ruhegehaltfähige Dienstbezüge bei Teilzeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
iteach
Beiträge: 8
Registriert: 14. Nov 2016, 06:40
Behörde:

ruhegehaltfähige Dienstbezüge bei Teilzeit

Beitrag von iteach »

Im Moment arbeite ich Vollzeit. Meine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge auf Grundlage meines Amts und der Stufe betragen ca 5000€. Der volle Ruhegehaltsatz sind 71,75% bei angenommener Vollbeschäftigung bis zum Ende.

Weiß jemand, wie sich das Ganze entwickeln würde, wenn man von nun an auf eine halbe Stelle reduzieren würde?
Also, dass sich der Ruhegehaltsatz entsprechend des reduzierten Umfangs vermindert ist mir klar (bei einer Reduzierung würde ich quasi nie mehr auf 71,75% kommen, sondern nur noch angenommen auf vielleicht 52,12% - ok.)
Aber hat eine Reduzierung auch eine Auswirkung auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge? Oder ergeben diese sich aufgrund des Amts und der Stufe, in der man sich befindet (bleiben dann in meinem Fall bei 5000 trotz Reduzierung, ich würde dann davon 52,12% erhalten - also ändert sich quasi nur der Ruhegehaltsatz oder auch die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge)?

Ich habe diese Frage, weil einige ältere Kollegen felsenfest der Meinung sind, dass sich das Ruhegehalt aufgrund des Durchschnittsverdiensts der letzten drei Jahre berechnet und sie deshalb die letzten drei Jahre immer in Vollzeit arbeiten müssen, um nicht benachteiligt zu sein.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: ruhegehaltfähige Dienstbezüge bei Teilzeit

Beitrag von Torquemada »

iteach hat geschrieben: 28. Jan 2017, 08:48

Ich habe diese Frage, weil einige ältere Kollegen felsenfest der Meinung sind, dass sich das Ruhegehalt aufgrund des Durchschnittsverdiensts der letzten drei Jahre berechnet und sie deshalb die letzten drei Jahre immer in Vollzeit arbeiten müssen, um nicht benachteiligt zu sein.
Einige ältere Kollegen? Felsenfest?
Du liegst mit deiner Überlegung völlig richtig. Der Rechenweg ist zwar anders (Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit, wobei hier die Teilzeittätigkeit gewichtet wird, und dann Multiplikation mit 1,79375), ändert aber nichts daran, dass deine Kollegen keine Ahnung haben.
Vermutich verwechseln die das mit der Zeit nach einer Beförderung, die vor dem Ruhestand noch "durchzuhalten" ist.
Antworten