Sozialmedizinische Untersuchung

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hoern66
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Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von hoern66 »

Hallo zusammen,
bei mir steht eine sozialmedizinische Untersuchung beim BAD an. Der Grund ist mein Attest (kein Pendeln >30min, kein Umzug etc.), wodurch die Telekom mich nicht nach Brühl/Köln zwingen kann und sonst keinen Job für mich hat. Eigentlich würde ich gerne in den vorz. Ruhestand (ER) gehen (werde in wenigen Wochen 55 Jahre)...und nun dieser Termin. Wie genau läuft diese Untersuchung ab...womit hat man zu rechnen? Kann jemand aus Erfahrung berichten? Gerne auch PN...
Viele Grüße, hoern66
bahnbiajotta
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von bahnbiajotta »

Was genau steht denn in der Untersuchungsaufforderung drin?

Grundlos darfst du nicht eingeladen werden.
hoern66
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von hoern66 »

...nur ein Satz: arbeitsmedizinisches Gutachten wirft Fragen der Dienstfähigkeit auf
Pipapo
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von Pipapo »

Der Arzt wird sich deine Befunde durchlesen und zum selben Ergebnis kommen. Dann sucht der Dienstherr eine Einsatzmöglichkeit mit deinen Einschränkungen, wird keine finden und dich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzen.
bahnbiajotta
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von bahnbiajotta »

Das ist aber keine ausreichende Begründung.

Es muss dir erklärt werden warum sie so denken.
Sie dürfen es nicht nach dem Motto machen, dass Du schon weißt worum es geht.

Wenn der Dienstherr fragen zum Gutachten hat, muss er den Arzt befragen und dich nicht erneut zum nächsten schicken.
KölnerBub
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von KölnerBub »

hoern66 hat geschrieben: 8. Jul 2021, 11:28 ...nur ein Satz: arbeitsmedizinisches Gutachten wirft Fragen der Dienstfähigkeit auf
Hallo,
der Aufforderung einer arbeitsmedizinischen Untersuchung brauchst Du nicht zu folgen. Das ist keine DU-Untersuchung bzw. sozialmedizinische Untersuchung. Die Art der Untersuchungsaufforderung wird gerne mal durchgeführt, um "abzuklopfen" wie weit man gehen kann und ob der AA eingeschaltet werden kann.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen werden bei bestimmten Einsätzen durchgeführt, bei der eine bestimmte Belastung aufkommt, oder wenn Du neue Tätigkeiten machen musst und z. B. die körperliche Eignung getestet werden muss...aber nicht für die sogenannte DU-Untersuchung...

Die Antwort von Pipapo kannst Du vergessen. Solche pauschalen Aussagen kenn ich nur direkt von Mitarbeitern des DH die darauf fixiert sind, die Beamten in DU zu bringen. Die Suchpflicht ist aktuell sehr sehr hoch angesetzt und eine DU ist an hohe Hürden geknüpft.

Hast Du aktuell Krankentage oder sonstige Einschränkungen ?
Pipapo
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von Pipapo »

KölnerBub hat geschrieben: 8. Jul 2021, 17:15 …..
der Aufforderung einer arbeitsmedizinischen Untersuchung brauchst Du nicht zu folgen…..
Lesen und verstehen ist nich so dein Ding, gelle. Der TE hat eine Einladung zu einer sozialmedizinischen Untersuchung erhalten. Diese wurde mit dem Ergebnis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung begründet.
KölnerBub
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von KölnerBub »

Pipapo hat geschrieben: 8. Jul 2021, 18:29
KölnerBub hat geschrieben: 8. Jul 2021, 17:15 …..
der Aufforderung einer arbeitsmedizinischen Untersuchung brauchst Du nicht zu folgen…..
Lesen und verstehen ist nich so dein Ding, gelle. Der TE hat eine Einladung zu einer sozialmedizinischen Untersuchung erhalten. Diese wurde mit dem Ergebnis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung begründet.
Vielleicht machst Du deine Äuglein auch mal ein wenig auf...
Der Fragesteller hat geschrieben: "...nur ein Satz: arbeitsmedizinisches Gutachten wirft Fragen der Dienstfähigkeit auf"

Dann kann es keine sozialmedizinische Untersuchung sein oder nur entweder/oder !

