Steuerklasse wurde grundlos geändert

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JoMuschel
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von JoMuschel »

Torquemada hat geschrieben: 4. Dez 2019, 17:29
Niemand hat geschrieben: 4. Dez 2019, 17:21
JoMuschel hat geschrieben: 4. Dez 2019, 14:12 Hallo,
wie oft wird es denn jetzt noch durchgenudelt hier ?
Kann dir doch egal sein. Es zwingt dich keiner hier zu lesen.
:D :D :D :D

Kindergarten

Störe bitte keine informativen Threads, die ordentlich laufen. Du bekommst eine Verwarnung.
- mod
Lenny.xyz
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von Lenny.xyz »

Torquemada hat geschrieben: 5. Dez 2019, 09:49 Danke für die Zahlen. Ich versuche dir die Grundproblematik zu erläutern.

Von deinem Nebenjob gehen 90 Euro Lohnsteuer ab.

Von deiner Pension sind es ca. 125 Euro Lohnsteuer.

Keine Ahnung, ob du in einer Kirche mit Kirchensteuer bist und seit welchem Jahr du in Pension bist.

Und jetzt kommt der Punkt.
Die Lohnsteuerabzüge sind eine Vorauszahlung auf deine quasi richtige Einkommensbesteuerung.

Zählt man deine Brutto zusammen sind das 2534 Euro.

Darauf werden in Summe ca. 330 Euro Einkommensteuer fällig.

Du bist also ein Opfer der sogenannten Steuerprogression, weil der Steuersatz in deinem Bereich zwischen 1700 und 2500 Euro stark ansteigt.
Von deinem Job musst du dir eigentich monatlich um die 140 Euro zur Seite legen, weil das die Steuer ist, die du im Jahr danach darauf zahlen musst.

Fazit: dein Nebenjob bringt dir nach Abzug von Steuer und RV/AV nicht einmal real 500 Euro.
Oh super! Vielen Dank, das habe ich verstanden und genau das, was du schreibst ist inzwischen mein Plan:
Nachdem ich zuerst überlegt hatte, mir einen 450€-Job zu suchen, habe ich nun doch vor, den jetzigen Job zu behalten und mir monatlich die 100 Euro, die ich mehr habe (als beim 450€-Job) beiseite zu legen für den Lohnsteuerjahresausgleich.Das wären dann die rund 1000€ für das Finanzamt plus 200,- on top.

Ich dachte ja bis vor kurzem noch, dass ich die Steuererklärung nur machen muss, weil ich auf Steuerklasse 6 arbeite!!
Nicht mal der Steuerberater konnte mir die Frage beantworten, ob ich auch ohne den Job verpflichtet bin, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.

Ich habe durch dieses Forum viele Unklarheiten beseitigen können und ich kann mir auch vorstellen, dass ich nicht die Einzige bin, die dieses Thema interessiert. Dafür nochmal vielen Dank!

Btw@Jo Muschel Was ist eigentlich dein Problem? Wie ja schon geschrieben wurde, frage ich mich auch, warum du Threads liest, die dich nicht interessieren oder sogar nerven.
Das ist hier ein öffentliches Forum, wo sicherlich nicht du derjenige bist, der bestimmt, wieviel zu einem Thema geschrieben werden darf!
Außerdem geht’s ja nicht mal mehr nur um die Ausgangsfrage, sondern auch um das, was daraus resultiert ist.
Ich finde solche Kommentare wie deinen sehr schade und absolut unangebracht und du wirst dadurch ganz sicher niemanden mundtot machen.
Mich jedenfalls nicht.
LG Lenny:-)
Siggi09
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von Siggi09 »

Lenny.xyz hat geschrieben: 5. Dez 2019, 16:05 Btw@Jo Muschel Was ist eigentlich dein Problem?
ES ist das Problem ... ;)
blink182
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von blink182 »

Lenny.xyz hat geschrieben: 5. Dez 2019, 16:05 Ich dachte ja bis vor kurzem noch, dass ich die Steuererklärung nur machen muss, weil ich auf Steuerklasse 6 arbeite!!
Nicht mal der Steuerberater konnte mir die Frage beantworten, ob ich auch ohne den Job verpflichtet bin, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.
Das wäre für mich ein ganz klarer Grund, mir einen anderen Steuerberater zu suchen bzw. meine Steuererklärungen in Zukunft selber zu machen.

