Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

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yamato
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von yamato »

Nach meinem Verständnis wird nur versteuert, wenn Sie
entweder
Nebeneinkünfte haben auf die Sie ebenfalls KV-Beiträge zahlen müssen (Z.B. Zinsen oder Einnahmen aus VV)
Das aber auch nur wenn Ihr Beamteneinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Liegt es darüber zahlen Sie eh schon den Höchstbeitrag und die Nebeneinkünfte haben keine Einfluss mehr.
oder/und
Für Kinder oder Ehefrau ebenfalls eine pauschale Beihilfe gewährt wird, was aber nur bei privat versicherten eine Rolle spielt, weil diese bei der GKV familienversichert wären.

In beiden Fällen dürfte sich dies aber dadurch ausgleichen, dass man die Beiträge dann von der Steuer wieder absetzen kann.
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich wollte v. a. darauf hinweisen, dass der Punkt der Besteuerung sowie das "Angebot" pauschaler Beihilfe genau geprüft werden sollte.

Die Beitragsbemessungsgrenze (KK-Höchstbeitrag f. freiwillig gesetzl. Versicherte) wird m.E.n. spätestens als Pensionär nicht (mehr) erreicht. Inwieweit die Beitragsbemessunggrenze der KK für eine Versteuerung des hälftigen KK-Beitrags - also Versteuerung der "pauschalen Beihilfe" - eine Rolle spielt: Den betr. Passus noch nicht verstanden. Eine weitere Diskussion könnte mir evtl. helfen.

Ich stelle Punkt 20 der FAQs, hier mal ein:
  • 20. Ist die Pauschale Beihilfe zu versteuern?

    Die Zahlung der „Pauschalen Beihilfe“ ist grundsätzlich steuerfrei.
    Die „Pauschale Beihilfe“ ist nicht steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG), wenn

    - die Bezüge der bzw. des Beihilfeberechtigten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung (2018: 4.425 Euro im Monat) liegen und sich aufgrund „fremder Einkünfte“ der bzw. des Beihilfeberechtigten (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) ein höherer Krankenversicherungsbeitrag und eine höhere Pauschale Beihilfe errechnet

    und / oder

    - sich aufgrund der Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzlich- oder privat versicherte berücksichtigungsfähige Angehörige eine höhere Pauschale errechnet.


    https://www.hamburg.de/contentblob/1104 ... 018-05.pdf
Bedeutet das: Wer Bezüge unter (für 2018) 4.425€ hat und zusätzlich weitere Einkünfte (welche bei der KK zu erhöhtem Beitrag und somit zu erhöhter Pauschaler Beihilfe führen), der muss die Pauschale Beihilfe versteuern?
(Komplett versteuern oder nur um den Teil, um den sich die Pauschale Beihilfe erhöht?)

Dies weiß ich sicher: Die (steuerfreien) Unfallausgleichszahlungen des DH werden von der KK als "Einkünfte" herangezogen.
Bedeutet das dann: Nach Dienstunfall mit Zahlung von Unfallausgleich müsste man also deswegen die Pauschale Beihilfe versteuern, weil man Unfallausgleich erhält?
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich denke Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gibt es nur bis zur Hälfte des Beitrags vom Arbeitslohn.
Das wird nicht versteuert.
Die pauschale Beihilfe ist aber 50% des Beitrags zur Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze unabhängig vom Lohn. Wenn bei freiwillig GKV Versicherten Beamten noch andere Einkünfte verbeitragt werden oder GKV Beiträge der berufstätigen Ehefrau anfallen muß die Beihilfe auf diesen Teil des Beitrags als Lohn versteuert werden. Das alles tritt aber nur innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze ein.
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Dienstunfall_L »

Danke, Gertrud.

Ich habe folgende Voraussetzungen:
- freiwillig gesetzlich in der GKV versichert
- Unfallruhegehalt liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (ich zahle also nicht den Höchstbeitrag GKV)
- mein Unfallausgleich (der steuerfrei und zusätzlich zum Unfallruhegehalt gezahlt wird) zählt bei der GKV als Einkommen, wirkt sich also erhöhend auf den KK-Beitrag aus.

Verstehe ich richtig, dass ich damit die Pauschale Beihilfe, also den hälftigen GKV-Beitrag, versteuern müsste?
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