Wann verzichtet Dienstherr auf Reaktivierung?

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Laubbaum
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Wann verzichtet Dienstherr auf Reaktivierung?

Beitrag von Laubbaum »

Ich habe hier in einigen Beiträgen gelesen, dass Dienstherren auf eine Reaktivierung des Beamten verzichtet haben.

Ich wurde aufgrund schwerer psychischer Probleme per Bescheid für dienstunfähig erklärt. Von meinen Behandlern habe ich bis jetzt eine einfache Bescheinigung für privat Versicherte erhalten, dass ich an einer chronischen Erkrankung leide (Diagnosen sind verschlüsselt aufgeführt), deren Wegfall in meinem Leben nicht mehr zu erwarten sei. Diese Bescheinigung wollte ich eigentlich nur für eine Zuzahlungsbefreiung.

Reicht eine solche Bescheinigung nebst einem Gutachten der Behandler eurer Erfahrung nach aus, dass der Dienstherr auf eine Reaktivierung verzichtet? Ich denke beispielsweise an eine Bescheinigung der Behandler, dass zeitlebens nicht zu erwarten ist, dass ich wieder mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Dienst leisten können werde. Hilft es, wenn ich den Vorschlag meiner Behandlerin auf einen GdB dem Amtsarzt mit vorlege? (wobei aus einem GdB ja nicht unbedingt auf eine DU geschlossen werden kann).

Was sollten die Behandler sinnvollerweise in die Gutachten reinschreiben, die ich dem Amtsarzt in der geplanten Reaktivierungsüberprüfung vorlegen kann? Sollte man sich bescheinigen lassen, dass man zwar Therapien und Kliniken besucht hat, diese einen aber extrem destabilisieren und dass man daher austherapiert ist bzw. nicht therapierbar? (Ich habe diverse Therapien auch abgebrochen, was aber leider zu diesem Krankheitsbild auch dazugehört. Ein Amtsarzt wird sich damit eher nicht auskennen, sondern mir evtl. vorwerfen, warum ich die Therapien nicht beendet habe.

Wie wahrscheinlich ist es, mit den entsprechenden Gutachten dennoch jahrelang zu amtsärztlichen Untersuchungen geladen zu werden? Ich würde das nicht durchhalten und daran kaputtgehen.

Wie oft kommt es vor, dass ein Dienstherr schriftlich bestätigt, dass er auf eine Reaktivierung verzichtet? Angenommen, der Amtsarzt teilt dem Dienstherrn mit, dass ich lebenslang dienstunfähig sein werde, kann man den Dienstherrn dann verpflichten, mir schriftlich zu bestätigen, dass ich nicht mehr wieder reaktiviert werde oder muss der Dienstherr das trotz entsprechender Aussage des Amtsarztes nicht tun?
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