Ein Steuerberater, der nicht mal weiß, in welchen Fällen man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist...wo gibts denn so was? :roll: :lol:
Gruß
blink182
Telemichi
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von Telemichi »

Lenny.xyz, Deine Überlegung ein 450 Euro Job zu suchen ist sehr gut, dann hast Du keinen Ärger mit den Steuern.
blink182
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von blink182 »

Telemichi hat geschrieben: 5. Dez 2019, 19:00 Lenny.xyz, Deine Überlegung ein 450 Euro Job zu suchen ist sehr gut, dann hast Du keinen Ärger mit den Steuern.
Dann werden aber auch keine Rentenansprüche erworben.
Gruß
blink182
Torquemada
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von Torquemada »

Nee...mit einem 450 Euro-Job werden RV-Ansprüche erworben, es sei denn man will es anders. Einfach nachlesen.
FrescherDieter
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von FrescherDieter »

Guten Abend,

wenn es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt ist es immer besser, dass man die Beiträge zur RV zahlt - Eigenanteil AN ist 3,6 , der AG zahlt die restlichen 15 %. Bei einem max. Verdienst von 450 € sind das für den AN ca. 16,- € im Monat, dafür wird ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, auf Reha-Leistungen der Rentenversicherung und Anrechnung Wartezeitmonate für ihre spätere Rente erworben. Diese Beschäftigungszeit aus einem Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei 450,- Monatsverdienst steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um ca. 4,50 Euro - wenn keine eigenen Beiträge zur RV gezahlt werden, steigt die Rente um jährlich 3,50 € - ist also überschaubar, aber die Wartezeiten werden z. B. nur zu einem Drittel erworben.

Bevor man sich also von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen möchte, sollten sich jeder umfassend informieren. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht kann z. B. dazu führen, dass der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im Krankheitsfall wieder wegfällt oder keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten - obwohl Riester aktuell ja nicht mehr so rentabel ist. Die Befreiung gilt bis zum Ende der Beschäftigung und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Gerade wegen dem Eigenanteil von ca. 16,- €, der je verschwindend gering ist, sollte man sich daher sehr gut überlegen ob man auf diesen eigenen Beitrag für RV verzichten möchte.


Einen schönen Abend und ein ruhiges WE
FrescherDieter
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von FrescherDieter »

blink182 hat geschrieben: 5. Dez 2019, 18:43
Lenny.xyz hat geschrieben: 5. Dez 2019, 16:05 Ich dachte ja bis vor kurzem noch, dass ich die Steuererklärung nur machen muss, weil ich auf Steuerklasse 6 arbeite!!
Nicht mal der Steuerberater konnte mir die Frage beantworten, ob ich auch ohne den Job verpflichtet bin, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.
Das wäre für mich ein ganz klarer Grund, mir einen anderen Steuerberater zu suchen bzw. meine Steuererklärungen in Zukunft selber zu machen.

Ein Steuerberater, der nicht mal weiß, in welchen Fällen man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist...wo gibts denn so was? :roll: :lol:
Ich frage mich die ganze Zeit was einen reiten kann, der wegen einem Nebenjob einen Steuerberater engagiert - sei es auch nur zu Klärung von einer falschen Lohnsteuerklasse.
Tipp 1: Teil deinem AG von der Nebentätigkeit mit, dass er zukünftig mit LSt-Klasse 6 abrechnen soll - dann dem AG vom Haupterwerb mitteilen, dass Du im Haupterwerb weiterhin die ursprüngliche LSt-Klasse eintragen soll. Bei diesem AG des Haupterwerb muss Du einen Nachweis von dem AG der Nebentätigkeit vorlegen, dass dieser zukünftig bei Dir die LSt-Klasse 6 einträgt und berücksichtigt.
Ohne diese Erklärung vom AG des Nebenerwerb, wird vermutlich der AG des Haupterwerb diese Änderung nicht durchführen...wenn diese Erklärung vom AG des Nebenerwerb nicht vorliegt, würde ich als AG des Haupterwerb auch keine Änderungen vornehmen - denn sonst hast Du jeden Monat andere Verhältnisse und am Ende will es keiner Schuld sein. Wenn der AG des Nebenerwerb diese Bestätigung abgibt, aber tatsächlich keine Änderung der St-Klasse vornimmt, wird er auch schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitnehmer !

Tipp 2: Kauf Dir jetzt im Dez. bei Aldi die Steuer-CD. Die ist einfach , selbsterklärend und wenn Du einmal für 2019 die Angaben gemacht hast, kannst Du jedes Jahr die Daten übernehmen und nur die Änderungen anpassen. Das Ergebnis der Steuer-CD von Aldi stimmt in der Regel exakt mit Ergebnis des FA überein - sofern Du natürlich die Angaben vollständig und richtig gemacht hast.
Torquemada
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von Torquemada »

