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010151.htm
Habe ich richtig verstanden, dass du ohne amtsärztliche Stellungnahme / Begutachtung wegen DDU in den Ruhestand versetzt wurdest?
Da wäre zu überlegen, den Spieß umzudrehen. Dazu brauchst du anwaltliche Beratung.
pusteblume1210
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von pusteblume1210 »

Ja, das ist richtig. Dem sind aber einige Termine beim BAD voraus gegangen. Ich kenne noch mehr Kollegen, wo es auch so gelaufen ist... die haben aber nich keine erneute "Anordnung"
Anwalt war ich schon, die sagt, ich müsse dahin. Hatte aber das Gefühl, dass sie fachlich nicht so genial war.
pusteblume1210
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von pusteblume1210 »

Und vielen Dank für den Link, da stehen ja interessante Infos drin.
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die fast 7 Jahre lang nicht erfolgten Untersuchungen nach der Zurruhesetzung (s. dazu auch im Link) zeigen, dass eine Reaktivierung bisher ausgeschlossen wurde, was auch der Bescheid aussagt. Eine Möglichkeit, dich erfolgreich gegen die Untersuchung zu wehren, sehe ich trotzdem erstmal nicht. Ich rate dazu, zum Arzt zu gehen und einen aktuellen Befundbericht vor der Untersuchung einzureichen.
ER04-20
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von ER04-20 »

Hallo Pusteblume,

es gibt hier im Forum mehrfach diese Aussage, das Reaktivierungsuntersuchungen, teilweise über ein Jahrzehnt nach Beginn der DDU auf den Weg gebracht werden.
Bin mir nicht sicher ob das so ist, aber der Bundesrechnungshof hat wohl das Finanzministerium auf die große Anzahl von DU Beamten angesprochen und fordert eine Überprüfung der Reaktivierung ein, die gesetzlich auch vorgeschrieben ist. Das wurde wohl in den vergangenen Jahren nicht in diesem Umfang veranlasst (warum auch - alle sind und waren zufrieden).
Die DTAG ist die letzte, die das möchte, zumal sie noch mehr Beamte abbauen will.
Ich würde mir keine Sorgen machen. Lege am beste aktuelle medizinische Unterlagen vor. Dann wird die Reaktivierung auch nicht passieren. Ware die Termine, damit Dir keiner etwas ankreiden kann.

Ich glaube zu wissen, dass ein Kollege tatsächlich reaktiviert wurde. Allerdings ohne Zuweisung zu einem bestimmten Arbeitsplatz. Was formal eigentlich nicht sein kann - aber auch trotzdem passiert. Wenn der sich wieder dienstunfähig meldet, geht das „Spiel“ wieder von vorne los.
pusteblume1210
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von pusteblume1210 »

Hallo ER04-20 und hallo Dienstunfall_L,
vielen lieben Dank für eure Antworten. Tja, ist echt seltsam, was da so abläuft. Generell haben sie ja das Recht dazu, aber wenn man schon ein Schreiben erhalten hat, dass eine Berufung ausgeschlossen ist...dann ist man echt von den Socken, wenn solch eine Nachricht kommt. Bringt alles wieder an die Oberfläche und bringt einen komplett aus der Balance. Arzttermin habe ich schon geholt. Die machen einen Fehler und jetzt muss man leiden und alles wieder auf “Null“.
Jetzt heißt es: "Augen zu und irgendwie durch".
Clauswalter
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, obwohl erneute Berufung ausgeschlossen

Beitrag von Clauswalter »

Hallo pusteblume,

früher hatte man mal nach 5 Jahren Dienstunfähigkeit Ruhe.

Nachdem die "Entsorgung" der Beamten in die DDU Medienthema war, hat sich der Gesetzgeber des Themas angenommen (finde auf die schnelle nicht das Jahr). Seitdem heißt es, alle 2 Jahre Nachuntersuchung ohne dauerhafte Ruhe/Erlösung.
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