Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Oberbayer
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Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Oberbayer »

Wie vielen von Euch sicher bekannt ist, müssen Beamte, die sich aus familiären oder gesundheitlichen Gründen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, den kompletten Versicherungsbeitrag selbst bezahlen (100%). Der Dienstherr übernimmt - zumindest in Bayern - keinen Arbeitgeberanteil. Der Beihilfeanspruch besteht zwar theoretisch noch, in der Praxis werden Anträge auf Erstattung jedoch regelmäßig abgelehnt bzw. auf Null gesetzt.

Nun gab es in den vergangenen Jahren bereits in mehreren Bundesländern Gerichtsurteile, welche die Haltung der Bundesländer unterstützten. Klagen auf Übernahme eines Arbeitgeberanteils - wie bei einem Angestelltenverhältnis - wurden stets abgewiesen.

Da ich von der Thematik persönlich betroffen bin, verfolge ich die Entwicklung natürlich sehr genau. Meine Lage sieht derzeit kurz gefasst so aus:
Nach Überweisung des monatlichen Krankenkassenbeitrages von rund 580 Euro, scheidungsbedingten Unterhaltszahlungen und Miete für eine 40qm-Wohnung in Oberbayern, bleiben mir als Landesbeamter noch rund 700 Euro monatlich zum Leben übrig. Diese gehen für Wohnnebenkosten, einen Kleinwagen für den Arbeitsweg, Benzin, Nahrungsmittel und Basis-Versicherungen drauf - private Altersvorsorge bleibt da nur ein frommer Wunsch.
Ich frage mich manchmal, wie angestellte oder verbeamtete Kollegen in ähnlichen Lebenssituationen und mit ein bis zwei Stufen niedrigeren Gehaltsstufen überhaupt noch klarkommen (die Mietsteigerungen werden uns in absehbarer Zukunft vor massive Probleme stellen - es gärt in der Bevölkerung. Aber das ist ein anderes Thema) :roll:

Nun bin ich auf folgende Artikel gestoßen:


https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.3621922


https://www.krankenkassenzentrale.de/ma ... rung-69923#

„In Hamburg hat der rot-grün regierte Senat seinen Beamten nun trotzdem ein unverbindliches Angebot gemacht. Wenn sie im kommenden Jahr doch lieber eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen wollen, wird die Stadt ihnen die Hälfte der Beiträge bezahlen. Ganz so, als sei die Behörde ein privater Arbeitgeber“

Es würde mich interessieren, welche Meinung der Bayerische Beamtenbund und der dbb bei diesem Thema vertreten. Durch die Regelung in Hamburg wurden die Karten meiner Ansicht nach neu gemischt. Die Ungleichbehandlung der Beamten im Bundesgebiet wird immer grotesker. Ich gehe davon aus, dass das Hamburger Modell zukünftige Gerichtsentscheidung durchaus in der Hinsicht beeinflussen dürfte, früher oder später eine bundesweit einheitliche Regelung anzustreben. Vielleicht wäre genau jetzt die Gründung einer Interessengemeinschaft Betroffener von Vorteil. Mich würde Eure Meinung dazu sehr interessieren. Herzlichen Dank.
GFunkt
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von GFunkt »

Das Beihilferecht für Beamte war noch nie bundeseinheitlich, sondern immer schon Ländersache. Die Hamburger Regelung hat nach meiner Meinung null Einfluss auf irgendwelche zukünftige Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern.
GFunkt
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von GFunkt »

Der Bayerische Beamtenbund spricht sich strikt gegen das Hamburger Modell aus (nachzulesen auf dessen Internetseite).
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Baumschubser
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Baumschubser »

580€ Krankenkasse? Mein lieber Schwan, das ist ein stattlicher Betrag.
Oberbayer
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Oberbayer »

Die Entscheidung in der GKV zu bleiben, war wohlüberlegt. Da ich noch relativ gute Rentenansprüche habe, war die Überlegung, ab 55 Jahren auf Teilzeit zu gehen (um bei regulärem Pensionseintritt keine Rentenansprüche zu verlieren. Alles was über die volle Pension hinausgeht, wird ja gestrichen). Die private Versicherung verlangt jedoch ihren Beitrag unabhängig vom Einkommen bzw. dem Beschäftigungsumfang strikt nach Lebensalter. Bei der GKV sinkt der Beitrag prozentual zur Teilzeitbeschäftigung. Zudem hätte ich in der Privaten sofort die Kinder mitversichern müssen - da war der Unterschied zur GKV dann nicht mehr sooo gross. Und immer das Risiko, auch noch die Gattin in der privaten versichern zu müssen, falls diese aus irgendwelchen Gründen aus der GKV fällt. Da wird's dann richtig teuer
Torquemada
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Torquemada »

