Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

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Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 22. Jul 2020, 07:09 Stand weiter oben:

https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++ ... 5400ed87ba
Zitat: "UPDATE: Die Gesetzesvorlage ist bis jetzt noch nicht veröffentlicht"

Das bestreitet ja keiner, aber das Gesetz hängt nirgends, es ist beschlossen - von Bundestag und Bundesrat. Es sind also keine Beschlüsse / Abstimmungen o.ä. mehr offen. Es bedarf nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und die wurde bisher nur extrem selten verweigert.
AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2020, 08:06 Nur scheint das ein Ente zu sein, weil der entsprechende Absatz den Bundesrat nie erreicht hat. Nach meiner Kenntnis hängt die erforderliche Gesetzesänderung irgendwo zwischen 1. Lesung Bundestag und Bundesrat.
Keine Ente.
AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2020, 12:33 2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘[/i]

Hat mit dem ER nix zu tun.
Wie ich weiter oben belegt habe, betrifft es EXAKT den engagierten Vorruhestand.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 22. Jul 2020, 08:16
AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2020, 12:33 2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘[/i]

Hat mit dem ER nix zu tun.
Wie ich weiter oben belegt habe, betrifft es EXAKT den engagierten Vorruhestand.
Kannst hier nix gewinnen, Siggi. Der Text hat sich zwischen Bundestag, den du zitierst, und Bundesrat verändert. Ließ das erst mal nebeneinander Wort für Wort, dann erkennst du es.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 22. Jul 2020, 09:02 Der Text hat sich zwischen Bundestag, den du zitierst, und Bundesrat verändert. Ließ das erst mal nebeneinander Wort für Wort, dann erkennst du es.
Stimmt, der Satz 3 wurde ergänzt und damit auch beschlossen. Hier ist der Vorgang mit allen Dokumenten und der abschließenden Zustimmung des Bundesrates:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2483/248392.html

Sorry, ich sehe keine Änderung aus der man ableiten könnte, dass der ER nicht bis 2024 verlängert werden wird.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2020, 20:09 Das hier steht in der Drucksache 24/20:

㤠107
Verordnungsermächtigung
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach
1. § 46 Absatz 3 Satz 2,
2. § 50 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 5, § 30 Absatz 3
Satz 5 oder § 62 Absatz 5 Satz 3,
3. § 60 Absatz 3 Satz 2,
4. § 93 Absatz 3 Satz 6 und
5. § 94 Absatz 3 Satz 5
durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht zu übertragen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die
Landesjustizverwaltungen übertragen.“
f) Der bisherige § 107 wird § 108.
2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘


https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2

Es geht um eine Landesverordnung und nicht um den ER. Alles Andere ist wilde Spekulation. Und wenn du hier mit mir diskutieren willst, dann zitiere gefälligst! :(
Ich denke hier liegt das Verständnisproblem:

2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘


Dieser Teil hat NICHTS mit §107 zu tun. §107 wird durch Maßgabe 1(e) geändert. Dann folgt noch 1(f). Dann kommt die Maßgabe 2.

Wenn man zusammenzieht, was nicht zusammen gehört, könnte man der Auffassung sein, dass sich die Änderung des Datums 2020 nach 2024 auf eine Landesverordnung bezieht. Die Maßgabe 2 ändert im Artikel 2 der Drucksache 19/12088 den Absatz 4 durch anfügen der Nummer 3. Und das ist die Verlängerung des ER bis 31.12.2024.

q.e.d.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Fritz2020 »

Siggi09 hat geschrieben: 22. Jul 2020, 08:16 Zitat: "UPDATE: Die Gesetzesvorlage ist bis jetzt noch nicht veröffentlicht"

Das bestreitet ja keiner, aber das Gesetz hängt nirgends, es ist beschlossen - von Bundestag und Bundesrat. Es sind also keine Beschlüsse / Abstimmungen o.ä. mehr offen. Es bedarf nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und die wurde bisher nur extrem selten verweigert.