FrescherDieter hat geschrieben: 6. Dez 2019, 21:33
Tipp 1: Teil deinem AG von der Nebentätigkeit mit, dass er zukünftig mit LSt-Klasse 6 abrechnen soll - dann dem AG vom Haupterwerb mitteilen, dass Du im Haupterwerb weiterhin die ursprüngliche LSt-Klasse eintragen soll. Bei diesem AG des Haupterwerb muss Du einen Nachweis von dem AG der Nebentätigkeit vorlegen, dass dieser zukünftig bei Dir die LSt-Klasse 6 einträgt und berücksichtigt.
Ohne diese Erklärung vom AG des Nebenerwerb, wird vermutlich der AG des Haupterwerb diese Änderung nicht durchführen...wenn diese Erklärung vom AG des Nebenerwerb nicht vorliegt, würde ich als AG des Haupterwerb auch keine Änderungen vornehmen - denn sonst hast Du jeden Monat andere Verhältnisse und am Ende will es keiner Schuld sein. Wenn der AG des Nebenerwerb diese Bestätigung abgibt, aber tatsächlich keine Änderung der St-Klasse vornimmt, wird er auch schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitnehmer !
Du bist völlig ahnungslos und bist irgendwo in der Welt der Papierlohnsteuerkarte steckengeblieben.
Was du hier schreibst ist leider völlig daneben.
Keine Ahnung von Nichts.
FrescherDieter
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von FrescherDieter »

Hallo Torquamade,D
das hat mit der LSt-Karte auf Papier rein nichts zu tun - hier geht es um ElStAM...daher frage ich mich, wer der Ahnungslose ist !

Ich versuche es aber mal aus der Praxis zu erklären, denn ich habe mit einer Kollegin diesen gleichen/ähnlichen Fall gehabt:
Eine Kollegin von mir hatte den fast identischen Fall wie Lenny. Sie hat die BAnst PT wegen der Lst-Klasse 6 auf Ihrer Pension angerufen, sie hatte dann relativ schnell Post von der BAnst PT bekommen mit mehreren Vordrucken. Diese Vordruck zur Korrektur wurden von ihr fristgerecht und mit Einschreiben bei der BAnst PT eingereicht.
Sie ist in DDU und wird von der BAnst PT betreut und bekommt die Auszahlung von dort - gleicher Fall wie Lenny. Auch hat sie einen Nebenjob über 450 €. Die Abrechnung vom Nebenjob erfolgte dann auf einmal mit LSt-Klasse 1 - sie hatte nur die Steuer gesehen und sich wegen der niedrigen Lohnsteuer gefreut. Dann kam die Bezügemitteilung von der BAnst PT mit LSt-Klasse 6 !

Nach dem Anruf bei der BAnst PT wurde ihr gesagt, dass eine Änderung der LSt.Klasse nur nach schriftlichen Nachweis der Beamtin und schriftlichen Nachweis des AG vom Nebenerwerb, dass die LSt-Klasse im Nebenerwerb zukünftig auf 6 läuft, abgeändert wird für den nächstmöglichen Monat. Hier der Text von der BAnst PT mit Betreff :
Betreff: 1. Steuerklasse 6 wegen Wechsel Haupt- und Nebenarbeitgeber 2. Erklärung zum Erwerbs-/Ersatzeinkommen
Es wurde im Anschreiben darauf hingewiesen, dass bisher mit LSt-Klasse 1 abgerechnet wurde und zukünftig mit Klasse 6, das aus dem Grund, weil sich ein andere Arbeitgeber bei ELStAM mit der Klasse 1 angemeldet hat...die Entscheidung welche LSt-Klasse berücksichtigt werden soll liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen.
Im Abspann dann noch der Hinweis, "...sollte die Erklärung nicht fristgerecht vorgelegt werden, behalten wir und eine Zahlung auf die Mindestbelastung von 20 % vor..." Hier dann noch mit dem Verweis auf § 53 !!!
Die "Erklärung zum Wechsel zwischen Haupt- und Nebenarbeitgeber muss ausgefüllt werden und vom AG des Nebenerwerbs bestätigt werden. Dann war noch ein Vordruck für ElStAM auszufüllen !

Das Anschreiben hatte zwei Seiten, insgesamt waren es sechs Seiten...!

Das hat die Kollegin brav gemacht und im nächsten Monate war der Hauptarbeitgeber wieder in der ursprünglichen Steuerklasse und der Nebenarbeitgeber in der richtigen Steuerklasse 6. Wenn Lenny tatsächlich die Vordrucke auch ausgefüllt zurück gesendet hat, müsste bei nächsten Abrechnung alles wieder OK gewesen sein.

