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Beamtentalk.de • Frage an BGler zur MdE
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Frage an BGler zur MdE

Verfasst: 11. Mär 2015, 06:43
von Dienstunfall_L
Hallo,

ich sehe, hier sind (wenn auch rar) BGler vertreten.
Vielleicht kann mir eine/r von euch eine Frage beantworten:

Angenommener Fall, es handelt sich um einen anerkannten Arbeitsunfall, der AN hat keine Vorschäden, war vor Unfall 100% einsatzfähig.
Nun, nach Unfall, ist die Arbeitsfähigkeit wegen unfallbedingter Schäden nur noch angenommen zu 50% vorhanden.
Wird dann die MdE mit 50 festgestellt?

Wenn ja: Wo kann ich das nachlesen?

Wenn nein (also wenn verbliebene Arbeitsfähigkeit und MdE zusammen nicht 100 ergeben): Wie wird das begründet und wo ist das nachzulesen?

Ich danke für jede Hilfe zu dieser Frage!

Gruß, L.

Re: Frage an BGler zur MdE

Verfasst: 11. Mär 2015, 09:22
von Sabotscha
Dienstunfall_L hat geschrieben: ...wegen unfallbedingter Schäden nur noch angenommen zu 50% vorhanden.
Wird dann die MdE mit 50 festgestellt?
Du bietest sehr wenig Fakten. Die Höhe der MdE wird im Rahmen einer vom zuständigen Unfallversicherungsträger veranlassten ärztlichen Begutachtung ermittelt. Im Allgemeinen ist die Erwerbsfähigkeit des Versicherten vor dem Unfall mit 100 Prozent zu bewerten. Der Vergleich mit der nach dem Unfall verbliebenen Erwerbsfähigkeit, die sich auf den für den Versicherten zumutbaren Bereich des allgemeinen Arbeitsmarkts erstreckt, ergibt die durch die Rente zu entschädigende Erwerbsminderung (MdE). Die MdE ist lediglich ein Faktor zur Berechnung der Rente.
Desweiteren sollte Dir der Link http://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_ ... %A4higkeit weiterhelfen.

Re: Frage an BGler zur MdE

Verfasst: 31. Mär 2015, 15:52
von Dienstunfall_L
Hallo und danke für die Antwort.
Ich weiß nicht, welche Fakten insbesondere fehlen.

Nehmen wir an, es liegen keine unfallunabhängigen Vorschäden vor, weiterhin angenommen, die Dienstfähigkeit lag vor Unfall bei 100%.
Nun liegt Dienstunfähigkeit aufgrund eines anerkannten Dienstunfalls vor.

Wenn nun amtsärztlich entschieden wird, dass keine Dienstfähigkeit mehr vorliegt,
bedeutet das nicht dann auch, dass die Erwerbsfähigkeit um 100% unfallbedingt gemindert wurde?
(bis zur erneuten Begutachtung)

Wurde deutlicher, was ich meine? Was fehlt an Infos?

Das Verfahren im Sozialrecht ist nur teilweise übertragbar auf Beamte.
MdE bewirkt zB keine Rente sondern einen "Abschlag" (Unfallausgleich), der auf Antrag gewährt wird ab 25% ( im Sozialrecht Rente ab MdE 20%).

Wenn mein Dienstherr bewertet, ich sei DDU und nicht in anderer Verwendung einsetzbar,
Dann ist das doch die Aussage: nicht erwerbsfähig - oder wo liegt mein Denkfehler???

LG, L.

Re: Frage an BGler zur MdE

Verfasst: 14. Jul 2015, 21:00
von Dienstunfall_L
Hallo,

schade, dass die vielleicht noch fehlenden Informationen nicht erfragt wurden, was vielleicht weitergeholfen hätte ... in diesem hypothetischen Fall.

Im Beamtenrecht wurde bei der Unfallfürsorge, spez. Unfallausgleich, etwas geändert:
Es wird nicht MdE festgelegt, sondern GdS.
Ich bin nicht ganz sicher, ob das inzwischen alle Bundesländer angepasst haben, das müssten Anspruchsberechtigte auf Unfallausgleich u. U. prüfen.

GdS bemisst - anders als GdB - nur die Gesundheitsschädigungen, die als Folge des Unfalls anerkannt wurden.

Grundlage zur Einschätzung der Höhe des GdS ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Das ist die Gemeinsamkeit mit GdB.

Beispielhafter Fall: Wenn für Schaden A ein GdB von 40 anerkannt wurde und dieser Schaden A als unfallkausal anerkannt wird, dann widerspräche dem Recht, diesen von der den Unfall bearbeitenden Stelle mit zB GdS 30 v.H. festzulegen.

