Dienstfähig nach UntersuchungModerator: Moderatoren
Dienstfähig nach UntersuchungSo, es ist an der Zeit den Thread umzubenennen in' Dienstfähig nach Untersuchung und beabsichtigte Zuweisung zu DTS'.
Nachdem nun längere Zeit kein Briefverkehr seitens der Telekom AG erfolgte, ereilte mich nun die Tage ein Schreiben mit der Mitteilung, man beabsichtigt, mir eine dauerhafte Tätigkeit bei DTS in der Kundenberatung zuzuweisen. Eine Beschreibung der Aufgaben war vermerkt, natürlich auch das Datum und der Dienstort, der erfreulicherweise auch meinem Wohnort entspricht. Nur......soweit mir bekannt ist, gibt es an diesem Standort kein Kundencenter (mehr)?!?!? Ich weiß ja jetzt gar nicht, was ich davon halten soll......zudem hat der Gutachter ja eine Tätigkeit im Callcenter ( auf das läuft's ja wohl raus) für mich ausgeschlossen. Wenn ich mich mit dieser Zuweisung nicht einverstanden erkläre, was wäre dann die Konsequenz? Eine neue Zuweisung 500 km weit weg? Habt Dank für eure Rückmeldungen!!!! Ach ja, wie liefe das denn gemeinhin ab mit der Einarbeitung? Wo, wie lange.....ich bin ja komplett raus aus dem Thema. Gibt's da Erfahrungswerte?????
Re: Dienstfähig nach UntersuchungKeine/r da, der/die weiterhelfen kann?
Re: Dienstfähig nach UntersuchungLeider kann ich dir deine Fragen nicht beantworten. Ich hätte auch überhaupt nicht gedacht, dass es so weit kommt und bin ehrlich schockiert. ![]() Du wärst dann schon der zweite User aus diesem Forum, den die Telekom mit Mitte 50 nach etlichen Jahren DDU reaktiviert. Es gibt doch sicher Anwälte, die auf diesem Gebiet fit sind? Vielleicht investierst du einfach mal in ein Beratungsgespräch? Gruß
blink182
Re: Dienstfähig nach UntersuchungHallo Bajuwaren4,
wenn es bei Dir nach Deiner Meinung an dem Standort keine DTS gibt, schreib es in der Anhörung...Du kannst aber mal davon ausgehen, dass dort die DTS vorhanden ist, denn warum sollst Du eine Zuweisung bekommen, bei der die Org.-Einheit bzw. der Ort nicht stimmt. Wenn es so wäre, ist die kommende Zuweisung ja angreifbar ! Was hat denn der Gutachter genaue ausgeschlossen ? In der Regel werden doch in Gutachten bestimmte Tätigkeiten ausgeschlossen und nicht generell ein Callcenter. Denn der Gutachter weiß doch nicht, was in einem Callcenter für Tätigkeiten gemacht werden ! Wenn Tätigkeiten im Gutachten ausgeschlossen werden und diese Tätigkeiten sind in der Zuweisung zu erledigen, kannst Du das in der Anhörung schreiben. Es wird Dir hier aber niemand sagen können, ob dann später eine andere Anhörung kommt, bei dem der Standort dann mehrere hundert Km weit weg ist - es sei denn, dass Jemand in die Glaskugel schauen kann...! Du musst eben jetzt eine individuelle Entscheidung treffen, die für Dich jetzt passt - was später kommen kann und wird, kann Dir hier sowieso keine sagen - es ist wie es ist !
Re: Dienstfähig nach Untersuchung
Hallo blink182, meinst Du jetzt deinen zweiten und dritten Satz ehrlich ? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Du so schokiert bist und dass Bajuwaren4 erst der zweite in diesem Forum ist ![]()
Re: Dienstfähig nach UntersuchungHallo Schremmlibng,
im Gutachten steht, dass Tätgkeiten mit Termindruck und Schichtdienst ausgeschlossen werden sollen. Der Aufgabenbeschreibung nach ( ....Beantwortung von Kundenfragen am Telefon) wird aber wohl genau das auf mich zukommen. Ich habe im Moment wirklich große Angst, dass ich das alles nicht packe. Kann jemand noch was zur Einarbeitung sagen? Ist das eine Art Wiedereingliederungsmaßnahme, gibt es einen festgesteckten Zeitrahmen dafür oder läuft das eher nach dem Motto friss oder stirb??? Ich fange ja echt bei Null an.... Konnte bei google bislang nichts aussagekräftiges finden, vielleicht hat ja jemand einen Link für mich.
