Unterhaltszahlung an erwachsenes, studierendes Kind 25 Jahre

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
NRW'lerin
Beiträge: 40
Registriert: 24. Nov 2016, 10:06
Behörde: öff. Dienst Land

Unterhaltszahlung an erwachsenes, studierendes Kind 25 Jahre

Beitrag von NRW'lerin »

Mein erwachsenes Kind beendet- sicherlich erfolgreich- sein Studium im Oktober (Master). Es wird dann auch 25 Jahre alt.
Soviel ich jetzt im Internet heraus gefunden habe, endet dann die Unterhaltszahlung für mich an das Kind (plus ggf. 3 Monate Arbeitssuche).
Weiß jemand, ob die Kindergeldzahlung mit dem 25. Geburtstag auch endet? Und die Unterhaltszahlung nach den 3 Monaten Arbeitssuche tatsächlich auch?
Das wurde mir nicht wirklich klar.

Danke vorab für die Infos.

NRW'lerin
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Unterhaltszahlung an erwachsenes, studierendes Kind 25 Jahre

Beitrag von Torquemada »

Mit 25 ist Schluss. Verlängerung gäbe es nur für geleisteten Pflichtwehrdienst oder Ersatzdienst.
Drei Monate ist die Bewerbungsfrist nach Beendigung des Studiums. Danach muss irgendwas gearbeitet werden. Hilfsarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma ist ausreichend.
NRW'lerin
Beiträge: 40
Registriert: 24. Nov 2016, 10:06
Behörde: öff. Dienst Land

Re: Unterhaltszahlung an erwachsenes, studierendes Kind 25 Jahre

Beitrag von NRW'lerin »

Danke Torquemada.
Benutzeravatar
Bresord
Beiträge: 6
Registriert: 7. Aug 2017, 06:15
Behörde:

Re: Unterhaltszahlung an erwachsenes, studierendes Kind 25 Jahre

Beitrag von Bresord »

Ging das Kind den in den Pflichtwehrdienst oder Ersatzdienst?
Glaube bei Behinderungen kann es ein wenig anders aussehen.
NRW'lerin
Beiträge: 40
Registriert: 24. Nov 2016, 10:06
Behörde: öff. Dienst Land

Re: Unterhaltszahlung an erwachsenes, studierendes Kind 25 Jahre

Beitrag von NRW'lerin »

Nein, Bresord, weder noch. Ganz normaler Studienabschluss und dann Arbeitssuche.
Habe heute aber im I-Net gelesen, dass nicht der "Studiumsabschluss" an sich als Ende des Kindergeldes zählt, sondern der Zeitpunkt, wo die Abschlussnoten vergeben werden.
Inwiefern dazwischen wieder wieviel Zeit liegt, weiß ich nicht. Ich frage mal mein Kind, das weiß es sicher genau.
Antworten