Übertragung von Dienstgeschäften

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Snooze
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Übertragung von Dienstgeschäften

Beitrag von Snooze »

Hallo,

eine kurze Frage an die Experten. Um was für ein beamtenrechtliches Konstrukt (Abordnung, Versetzung o. Zuweisung) handelt es sich, wenn einem Beamten die Dienstgeschäfte eines bspw. „Sachbearbeiters für XY“ ohne konkreten Dienstposten (außerhalb vom Dienstposten) als einziger Aufgabenbereich übertragen werden?

Danke und vG
bahnbiajotta
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Re: Übertragung von Dienstgeschäften

Beitrag von bahnbiajotta »

Das ist eine sehr ungenaue Angabe.

So lese ich das gerade als AB-Maßnahme
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Ruheständler
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Re: Übertragung von Dienstgeschäften

Beitrag von Ruheständler »

Snooze hat geschrieben: 6. Dez 2018, 14:48 als einziger Aufgabenbereich übertragen werden?
..aus eigener Erfahrung als Bundesbeamter, Du hast Anspruch auf eine genaue Aufgabenbeschreibung der übertragenen Dienstgeschäfte , was eine eventuelle Abordnung betrifft bin ich mir nicht sicher, wenn die neue Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des alten Dienstherrn stattfindet muss keine Abordnung erstellt werden.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Snooze
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Re: Übertragung von Dienstgeschäften

Beitrag von Snooze »

Ruheständler hat geschrieben: 7. Dez 2018, 17:40...aus eigener Erfahrung als Bundesbeamter, Du hast Anspruch auf eine genaue Aufgabenbeschreibung der übertragenen Dienstgeschäfte , was eine eventuelle Abordnung betrifft bin ich mir nicht sicher, wenn die neue Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des alten Dienstherrn stattfindet muss keine Abordnung erstellt werden.
Gruß vom Ruheständler
Hallo Ruheständler, genau das ist das Problem. Man hat mir nur die Dienstgeschäfte ohne Dienstposten (avDP) übertragen. Die Übertragung von Aufgaben innerhalb der selben Behörde an dem alten Dienstort wäre aus hS eine Umsetzung. Dazu bedarf es jedoch eines Dienstpostens. Insofern kann ich die Maßnahme nicht beamtenrechtlich einordnen bzw. habe diesbzgl. Schwierigkeiten.

VG Snooze
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