Re: Dienstfähig nach UntersuchungHallo Bajuwaren
Ich kenne es so, dass mit dem behandelnden Arzt besprochen wird, mit welchem Stundenumfang und welcher Steigerung innerhalb welchen Zeitrahmens die Tätigkeit wieder aufgenommen wird (Wiedereingliederung) und dass dieser Plan mit dem amtsärztlichen Dienst besprochen bzw. von dort abgesegnet wird. (Bei Arbeitnehmern wird der Plan zw. Arzt u. Arbeitnehmer besprochen und dann dem Arbeitgeber vorgeschlagen, alle müssen zustimmen. Während der W. läuft die AU weiter.) Der Zeitrahmen der Wiedereingliederung soll eine bestimmte Dauer nicht überschreiten, ich erinnere mich nicht mehr genau, nur noch, dass 6 Monate unüblich lange sind.
Re: Dienstfähig nach UntersuchungHallo,
eine (stufenweise) Wiedereingliederung wird bei Bajuwaren4 nicht durchgeführt und nicht möglich sein - warum denn auch ? Er bekommt eine Zuweisung und die tritt er mit der normalen Wochenarbeitszeit an. Eine Wiedereingliederung kannst Du erst machen, wenn man 42 Tage krank war und der Beamte vom DH zum BEM eingeladen wurde. Bajuwaren4 fängt zwar von der Arbeit her bei Null an, aber so kann es ja faktisch jedem gehen, der eine neue Tätigkeit anfängt und da wird ja auch nicht eine Art Wiedereingliederung durchgeführt. Alles was es zum BEM gibt, kann man nachforschen bei Google und Co. Oder im SGB IX - dazu gibt es jede Menge sehr guter Informationen. Aber das BEM ist nicht dafür gedacht, dass man bei einem neuen Job eine Wiedereingliederung mit abgesenkten Stunden durchführt ![]()
Re: Dienstfähig nach UntersuchungJa, natürlich meine ich das ehrlich. Und: Ich habe hier bisher generell (also unabhängig vom Alter des Users und Dauer der DDU) nur von zweien gelesen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren...kannst dich ja mal auf die Suche machen. ![]() Gruß
blink182
Re: Dienstfähig nach UntersuchungHallo blink182,
eine Reaktivierung ist wohl sehr unwahrscheinlich aber nicht unmöglich - eher gehe ich von besseren Chancen bei einem eigenen Antrag auf Reaktivierung aus. Denn hier gibt es nur wenig Ausschlusskriterien und der DH kann sich z. B. nicht mehr auf wirtschaftliche Argumente berufen - die es ja eigentlich sowieso nicht gibt ! Auch muss der Dienstherr einen DP für den vor einiger Zeit in DDU versetzten Beamten immer bereithalten, da es laut Gesetz ja die Prüfung alle zwei Jahre gibt und der DH mit einer Reaktivierung rechnen muss... Meiner Meinung nach sind die Chancen daher bei einer eigenen Antrag auf Reaktivierung sehr sehr hoch - das muss wie immer, der betroffene Beamte aber selber entscheiden !
Re: Dienstfähig nach UntersuchungWir haben uns anscheinend missverstanden. Ich rede ausschließlich von unfreiwilligen Reaktivierungen und bin eigentlich davon ausgegangen, dass das klar ist. Von diesen Fällen lese ich tatsächlich so gut wie nie. Zu Reaktivierungen auf eigenen Antrag habe ich des öfteren gelesen, dass Beamte klagen mussten, weil der Dienstherr sie nicht reaktivieren wollte. Mag sein, dass sich das mittlerweile geändert hat...es wird ja inzwischen einige gerichtliche Entscheidungen dazu geben. Mit statistischen Daten kann ich leider nicht dienen. Gruß
blink182
Re: Dienstfähig nach UntersuchungDas war alles gar nicht gefragt. Und diese Aussage ist wohl Teil einer Privatoffenbarung zum Beamtenrecht...
Re: Dienstfähig nach UntersuchungDieser Hinweis ist keine Privatoffenbarung sondern das hat das BVerG festgestellt ! Aber sind das hier in einem solchen Forum nicht alles private Meinungen die hier mitgeteilt werden ??? Oder wozu gibt es ein solches Forum - mit Sicherheit nicht um die Meinung des Dienstherrn hier zu unterstützen !
Re: Dienstfähig nach Untersuchung
Hier mal zwei Nachweise für meinen Hinweis: https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... 070041.htm https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... 2c6808.htm Der Dienstherr MUSS für einen möglichen Antrag auf Reaktivierung eine Planstelle freihalten - ob er will oder nicht, spielt kein Rolle !!! Es kann jetzt mal hier im Forum jeder selber entscheiden, ob es sich um eine Privatoffenbarung handelt oder ob es Hand und Fuß hat.
Re: Dienstfähig nach UntersuchungIrgendwie scheint das deine fixe Idee zu sein. |
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