@ hoern66
Was ist die Einladung denn nun was steht fett unter der Adresse des BAD ?
Auftrag für eine sozialmedizinische Untersuchung oder Auftrag für eine arbeitsmedizinische Untersuchung ?

Das wäre nämlich ein großer Unterschied !
Pipapo
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von Pipapo »

KölnerBub hat geschrieben: 8. Jul 2021, 19:15
Pipapo hat geschrieben: 8. Jul 2021, 18:29
KölnerBub hat geschrieben: 8. Jul 2021, 17:15 …..
der Aufforderung einer arbeitsmedizinischen Untersuchung brauchst Du nicht zu folgen…..
Lesen und verstehen ist nich so dein Ding, gelle. Der TE hat eine Einladung zu einer sozialmedizinischen Untersuchung erhalten. Diese wurde mit dem Ergebnis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung begründet.
Vielleicht machst Du deine Äuglein auch mal ein wenig auf...
Der Fragesteller hat geschrieben: "...nur ein Satz: arbeitsmedizinisches Gutachten wirft Fragen der Dienstfähigkeit auf"

Dann kann es keine sozialmedizinische Untersuchung sein oder nur entweder/oder !

@ hoern66
Was ist die Einladung denn nun was steht fett unter der Adresse des BAD ?
Auftrag für eine sozialmedizinische Untersuchung oder Auftrag für eine arbeitsmedizinische Untersuchung ?

Das wäre nämlich ein großer Unterschied !
hoern66 hat geschrieben: 7. Jul 2021, 21:43 Hallo zusammen,
bei mir steht eine sozialmedizinische Untersuchung beim BAD an. ……..
Das ist der erste Satz des ersten Beitrags des TE. Du solltest vielleicht alle Beiträge lesen und nicht nur einen Teil des Threads. Und den dann auch noch falsch verstehen. Aber das bei dir ja schon normal.
KölnerBub
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo hoern66,
lass Dich nicht beirren...
Schau Dir mal ein aktuelles Urteil über den Sinn/Unsinn von DU-Untersuchungen an - hier bei proT-in:
https://www.prot-in.de/viewtopic.php?p=10166#p10166

Jetzt mal was zu Deiner kommenden sozialmedizinischen Untersuchung. Wenn der Dienstherr in seiner neuen Aufforderung wirklich das geschrieben hat: "arbeitsmedizinisches Gutachten wirft Fragen der Dienstfähigkeit auf", dann kann er keine neue sozialmedizinische Untersuchung beauftragen. Wenn Fragen bestehen, dann kann er den ursprünglich beauftragten Arzt, ich vermute mal das war der BAD, um eine weitere Stellungnahme bitten.

Fakt ist ja, dass der Telekom/Dienstherr das arbeitsmedizinische Gutachten ganz und gar nicht gefallen hat. Jetzt will er einfach so weiter machen und aus der Geschichte eine sozialmedizinische Untersuchung - also DU-Verfahren mit dem Ziel der Zurruhesetzung - stricken. Das geht so nicht...

Entweder suchst Du dir schnell einen Fachanwalt, denn mittlerweile kann man gegen die Aufforderung zur Dienstunfähigkeits- bzw. sozialmedizinische Untersuchung Widerspruch und Klage einreichen (war nicht immer so und auch die VG´s urteilen in dieser Angelegenheit vermehrt für die Beamten), dann kannst Du auch in die Eilentscheidung und Klage gehen. Eine Eilentscheidung für Dich setzt die aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs wieder in Kraft !