Es kann also sinnvoll sein
- einen Antrag auf SchwB zu stellen
- bei vorhandenem GdB die Aufschlüsselung anzufordern und mit anerkannten (Dienst)Unfallschäden zu vergleichen.

Falls doch noch jemand Antwort auf die - natürlich rein hypothetische Ausgangsfrage - weiß, wäre das noch immer von großem Interesse.

Angenommen Landesbeamter BaL war vor - anerkanntem - Dienstunfall voll dienstfähig, es sind keine Vorerkrankungen oder auf Krankheit hinweisende Fehlzeiten bekannt.
Weiter angenommen, nach dem Unfall wird von der zuständigen Stelle (amtsärztl. Dienst zB) die Stellungnahme abgegeben, der Beamte sei dienstunfähig, innerhalb von 6 Monaten sei nicht mit Besserung zu rechnen, eine andere Verwendung sei auch ausgeschlossen, mindestens dies für weitere 12 Monate.

Unabhängig von der Frage, welche Schlüsse der Dienstherr daraus zieht:
Welchen Grad der Schädigung GdS hat der Beamte in diesem hypothetischen Fall erlitten?
Der hypothetische Fall unterstellt die amtärztliche Feststellung, dass alle zur Dienstunfähigkeit führenden Gründe unfallbedingt sind.

Wer hat Kenntnis oder eigene Erfahrungen gemacht?

LG, L.

Re: Frage an BGler zur MdE

Verfasst: 26. Nov 2016, 10:40
von burgwächter
Ich verstehe den TE nicht entweder die BG hat einen Dienstunfall anerkannt oder nicht mit welcher GdS ist unerheblich.
Es sind zwei paar Schuhe.
1. Dienstunfall Anerkennung pp
2. ggfs DDU beruht dieser auf den Dienstunfall wird Unfallruhegehalt gezahlt ist 1. nicht gegeben oder Rechtskräftig festgestellt DDU Mindestruheversorgung oder erdiente Versorgung abzüglich Abschlag.
Bis dahin sind es schon weite Wege, dies u.U. Jahrelang dauern.
Der Dienstherr und die BG zahlt keinen Cent Freiwillig auch wenn z.B. Dich ein Kunde mit der Waffe in Dienstausübung verletzt.

D.H. Klage bis vor dem Papst, mache ich seit 2008 durch, die BG will den Dienstunfall nicht anerkennen, Amtsarzt hat 10% GdS attestiert.
Entscheidung des VG 2016 ! Ja es ist ein Dienstunfall, Berufung nicht zugelassen, da Amtsarztgutachten
in der Verhandlung wörtlich" wir wollen keinen Unfallausgleich zahlen", es liegen bereits mehrere Dienstunfälle mit jeweils 10% vor.
Schwerbehindertenausweis Dauerhaft von 50%, die Dienstunfälle sind hier mit eingerechnet.
Einen Tag vor Fristablauf Antrag auf Berufungsantrag beim OVG, Ende offen. Die BG will bis vor das BVerfG ziehen lt Tenor im Termin.
Versorgungsbehörde zahlt seit 2012 nur Mindestruheversorgung, nicht mal das Erdiente. Wollen Rechtskraft abwarten oder ich soll die Klage zurücknehmen !!!

Bei einen GdS>25% und Unfallausgleich ( Unfallrente) gibt es nur geringe Beträge nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Re: Frage an BGler zur MdE

Verfasst: 27. Nov 2016, 16:18
von Dienstunfall_L
Hallo,

der Dienstunfall ist anerkannt, das steht doch im Eingangsbeitrag als Ausgangslage.

Und die Höhe des GdS ist nicht "unerheblich", wie du (burgwächter) schreibst, sondern bestimmt die Höhe des Unfallausgleichs (und je nach Höhe ggf. zusätzl. Ausgleich ab Pensionsalter). Bei einem qualifizierten Dienstunfall hängt sogar noch viel mehr davon ab!
Ab GdS von 25 wird Unfallausgleich gezahlt, 25 wird gerundet auf 30.
(GdS nicht verwechseln mit GdB.)

Aktuell entspicht Unfallausgleich für GdS 30 = 138€ (bei freiwillig gesetzl. KV wird das als Einkommen gerechnet, es geht da also noch was runter). Die Mehraufwendungen, die ich durch die Unfallfolgen habe, sollen durch den Unfallausgleich ausgeglichen werden, das tun 138 - KK bei mir nicht.


LG