Köln/Brühl

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Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Telemichi hat geschrieben: 7. Dez 2019, 15:32 Ja, Altersteilzeit ist in einer Abordnung möglich, hat mir auch mein TPS Berater erklärt, leider hat es mit der Abordnung bei mir nicht geklappt.
ich denke, die Konditionen sollte jeder für sich mal überdenken, ca. 83 % des bisherigen Netto bis zum Eintritt in den Ruhestand, also auch 83 % während der Passivphase, während der aktiven Phase weiterhin die Beförderungsoption, die 11 Jahre werden mit 9/10 für die Pension angerechnet, also 1,79 * 9/10*11 Jahre = + 17,76 % , nach dem Eintritt in die Passivphase (beim Blockmodell) keine Fahrtkosten mehr, volle Zeitsouveränität, Nachteil, während der aktiven Phase Unsicherheiten, wird die Abordnung verlängert?, evtl. Restzeit bis zur passiven Phase Versetzung nach Köln/Brühl, dann erhöhte Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, etc..
https://www.buzer.de/gesetz/10552/index.htm
https://www.buzer.de/gesetz/303/index.htm
FrescherDieter
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von FrescherDieter »

Guten Tag,

die wenigsten haben die Möglichkeit auf Altersteilzeit - und viele wollen einfach weg und wenn möglich in den ER.
Bei Altersteilzeit ist man ja immer noch ein paar Jahre im aktiven Dienst, wobei die Meisten die Schnauze einfach voll haben und froh sind, wenn Sie nicht mehr diesen Stress mit der Telekom/Dienstherr haben !
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zeerookah
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von zeerookah »

Bei Altersteilzeit bekommst du 50% von deinen Bezügen.
Die Telekom zahlt dir einen festen Betrag dazu. Den du aber beim Finanzamt angeben und versteuern mußt.
Und dann kommst du nicht mehr auf 83% von deinen Netto. Sind dann höchstens noch 80%
Und wenn du vor deiner Altersgrenze in Pension gehst werden dir dann nicht noch mal 3,6% abgezogen?
Beispiel: Du hast 2.200€ Netto dann würdest du dann da mit 1.750€ netto 5 Jahre weiter arbeiten bei gleichen Fahrtkosten.
(ich bin damals in Vorruhestand gegangen bei 75% von meinen Netto. Der Wegfall der Fahrtkosten macht schon eine Menge aus (mindestens 10.000 Km/Jahr) geschweige das mein Auto das noch 5 Jahre durchgehalten hätte.
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

zeerookah hat geschrieben: 8. Dez 2019, 16:27 Bei Altersteilzeit bekommst du 50% von deinen Bezügen.
Die Telekom zahlt dir einen festen Betrag dazu. Den du aber beim Finanzamt angeben und versteuern mußt.
Und dann kommst du nicht mehr auf 83% von deinen Netto. Sind dann höchstens noch 80%
Und wenn du vor deiner Altersgrenze in Pension gehst werden dir dann nicht noch mal 3,6% abgezogen?
Beispiel: Du hast 2.200€ Netto dann würdest du dann da mit 1.750€ netto 5 Jahre weiter arbeiten bei gleichen Fahrtkosten.
(ich bin damals in Vorruhestand gegangen bei 75% von meinen Netto. Der Wegfall der Fahrtkosten macht schon eine Menge aus (mindestens 10.000 Km/Jahr) geschweige das mein Auto das noch 5 Jahre durchgehalten hätte.
also bei Altersteilzeit über 11 Jahre ab 55 bis 66 sind es 5,5 Jahre z.B. 1.750 netto mit Aufwendungen für Fahrtkosten, dann 5,5 Jahre 1.750 ohne Aufwendungen für Fahrtkosten, und dann keine Abzüge von 3,6 % bei Eintritt in den Ruhestand mit 66; aber 75 % vom Netto zu alten Konditionen sind natürlich weit besser
FrescherDieter
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von FrescherDieter »

Nabend,

wo liegen die Vorteile beim ER - dort gibt es max. 71,75 % bei Null Stunden Arbeit ?
Bei Altersteilzeit muss man eben wie im Fall von Kaus noch 5,5 Jahre arbeiten oder ggf. weniger wie 3/3 oder 4/4 Jahre - und nochmals, die Altersteilzeit ist auch nicht für Jeden wie auch der ER auch nicht für jeden ist.