Und ich habe Dir ja schon was zu geschrieben - Pipapo, Dienstunfall und Siggi09 - bilde Dir selber Deine Meinung.
Alleine schon nur den Mist den Pipapo geschrieben hat,
"Der Arzt wird sich deine Befunde durchlesen und zum selben Ergebnis kommen. Dann sucht der Dienstherr eine Einsatzmöglichkeit mit deinen Einschränkungen, wird keine finden und dich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzen."
zeigt wo bei ihm der Weg lang läuft und er Dir nicht helfen will sondern nur Vermutungen und sowas von sinnlosem Zeug schreibt, dass man/frau fasst schon anfangen muss zu schreien.

Ich sage Dir mal wie es auch weiter laufen kann/wird, wenn Du keine Einwände/Widerspruch einlegst. Auch wenn Du zum BAD nochmals müsstest, wird sich der Arzt die Unterlagen genau anschauen und prüfen, denn dort sitzen sehr gute Ärzte die oftmals sehr viel Verständnis für die Situation des Betroffenen haben. Und wenn er zum gleichen Ergebnis kommt, heißt dass Du dienstfähig bist - das ist ganz ganz wichtig, muss der Dienstherr einen geeigneten Arbeitsplatz für Dich suchen. Und das kann dauern und dauern...
Und wenn Du dienstfähig bist, kann der Dienstherr Dich von mir aus in den Ruhestand versetzen. Dann lehnst Du dich zurück und legst Widerspruch ein, dann geht es ins Eilverfahren und dann zur Klage. Das kann dauern und dauern, aber am Ende wirst Du die Klage gewinnen und bekommt Deinen Gehalt nachgezahlt...

Ich gehe aber mal davon aus, dass wenn man sich die aktuellen Urteile ansieht und dem Dienstherrn mal auf die Finger schaut, jedes VG Deiner Klage recht geben wird - siehe Verwendung vor Versorgung und Gesetzliche Suchpflicht !!!

Also nicht verrückt machen lassen von einigen Wenigen hier, auch wenn sie mal geballt auf Dich "einhauen". Das zeigt doch nur, dass sie jetzt wieder aus Ihren Löchern kommen und versuchen mal wieder hier die Betroffenen zu verunsichern !
Siggi09
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 8. Jul 2021, 21:04 Und ich habe Dir ja schon was zu geschrieben - Pipapo, Dienstunfall und Siggi09 - bilde Dir selber Deine Meinung.
Kann es sein, dass zwei der drei genannten zu diesem Thema in diesem Thread bisher noch gar nichts geschrieben haben? Wie können sie dann verunsichert haben?

Für Dich mal als Tipp: Du solltest aufpassen nicht in den Bereich einer Rechtsberatung zu kommen, so überzeugt wie Du von Deinem Elaborat bist.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Unerla ... 30659.html

Daher ist grundsätzlich alles was ich hier in Beamtentalk.de schreibe immer nur meine unmaßgebliche Meinung und womöglich vollkommen falsch ;)
KölnerBub
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 8. Jul 2021, 22:25
KölnerBub hat geschrieben: 8. Jul 2021, 21:04 Und ich habe Dir ja schon was zu geschrieben - Pipapo, Dienstunfall und Siggi09 - bilde Dir selber Deine Meinung.
Kann es sein, dass zwei der drei genannten zu diesem Thema in diesem Thread bisher noch gar nichts geschrieben haben? Wie können sie dann verunsichert haben?

Für Dich mal als Tipp: Du solltest aufpassen nicht in den Bereich einer Rechtsberatung zu kommen, so überzeugt wie Du von Deinem Elaborat bist.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Unerla ... 30659.html

Daher ist grundsätzlich alles was ich hier in Beamtentalk.de schreibe immer nur meine unmaßgebliche Meinung und womöglich vollkommen falsch ;)

Kann es sein, dass Du jetzt total verwirrt bist. Du, also Siggi09 und Pipapo haben doch in diesem Thema sowas von schwadrulliert, das hält ja keiner mehr aus. Also haben zwei von drei doch was geschrieben...oder bin ich jetzt in einem falschen Film...
Und Dienstunfall und Du, also Siggi09, haben in meinem Beitrag "BEM und stufenweise WE" ihre Kommentare abgeladen !!!