Für das Geburtsjahr 1965 ist der Zurruhesetzungstermin ja bereits der 30.12.2020. Ich hätte jetzt da die Hoffung, dass dafür noch die alte Regelung gilt. Oder?
OPEDELER
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von OPEDELER »

Fritz2020 hat geschrieben: 1. Aug 2020, 11:16
Siggi09 hat geschrieben: 22. Jul 2020, 08:16 Zitat: "UPDATE: Die Gesetzesvorlage ist bis jetzt noch nicht veröffentlicht"

Das bestreitet ja keiner, aber das Gesetz hängt nirgends, es ist beschlossen - von Bundestag und Bundesrat. Es sind also keine Beschlüsse / Abstimmungen o.ä. mehr offen. Es bedarf nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und die wurde bisher nur extrem selten verweigert.

Für das Geburtsjahr 1965 ist der Zurruhesetzungstermin ja bereits der 30.12.2020. Ich hätte jetzt da die Hoffung, dass dafür noch die alte Regelung gilt. Oder?
..das würde ich auch so sehen, warum sollte man sonst ein so "krummes" Datum wählen? Alle anderen Termine liefen immer glatt auf den Monatsanfang aus. Zum anderen wäre dieses ein glatter und konsequenter Schritt um bis zum Geburtsjahrgang 1965 Gerechtigkeit herzustellen und man könnte hierdurch schon auf das Budget von 2021 zugreifen (bis auf die verbleibenden zwei Tage im Dezember). Lassen wir uns mal überraschen was der 10. August bringt...
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Fritz2020 »

Ja, ich bin mir fast sicher, dass am 10.8. oder etwas drumherum zumindest für das Geburtsjahr 1965 eine ER Regelung mit dem Zurruhesetzungstermin 30.12.2020 aufschlägt.

Nach längeren Überlegungen auch in Bezug auf Altersteilzeit bin ich fest entschlossen dieses Angebot auch zu nutzen. Bei ATZ wären es bei mir 6 Jahre mehr, so lange möchte ich nicht. Ich finde es wirklich klasse, dass es bei uns solche Möglichkeiten für einen Exit gibt.
7up
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von 7up »

Servus,

schön dass es für einige Betroffene und Willige weiter geht.
Die Beurlaubten Beamten haben wieder mal die A-Karte gezogen. Für diesen Personenkreis gilt der engagierter Vorruhestand nicht.
Das hat uns gerade unserer aktueller Arbeitgber schriftlich mitgeteilt.
Das mal zu Telekombeamten der 2-ten Klasse.

Schöne Woche noch.
HeGa
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von HeGa »

Hallo 7up,
woher hast Du diese Info? Bei uns wurden alle Bea (egal ob ISB oder nicht) abgefragt. Die Liste kam von HR!
7up
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von 7up »

Hallo!

Kommt vielleicht auf das Unternehmen an zu dem man beurlaubt wurde.

Bei der Weltfirma ISS Communication Srvices GmbH wurde das offiziell und schriftlich von HR mitgeteilt!

Db. es macht keinen Sinn die bestehende Beurlaubung zu beenden und zur Telekom zurückzukehren.

Das mal zur Gleichbehandlung :oops: .
Fritz2020
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Fritz2020 »

OPEDELER hat geschrieben: 1. Aug 2020, 12:26
Fritz2020 hat geschrieben: 1. Aug 2020, 11:16Für das Geburtsjahr 1965 ist der Zurruhesetzungstermin ja bereits der 30.12.2020. Ich hätte jetzt da die Hoffung, dass dafür noch die alte Regelung gilt. Oder?
..das würde ich auch so sehen, ...
So ist es jetzt auch gekommen. Ich (Geburtsjahr 1965) habe den Antrag auf ER heute gestellt. Die anderen Geburtsjahre können ihn auch bereits stellen, aber dort gilt er vorbehaltlich des Inkrafttretens der gesetzliche Verlängerung des ER 2021.
Salvator
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Salvator »

von 7up » 04.08.2020 06:48
Hallo!

Kommt vielleicht auf das Unternehmen an zu dem man beurlaubt wurde.