Wenn ich aber aussteigen will, weil man einfach die Schnauze voll hat von der Telekom, dann doch eher mit ER und nicht noch ein paar Jahre sich quälen müssen !
OPEDELER
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von OPEDELER »

Liebe Leute,

jetzt wird die Sache auf höchster politischer Ebene ausgefochten:

https://www.wiwo.de/unternehmen/it/gequ ... 14582.html

Da wäre es doch für die Ministerin eine reizvolle Aufgabe einen ihrer letzten Parteitagsbeschlüsse "das Recht auf Heimarbeit/mobiles Arbeiten für die TPS/BPS`ler durchzusetzen, um so zumindest erst einmal die Umzugsorgien in die Ballungszentren Köln/Bonn und Rhein/Main auszusetzen.
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Warum anonym? Ich würde den Brief mit meinem Namen unterschreiben.
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Telemichi hat geschrieben: 9. Dez 2019, 16:58 Warum anonym? Ich würde den Brief mit meinem Namen unterschreiben.
genau darüber habe ich mich auch gewundert, aber sonst kommen mir einige Zeilen sehr bekannt vor, ich denke, der ein oder andere Verfasser ist oder war auch hier im Forum, mal sehen, was passiert...
OPEDELER
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von OPEDELER »

Telemichi hat geschrieben: 9. Dez 2019, 16:58 Warum anonym? Ich würde den Brief mit meinem Namen unterschreiben.
Aber natürlich Herr Telemichi, ist Telemichi eigentlich Ihr Vor- oder Nachname :mrgreen:
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Kaus hat geschrieben: 9. Dez 2019, 17:03
Telemichi hat geschrieben: 9. Dez 2019, 16:58 Warum anonym? Ich würde den Brief mit meinem Namen unterschreiben.
genau darüber habe ich mich auch gewundert, aber sonst kommen mir einige Zeilen sehr bekannt vor, ich denke, der ein oder andere Verfasser ist oder war auch hier im Forum, mal sehen, was passiert...
man könnte sich als Betroffener auch an den Wahlkreisabgeordneten wenden, https://de.wikipedia.org/wiki/Detlef_Seif,
und zu einer Betriebsversammlung einladen (der BR darf doch Gäste einladen)
JoMuschel
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von JoMuschel »

Telemichi hat geschrieben: 9. Dez 2019, 16:58 Warum anonym? Ich würde den Brief mit meinem Namen unterschreiben.
Bist Du wirklich sicher, dass Du deinen Namen da drunter setzen würdest ?
JoMuschel
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von JoMuschel »

Kaus hat geschrieben: 9. Dez 2019, 17:11
Kaus hat geschrieben: 9. Dez 2019, 17:03
Telemichi hat geschrieben: 9. Dez 2019, 16:58 Warum anonym? Ich würde den Brief mit meinem Namen unterschreiben.
genau darüber habe ich mich auch gewundert, aber sonst kommen mir einige Zeilen sehr bekannt vor, ich denke, der ein oder andere Verfasser ist oder war auch hier im Forum, mal sehen, was passiert...
man könnte sich als Betroffener auch an den Wahlkreisabgeordneten wenden, https://de.wikipedia.org/wiki/Detlef_Seif,
und zu einer Betriebsversammlung einladen (der BR darf doch Gäste einladen)
Hallo Kaus,
meinst Du das interessiert irgendeinen Wahlkreisabgeordneten...?
Wenn es im Firmeninteressen und Gewinnen der Konzerne geht, ist mal wieder
Lobbyarbeit angesagt. Wenn es um einen popligen Beamten geht interessiert
das keinen Beamten im Land oder Bund !!!

Und eigentlich ist da nicht ein Abgeordneter für zuständig sondern die Gewerkschaft
bzw. BR-Mitglieder, die im ständigen Kontakt zur DT stehen. Aber rate mal was die
alles aushandeln und mit sich machen lassen. Schau mal zu VW, dort werden die
oberen BR´ler mit überhöhten Bezügen ausgestattet und da muss man/frau sich
fragen, warum macht das ein Unternehmen. Zumal einer vom BR für seine Tätigkeit
nicht mehr verdienen darf...
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Offensichtlich sind die Rechte des BR beschränkt.
ja, wir haben eine Gewaltenteilung https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
Soll jetzt die Justizministerin Druck auf die Verwaltungsgerichte ausüben? Wäre als Miteigner nicht der Finanzminister zuständig, oder, wenn es um die Arbeitsbedingungen geht, der Arbeitsminister? Ich glaube auch, dass anonyme Schreiben sinnlos sind. Offensichtloch sind die Prozesse vor den Verwaltungsgerichten wenig erfolgreich, sonst hätten die Verfasser des Schreibens nicht diesen Weg gewählt. Bisher wurde hier im Forum doch immer geschrieben, immer mehr Verwaltungsgerichte würden in erster Instanz feststellen, dass die Versetzungen unrechtmäßig wären. Waren es nur Einzelfälle?
FrescherDieter
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von FrescherDieter »

Guten Morgen Kaus,

ja Du hast Recht, wir haben eine Gewaltenteilung - was aber hier nicht das Thema ist.
Die Klagen die mir bekannt sind wurden allesamt gewonnen, weil die Telekom die gesundheitlichen Einschränkungen nicht beachtet hat und oftmals auch kein bzw. ein falsches Ermessen ausgeübt hat. Schau Dir mal die Urteile bei proT-in an, vielleicht erkennst du es ja selber.

