Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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starmanu13
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Registriert: 2. Aug 2018, 19:15
Behörde:

Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz

Beitrag von starmanu13 »

Ich bin kommunaler Beamter in Bayern und habe eine Nebentätigkeit als Fahrer aufgenommen. Ich bin als Beamter in Vollzeit tätig. Bei uns in Bayern gilt die Regel, dass man maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten darf und somit die Nebentätigkeit maximal 8 Stunden pro Woche betragen darf. Ich habe die Nebentätigkeit bei meinem Arbeitgeber auch schriftlich angezeigt.

Ich hätte dazu 1 Frage:

Ich habe maximal eine wöchentliche Arbeitszeit von 8 Wochenstunden (entspricht 34,8 Monatsstunden) und einen Lohn von maximal 450 Euro angegeben und diese auch genehmigt erhalte. Was ist, wenn ich aber tatsächlich dann mehr als die 8 Wochenstunden dauerhaft arbeite (z.b. 10-12 Wochenstunden) Was passiert, wenn mich der Arbeitgeber dabei erwischt? Kommt dann ein Disziplinarverfahren oder eine Abmahnung oder nur eine Aufforderung, die Arbeitszeit zu senken? Oder hat das nur Konsequenzen für den Arbeitgeber des Nebenjobs? Wo steht die Folge dieses Verstoßes?

--> also was passiert, wenn ich mehr Stunden arbeite als angegeben bzw. genehmigt bzw. gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoße?
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