Bei der Weltfirma ISS Communication Services GmbH wurde das offiziell und schriftlich von HR mitgeteilt!
Diesen "blauen Brief" habe ich leider auch erhalten. Alle "Goodies" die die Beamten in der Telekom erhalten können, wie z.B. ER, ATZ, etc. gibt es nicht für beurlaubte Beamte, die in sog. nicht-konsolidierten Beteiligungen der DT ihre Arbeit verrichten. Heißt andersrum: Die Beteiligungsquote der DT muss über 50% betragen um diese Annehmlichkeiten nutzen zu können. Wenn ich mich nicht täusche, ist die Telekom mit 0% an der ISS beteiligt. Bei der Beurlaubung hat man uns suggeriert, dass die Beamten nicht schlechter gestellt würden. Tja, das hat man nun davon als 2.klassiger Beamter.... :roll: :oops:
Salve!
Torbea65
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Torbea65 »

Fritz2020 hat geschrieben: 1. Aug 2020, 11:16
Siggi09 hat geschrieben: 22. Jul 2020, 08:16 Zitat: "UPDATE: Die Gesetzesvorlage ist bis jetzt noch nicht veröffentlicht"

Das bestreitet ja keiner, aber das Gesetz hängt nirgends, es ist beschlossen - von Bundestag und Bundesrat. Es sind also keine Beschlüsse / Abstimmungen o.ä. mehr offen. Es bedarf nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und die wurde bisher nur extrem selten verweigert.

Für das Geburtsjahr 1965 ist der Zurruhesetzungstermin ja bereits der 30.12.2020. Ich hätte jetzt da die Hoffung, dass dafür noch die alte Regelung gilt. Oder?
Leider ist es der 30.12.2020 und nicht der 31.12.2020 geworden. So fehlt bei manchen ein Tag, damit die Beförderung vom 01.01.2019 ruhegehaltsfähig wird.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Also das Ding ist ne Mogelpackung:
"Der Engagierte Ruhestand wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben unter anderem nur dann genehmigt, wenn dieser für die Deutsche Telekom betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist und für die Beamtin/ den Beamten keine anderweitige Einsatzmöglichkeit besteht. Dies gilt auch für Rückkehrer aus einem konzernexternen Einsatz. In solchen Fällen behält sich die Deutsche Telekom AG vor, in einem Zeitraum von 6 Monaten ab Rückkehr zunächst eine dienstrechtlich geeignete Einsatzmöglichkeit zu finden. Nur in Fällen, wo das nach 6 Monaten nicht gelungen und auch die weitere Vermittlungsprognose negativ ist, kommt eine Freigabe des Engagierten Ruhestands in Betracht. Die 6-Monatsfrist muss bis zum spätestmöglichen Auftragsstart durch den HR Businesspartner Operations abgelaufen sein."
Übersetzt: Man muss irgendwo im Konzern 6 Monate abgesessen haben und dann kommt die Reihung mit folgenden Faktoren (32 Dienstjahre werden 95% zusammen haben):

55 > 6,74 > A12/A13 > 5.166,19 €/5.731,19 € > 34820/38628 > *12
56 > 6,08 > A12/A13 > 5.166,19 €/5.731,19 € > 31409/34844 > *12
57 > 5,29 > A12/A13 > 5.166,19 €/5.731,19 € > 27328/30317 > *12
58 > 4,57 > A12/A13 > 5.166,19 €/5.731,19 € > 23607/26190 > *12

Übern Daumen: Alter sticht vor Besoldungsgruppe. Wer keine 32 Dienstjahre hat, sticht 4 Jahrgänge aus. Da die Programme überbucht sind, ist es wohl eher eine 57er Regelung. Ob für Schwerbehinderte in der Berechnung 2 Jahre abgezogen werden?
alvinandthechipm.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von alvinandthechipm. »

Bin seit über 7 Monaten zuhause, aber TPS verweigert mir die Zusendung eines Antrages....
Auch so kann die Zahl der Anträge limitiert werden!
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