Oberbayer hat geschrieben: 17. Sep 2018, 12:16 Und immer das Risiko, auch noch die Gattin in der privaten versichern zu müssen, falls diese aus irgendwelchen Gründen aus der GKV fällt. Da wird's dann richtig teuer
Die Gattin kann gar nicht aus der GKV "fallen", weil sie immer in die freiwillige GKV wechseln kann. Gibt sie z.B. mit 50 Jahren einfach ihre Tätigkeit auf und wird Hausfrau bzw. wird arbeitslos und hat nach der SGB III Zeit keine Pflicht-GKV mehr, kann sie immer in die freiwillige GKV.
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Ich finde die Überlegungen auch etwas, naja, abwegig - Wenn ich so hohe Rentenansprüche habe, erwerbe ich doch nie im leben derart hohe Pensionsansprüche, dass beide zusammen über die Höchstgrenze kommen und wenn überhaupt wiegt die Kürzung nicht die Beiträge zur freiwilligen GKV auf, wenn im Alter der Beihilfeanspruch steigt.
Torquemada
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Torquemada »

Das Problem ist, das für die Beiträge der freiwilligen GKV alle Einkunftsarten herangezogen werden. Das kann individuell teuer werden.
Oberbayer
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Oberbayer »

Herzlichen Dank schonmal allen Beteiligten. Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler. Ich habe 10 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. In der Annahme, zukünftig bis 67 arbeiten zu müssen, kommen daher noch fast 39 Jahre mit Beamtenbezügen dazu. Da der volle Pensionsanspruch ja nach 40 Jahren erreicht wird, hatte ich die Befürchtung, einen Grossteil meiner Rentenansprüche zu verlieren.
Oberbayer
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Oberbayer »

Wobei ja im Grunde die Entwicklung GKV/PKV und die Hoffnung auf Entscheidungsfreiheit bei Beamten mit Übernahme eines Arbeitgeberanteils der Grund für den Thread war.
Oberbayer
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Oberbayer »

@Torquemada: Danke - das mit der freiwilligen GKV für die Ehefrau wäre tatsächlich möglich. Als Berechnungsgrundlage für den Beitrag setzt die GKV dann jedoch 50% des verbeamteten (und privat versicherten) Ehepartners als fiktives Einkommen an. Bei 40.000 Euro Jahreseinkommen des Ehepartners wäre für die Frau dann rund 260 Euro in der GKV fällig.
Zollkodex-Ritter
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Es mögen zwar 39 Dienstjahre sein, aber davon soll ja ab 55 nur Teilzeit gearbeitet werden, also wird da auch nicht der volle Pensionsanspruch erworben. In den 12 Jahren müsstest dann den Gürtel richtig eng schnallen, da die Rente ja noch nicht ausbezahlt wird. Ich würd mich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und mir ggf. die Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen, dann bis 67 Vollzeit arbeiten. Oder 70...

Man ist zwar mit Renteneintritt dann in der KVdR, sprich, man zahlt auf die Rente den Arbeitnehmeranteil für die GKV und auf die Pension dann weiterhin den Beitrag für die freiwillige Versicherung.

Viele Beamte, vor allem die Schwerbehinderten, haben kein wirkliches Wahlrecht und müssen in die freiwillige Versicherung, weil die privaten Krankenversicherung sie nicht nehmen oder nur mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen versichern. Deshalb stinkt das System und der Vorstoß in Hamburg ist begrüßenswert.
Oberbayer
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Oberbayer »

Bei der Rentenberatung war ich bereits - ich habe keine Chance, meine Arbeitnehmerbeiträge der 10 Jahre herauszubekommen. Das geht nur bei weniger als 5 Jahren Einzahlung. Sobald Rentenansprüche bestehen, ist es vorbei. Ich hätte das Geld lieber auch selbst angelegt.
Dienstunfall_L
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Dienstunfall_L »

Zum Thema zurück:

In HB wird voraussichtlich auch bald das Modell eingeführt, dass auf Antrag der hälftige Versicherungsbeitrag an Beamte gezahlt wird, die freiwillig gesetzlich in der GKV sind. Dies soll den Beamten angeboten werden, die bereits in GKV sind und denen, die zukünftig verbeamtet werden und die Wahl haben zw. GKV und PKV. Dieses Modell wird - wenn ich mich richtig erinnere - "pauschale Beihilfe" (statt "anteilige"?) genannt. Die Entscheidung für pauschale Beihilfe ist unwiderruflich.

Die Beihilfeberechtigung wie wir sie bisher kennen besteht ja zu 50+x % (x wegen Kindern oder Ruhestand).
Bei mir (wegen Ruhestand und Bundesland) 50+10 %.
Die +10 % würden bei der "pauschalen" Beihilfe unter den Tisch fallen.
Dienstunfall_L
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Re: Freiwillig GKV versichert - Arbeitgeberanteil bei Beamten - es kommt Bewegung rein

Beitrag von Dienstunfall_L »

Habe nachgelesen: Der Begriff "pauschale Beihilfe" ist richtig, die bisherige Form der Beihilfe heißt "individuelle Beihilfe". (Im Antrag heißt es Verzicht auf "ergänzende Beihilfe".)
Hier die FAQs: https://www.hamburg.de/contentblob/1104 ... 018-05.pdf
Hier der Antrag: https://www.hamburg.de/contentblob/1123 ... ihilfe.pdf

Ich habe bei den FAQ den Punkt mit der Versteuerung noch nicht verstanden bzw. so verstanden, dass u.U. die pauschale B. versteuert wird (bis zu einer Einkommenshöchstgrenze).
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