Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Das passt genau zu der aktuellen Situation und dem ungewöhnlichen Ruhestandstermin 30.12.20. Als ob diese Problematik in manchen höheren Etagen nicht schon länger bekannt ist.
Man lässt aber erstmal die Kollegen ER Anträge fürs nächste Jahr ausfüllen....
Man lässt aber erstmal die Kollegen ER Anträge fürs nächste Jahr ausfüllen....
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Nö!ER04-20 hat geschrieben: ↑24. Okt 2020, 02:34 Das passt genau zu der aktuellen Situation und dem ungewöhnlichen Ruhestandstermin 30.12.20. Als ob diese Problematik in manchen höheren Etagen nicht schon länger bekannt ist.
Man lässt aber erstmal die Kollegen ER Anträge fürs nächste Jahr ausfüllen....
Das Gericht hat erst im Juli eine Entscheidung getroffen, auf die der Bundespräsident wohl gespannt gewartet hatte und nun gilt es die Probleme im Gesetz zu heilen. Unsere Verlängerung hat das "Pech" an diesem Gesetz zu hängen, hat aber mit der Problematik rein gar nichts zu tun. Also wenn, dann rechne ich maximal mit einer Verzögerung. Mal sehen wie schnell die Abgeordneten daran interessiert sind das Gesetz gegen Hasskriminalität und das zur Neutrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes durch zu bekommen. Die Probleme sind ja relativ akut, die man damit angehen will.
Aber ist schon etwas frustrierend, wenn man bedenkt wie gering die Wahrscheinlichkeit war, dass der Bundespräsident die Unterschrift verweigert - so selten wie das bisher vorgekommen ist.
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Siggi, ja das wollte ich damit auch ausdrücken. Wir haben in 1 Jahr Bundestagswahl und es ist nur eine Frage der Zeit, wann das parlamentarische Arbeiten durch den bevorstehenden Wahlkampf reduziert wird.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es, wie 2017, werden kann und das erst ein Jahr später mit dem ER weitergeht.
Andere Frage:
Ist die Gesetzesvorlage überhaupt Verwaltungsgerichtskonform anpassbar?
Wer kann das beurteilen?
Angesichts der Pandemie und anderer Problematiken, die die Parlamentarier vor der Brust haben.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es, wie 2017, werden kann und das erst ein Jahr später mit dem ER weitergeht.
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Ist die Gesetzesvorlage überhaupt Verwaltungsgerichtskonform anpassbar?
Wer kann das beurteilen?
Angesichts der Pandemie und anderer Problematiken, die die Parlamentarier vor der Brust haben.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
"Sollte die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr gelingen, steht dem Termin im Januar 2021 für die ersten Eintritte in den Engagierten Ruhestand bei der Deutschen Telekom nichts mehr entgegen."Civil Servant hat geschrieben: ↑3. Nov 2020, 16:52 https://tk-it.verdi.de/themen/nachricht ... 1a4a160100
Dafür hab ich ne Danksagung von Verdi bekommen, dass ich se darauf aufmerksam gemacht habe, dass mal lieber nachzutragen. Am weitesten mit der Recherche ist im Moment Prot-In. Da ist die Sache auf Nachfrage in den zuständigen Gremien unstrittig/in Bearbeitung. Also da kommt was, die Frage ist nur wann. Weihnachtsgeschenk wäre doch nett.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Das Trägergesetz mit der Verlängerung des ER steht am 27.11 auf der Tagesordnung, Top 4 der Plenarsitzung des Bundesrats.
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Artikel 4Civil Servant hat geschrieben: ↑10. Nov 2020, 18:16 Das Trägergesetz mit der Verlängerung des ER steht am 27.11 auf der Tagesordnung, Top 4 der Plenarsitzung des Bundesrats.
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
In § 4 Absatz 1 in dem Wortlaut vor Nummer 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2426; 1994 I S. 2325), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘
4. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 5.
Quelle: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=657-20
Letzter Absatz. Laufzeit dann bis 31.12.2024.
Hier noch mal das Original:
§ 4 Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
(1) Beamtinnen und Beamte nach § 1 Nr. 2 können bis zum 31. Dezember 2020 auf Antrag in den Ruhestand
versetzt werden, wenn
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bedb ... truktG.pdf
Wird ganz schön knapp für Januar.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
In der Plenarsitzung heute vom 27.11 des Bundesrats wurde dem Trägergesetz für den ER unter TOP4 zugestimmt. Nun muss in der Folge der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichen und eine Veröffentlichung im BgBl erfolgen.
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Hallo - wie kommen Sie auf die o.a. Aussage. Wenn ich unter
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... nn=4352766
nachschaue, finde ich unter TOP4 völlig andere Themen. Auch ansonsten ist in dieser Plenarsitzung
zumindest auf der o.a. Website keine Rede von "engagiertem Ruhestand".
Gruß,
Ptonka
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... nn=4352766
nachschaue, finde ich unter TOP4 völlig andere Themen. Auch ansonsten ist in dieser Plenarsitzung
zumindest auf der o.a. Website keine Rede von "engagiertem Ruhestand".
Gruß,
Ptonka
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Lies Dich in die Sache ein, dann verstehst Du es auch.
Das Gesetz heisst:
Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
https://www.gesetze-im-internet.de/bedb ... 00993.html
In diesem wird geändert:
"In § 4 Absatz 1 in dem Wortlaut vor Nummer 1... wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt."
Also dieser Absatz:
"(1) Beamtinnen und Beamte nach § 1 Nr. 2 können bis zum 31. Dezember 2020 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, "
Und da zu TOP 4 der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden wird, ist die Änderung beschlossen.
"Beschlusstenor
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung"
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... nn=4352766
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Das Trägergesetz zur Verlängerung des ER bis 2024 wurde heute im BGBL veröffentlicht: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 7505060453
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Dann liegt es jetzt nur noch am Arbeitgeber.
Ich wünsche den Interessenten dasselbe große Glück, das ich schon fast drei Jahre genieße.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Gut 12.000 verbliebene aktive Beamte von denen ~10.000 bis zum Auslaufen der Regelung die 55 erreicht haben. Mit Blick auf die Vergangenheit eine stemmbare Leistung, wo man anfangen könnte, mir klaren Anwendungs-Regelungen zu offerieren.Telekomklausi hat geschrieben: ↑9. Dez 2020, 11:59 Dann liegt es jetzt nur noch am Arbeitgeber.
Ich wünsche den Interessenten dasselbe große Glück, das ich schon fast drei Jahre genieße.