Die ursprüngliche Fragestellerin MUSS wenn sie bei der BAnst PT die falsche LSt-Klasse reklamiert hat, zu 100 % das oben aufgeführt Schreiben mit dem Hinweis auf das Ausfüllen der Vordruck, dem Ausfüllen des Vordruckes für den Nebenarbeitgeber und der unverzüglichen Rücksendung der Unterlagen informiert worden sein !!!
Nur so ist es richtig und ich sage es nochmals. Nur wenn der Hauptarbeitgeber mit der falschen Steuerklasse, die Bescheinigung vom AG des Nebenerwerbs bekommt und dass dieser zukünftig mit St-Klasse 6 abrechnet, wird in ElStAM die richtige LSt-Klasse eingegeben und somit korrigiert. Alles andere ist Quatsch mit Soße und Humbug.
Auch ist es Quatsch, dass man durch einen zusätzlichen Nebenerwerb mit LSt-Kl. 6 eine Nachzahlung zu erwarten hat. Eher ist es so, dass eine Erstattung rauskommt, da im Nebenerwerb keine Pauschalen automatisch angesetzt werden und man später noch die kompletten Werbungskosten ansehen kann. Ich behaupte einmal aus der Ferne, dass ein Steuerberater mit Sicherheit nicht gesagt haben kann, dass durch einen Nebenjob mit LSt-Klasse 6 eine Nachzahlung von 1000 € gezahlt werden muss.

Hier werden auch mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Erst war es die falsche Steuerklasse, dann kommt ein Steuerberater hinzu und am Ende ist es die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Gerade bei diesem Konstrukt der falschen LSt-Klasse ist die Abgabepflicht als Positiv zu sehen. Denn wenn einer in diesem Fall wie Lenny keine Steuererklärung abgibt oder abgeben will, dann kann ihr auch keiner wirklich helfen. Und wenn ich wegen der falschen Steuerklasse beim Hauptarbeitgeber dann wesentlich zu viel Lohnsteuer zahle und mich sowas gegen die Abgabe einer Steuererklärung wehre (im Übrigen wären die Kosten für den Steuerberater auch ansetzbar), aber letztendlich diese sowieso abgegeben werden muss, dann liegt hier ein grundsätzliches Problem bei Lenyy vor, was keiner hier im Forum klären kann !!!
Torquemada
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von Torquemada »

FrescherDieter hat geschrieben: 7. Dez 2019, 12:41 Hallo Torquamade,D
das hat mit der LSt-Karte auf Papier rein nichts zu tun - hier geht es um ElStAM...daher frage ich mich, wer der Ahnungslose ist !


Hallo Jomuschel,

wir reden von ElStam. Fehlerhafte Buchungen eines inkompetenten Nebenerwerbsarbeitgebers hat dieser nach den Vorgaben zu korrigieren.

Hinweis: Das Problem lag bei der Steuerprogression.....also war selbst der Abzug über Lohnsteuerklasse VI zu niedrig.
FrescherDieter
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von FrescherDieter »

Hallo Torquamade,

Du hast von Papier geredet und wir reden von ElStAM, falsche LSt-Klasse, Beratung Steuerberater, Kosten Steuerberater - aber auch von Lenny, die mit diesem Vorgang ein wenig überfordert war. Ich hätte mir die Änderung der LSt-Klasse von dem AG des Nebenerwerbs persönlich vor Ort bei diesem AG bescheinigen lassen und ihn mal gefragt, wie er auf die LSt-Klasse 1 im Nebenerwerb eigentlich kommt.
Es gibt auch kein Problem mit der Steuerprogression, denn die zu viel bezahlte Steuer wird im Jahresausgleich sowieso erstattet. Lenny ist aufgefordert worden eine abzugeben, daher ist es auch ratsam, den Lohnsteuerjahresausgleich für 2019 unbedingt abzugeben !

Ich mag Dir aber zustimmen, dass der AG im Nebenerwerb inkompetent ist - wobei eigentlich klar sein musste, dass der Nebenerwerb nur mit StK-Klasse 6 durchgeführt werden sollte.
Lenny.xyz
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von Lenny.xyz »

Der AG vom Nebenerwerb hat sich als Hauptarbeitgeber angemeldet, was zur Folge hatte, dass die Steuerklassen geändert wurden und die Pension über Steuerklasse 6 abgerechnet wurde.
Das ist aber inzwischen wieder rückwirkend korrigiert worden.
Natürlich werde ich jetzt auch für 2019 und die Folgejahre den Lohnsteuerjahresausgleich machen.
Dann aber nicht mehr mit Steuerberater sondern selbst.
FrescherDieter
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Re: Steuerklasse wurde grundlos geändert

Beitrag von FrescherDieter »

Hallo Lenny,
ich persönlich komme am Besten mit der Steuer-CD von Onkel Dödel zurecht - hilfreiche Tipps, Anleitungen zur Eingabe und zumindest bei mir (fast) immer auf den Cent genau erstattet.

Viel Erfolg
Antworten