Widerspruchsfrist Anordnung ärztliche Begutachtung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Frau x
Beiträge: 16
Registriert: 21. Jul 2018, 15:34
Behörde:

Widerspruchsfrist Anordnung ärztliche Begutachtung

Beitrag von Frau x »

Ich bin seit 6 Monaten DU zuhause. Da das nicht die erste längere DU ist, habe ich bereits eine Anhörung zur Anordnung einer amtsärtzlichen Begutachtung erhalten. Nun kommt diese also demnächst. Meine Frage dazu: habe ich hier eine Widerspruchsfrist? Schon, oder?
Frau x
Beiträge: 16
Registriert: 21. Jul 2018, 15:34
Behörde:

Re: Widerspruchsfrist Anordnung ärztliche Begutachtung

Beitrag von Frau x »

In der Anhörung steht nichts zum Widerspruch.
Ich meinte auch nicht einen Widerspruch gegen die Anhörung, sondern gegen die folgende Anordnung. Meines Erachtens sollte ich 4 Wochen W-Frist gegen die Anordnung haben. Vorher kann keine Aä- Begutachtung stattfinden, richtig?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Widerspruchsfrist Anordnung ärztliche Begutachtung

Beitrag von Torquemada »

Hanselmann hat geschrieben: 12. Aug 2018, 17:43 Daher ist es ratsam in einem solchen Fall, sich mit einem versierten RA in Verbindung zu setzen.
Das sagst gerade du? :? :? In deinem eigenen Fall versus "Dienstherr" Telekom scheust du den Gang zum Anwalt aus verschiedensten Gründen. Du bekamst du den Ratschlag, den du hier selbst gibst.
verdi-man
Beiträge: 33
Registriert: 14. Jan 2015, 08:32
Behörde:

Re: Widerspruchsfrist Anordnung ärztliche Begutachtung

Beitrag von verdi-man »

Hm... eher nein... kein Widerspruchsrecht.

Die Anhörung ist kein Verwaltungsakt, sondern Vorbereitung der Entscheidung. Die Anordnung selber ist anscheinend nach überwiegender Meinung kein Verwaltungsakt und damit ergibt sich kein Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch). Nach dem, was ich zu dem Thema bisher gelesen habe, ist die Anordnung im Rahmen des Weisungsrechts zulässig. Immer davon ausgehend, dass die Anordnung rechtmäßig ist.

Die amtsärztliche Untersuchung dient dazu, festzustellen, ob der Beamte weiter dienstfähig ist; sie dient damit auch zum Schutz des Beamten.

Der Tipp, sich mit einem Anwalt zu unterhalten, ist m. E. nicht verkehrt, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass das die Anordnung nicht rechtmäßig sein könnte.

Grüße vom ver.di-man
Antworten