Wenn ein Beamter keine sozialen oder gesundheitliche Gründe aufweisen kann, wird es schwer die Versetzung/Zuweisung zu verhindern. Die Frage ist aber, ob bei der TPS in Brühl wie damals die Vivento, überhaupt amtsangemessene Posten zur Verfügung gestellt werden. Hier bedarf es wieder viele Fragen zu klären und viele Widersprüche und Klagen abzuwarten. Bis dahin geht einige Zeit ins Land und viele Beamte haben das Handtuch geworfen und sind in DDU. Somit hat die Telekom ihr Ziel erfüllt...

Aus diesem Grunde muss vorher eingegriffen werden und da wäre ein zentraler Nachweis von der Telekom wichtig, wer von wo nach wo versetzt/zugewiesen wurde. Hier kann es kein Problem mit dem Datenschutz geben, denn es werden keine Personen oder sonstige Hinweise auf Identitäten genannt. Es werden nur einzelne Vorgänge in einer bundesweiten Liste aufgeführt, die den Standort der ursprünglichen Dienststelle, den Wohnort (ohne genaue Adresse) des Betroffenen und den Standort der aufnehmenden Dienststelle aufnehmen, die Beamtenbewertung alter/neuer Standort und abschließend noch den Zeitpunkt.
Und diese Liste MUSS die Telekom auf Verlangen bei einem Gericht vorlegen !
Dann kann man schnell erkennen, wenn ein Beamter aus Mannheim nach Brühl und ein andere Beamter von Köln nach Mannheim oder Heidelberg muss.
Und das immer wieder mit der Begründung der T, dass dieser Beamte unbedingt von Köln nach Mannheim muss und kein anderer zur Verfügung steht...

Ist eigentlich ganz einfach und konform mit den aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

FrescherDieter hat geschrieben: 10. Dez 2019, 09:55 Guten Morgen Kaus,

Es werden nur einzelne Vorgänge in einer bundesweiten Liste aufgeführt, die den Standort der ursprünglichen Dienststelle, den Wohnort (ohne genaue Adresse) des Betroffenen und den Standort der aufnehmenden Dienststelle aufnehmen, die Beamtenbewertung alter/neuer Standort und abschließend noch den Zeitpunkt.
Und diese Liste MUSS die Telekom auf Verlangen bei einem Gericht vorlegen !
Dann kann man schnell erkennen, wenn ein Beamter aus Mannheim nach Brühl und ein andere Beamter von Köln nach Mannheim oder Heidelberg muss.
Und das immer wieder mit der Begründung der T, dass dieser Beamte unbedingt von Köln nach Mannheim muss und kein anderer zur Verfügung steht...

Ist eigentlich ganz einfach und konform mit den aktuellen Datenschutzbestimmungen.
die Verwaltungsgerichte könnten bereits jetzt diese Infos fordern.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... /index.php
Scheinbar wird (noch) der Telekom vertraut, daher muss vermutlich derzeit die Telekom solche Nachweise nicht liefern.
Eine solche Liste wäre aber auch m.E. sinnlos. Seit Jahren findet eine Standortkonsolidierung statt, kleine Standorte werden geschlossen. Grosse Standorte neu gebildet. Außerdem stellt sich die Frage, welcher Zeitraum soll betrachtet werden: Beispiel der MA A wird in 1.2020 von Darmstadt nach Köln versetzt. In 1.2020 wird kein MA von Köln nach Darmstadt versetzt. Also kein Schutz?
Im Monat 3.2020 wird ein MA B von Köln nach Darmstadt versetzt. Außerdem muss die Qualifikation betrachtet werden, ist für beide MA, falls keine Versetzung erfolgt, an den bisherigen Standorten auf einem neuen Arbeitsplatz die amtsangemessene Beschäftigung sichergestellt, oder soll die amtsangemessene Beschäftigung um einer Versetzung zu entgehen, plötzlich nicht mehr amtsangemessen sein?
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