Hallo Zusammen,
hat jemand zufällig Erfahrungen mit einer Privatinsolvenz als Landesbeamter?
Was habe ich dienstrechtlich zu erwarten?
Wie läuft das mit der Erstattung durch die Beihilfe und die Krankenversicherung? Gehört das Geld in die Insolvenzmasse?
Wird das pfändbare Gehalt gleich vom NLBV an den Insolvenzverwalter überwiesen?
Mein Verfahren wurde vor einer Woche eröffnet und mittlerweile laufen die Fragen auf. Ich habe zwar im Vorfeld versucht schon das ein oder andere zu klären, aber trotzdem bleibt da noch das ein oder andere "?".
Mein Insolvenzverwalter ist momentan nicht erreichbar, so dass ich dort vorerst keine Auskunft erhalte.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Gruß
Angelus
Insolvenzverfahren
Moderator: Moderatoren
Re: Insolvenzverfahren
Vielleicht hilft das weiter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Als-Pol ... 21096.html
http://www.juraforum.de/forum/t/auszahl ... to.237906/
Die Vorschrift des § 850b ZPO findet auch im Insolvenzverfahren entsprechende Anwendung2. Somit werden die unter diese Bestimmung fallenden Ansprüche nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst.
Das gilt auch für private Krankheitskostenversicherungsverträge3. Zu den in § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO genannten Bezügen zählen nämlich auch die Leistungsansprüche aus einer privaten Krankheitskostenversicherung, die auf Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind4.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/in ... enz-373613
http://www.frag-einen-anwalt.de/Als-Pol ... 21096.html
http://www.juraforum.de/forum/t/auszahl ... to.237906/
Die Vorschrift des § 850b ZPO findet auch im Insolvenzverfahren entsprechende Anwendung2. Somit werden die unter diese Bestimmung fallenden Ansprüche nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst.
Das gilt auch für private Krankheitskostenversicherungsverträge3. Zu den in § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO genannten Bezügen zählen nämlich auch die Leistungsansprüche aus einer privaten Krankheitskostenversicherung, die auf Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind4.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/in ... enz-373613