Mal ein Tipp für Dich. Rechtsberatung kann man nur anbieten, wenn das klar gekennzeichnet wird. Hier mal ein Hinweis darauf, was in einem Forum an Auskünfte erteilt werden können:

Alles andere im privaten Rahmen und Bereich ist sowieso nur Information.

Ich muss Dich aber auch leider wieder berichtigen. Du hast (mal wieder) einen uralten Link herausgekramt, woher auch immer. Das ist nicht nur falsch sondern auch fahrlässig. Dein Link ist von einem Beitrag aus Sept. 2007 !!!!!!!
Im Juli 2008 wurde aber mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine vollkommen neue Rechtsauffassung und -behandlung durch das Bundesjustizministerium festgelegt, die besagt:
"Nach Inkrafttreten des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes können zum Beispiel Besucher in Foren auf ihre Fragen juristische Klärung auch durch Nichtjuristen erhalten, ohne dass die Beratung zu beanstanden ist."

Aber hier findest Du wahrscheinlich auch wieder was im Netz, was gegen diese Neuerung spricht - im Zweifelsfall helfen Dir Dienstunfall und Pipapa
vielleicht auch mal wieder...

Aber trotzdem Danke für den Hinweis, denn das ehrt mich. Du siehst meine Informationen als Rechtsberatung an... :D
Der letzter Satz entlarvt Dich aber vollkommen, auch wenn er ironisch ist. Das finde ich aber nicht gut, denn in einem solchen Forum erwartet jeder, dass man sich wenn man schon Auskünfte gibt, die wenigstens einigermaßen recherchiert sind !


Ein schöne Wochenende wünsche ich allen
Siggi09
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 9. Jul 2021, 10:53 Du, also Siggi09 und Pipapo haben doch in diesem Thema sowas von schwadrulliert, das hält ja keiner mehr aus. Also haben zwei von drei doch was geschrieben...oder bin ich jetzt in einem falschen Film...
Ja.
KölnerBub
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 9. Jul 2021, 12:20
KölnerBub hat geschrieben: 9. Jul 2021, 10:53 Du, also Siggi09 und Pipapo haben doch in diesem Thema sowas von schwadrulliert, das hält ja keiner mehr aus. Also haben zwei von drei doch was geschrieben...oder bin ich jetzt in einem falschen Film...
Ja.
Was heißt das Ja. denn jetzt ???
Ich glaube Du einfach nur ein wenig verwirrt...
AndyO
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Re: Sozialmedizinische Untersuchung

Beitrag von AndyO »

KölnerBub hat geschrieben: 8. Jul 2021, 21:04 Entweder suchst Du dir schnell einen Fachanwalt, denn mittlerweile kann man gegen die Aufforderung zur Dienstunfähigkeits- bzw. sozialmedizinische Untersuchung Widerspruch und Klage einreichen (war nicht immer so und auch die VG´s urteilen in dieser Angelegenheit vermehrt für die Beamten), dann kannst Du auch in die Eilentscheidung und Klage gehen. Eine Eilentscheidung für Dich setzt die aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs wieder in Kraft !
XXX sagt, er wird erst mit Zustellung der Versetzung durch die DTAG aktiv. Vorher braucht man die Pferde nicht scheu zu machen. Den gesetzten Fristen des Arbeitgebers ist nachzukommen. Etwaige Unwahrheiten/Vorbehalte/Rasterlücken kennzeichnet man bei der Versendung an den Arbeitgeber so, dass diese vor Gericht verwertbar sind. Z.B. mit Kugelschreiber an der Seite des Original-Dokumentes oder in der Antwort-Mail.
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