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Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 11:49
von tofuschnitzel
Guten Tag,

ich bin Beamter (Vollzeit) und meine Frau (seit 2012 verheiratet) arbeitet im öffentlichen Dienst als Krankenschwester (65%). Sie bekommt ja keinen Ortszuschlag im eigentlichen Sinne mehr (TV). Ich bekomme sowohl Familienzuschlag 1 als Auch Stufe 2 mit Kinderzuschlag ausbezahlt. Sie bekommt allerdings "Besitzstand Kinder", was mir leider erst jetzt bewusst wurde. Bedeutet dies nun, dass wir den Kinderzuschlag doppelt bekommen hätten? Kann man den zuviel entrichteten Betrag einfach zurückbezahlen? D.h. ohne größeren Stress? Mir ist bewusst, nicht wissen schützt vor Strafe nicht, aber dieses "Besitzstand Kinder" ist an mir wirklich vorbeigegengen, ich war immer davon ausgegangen, dass es keinen Ortszuschlag mehr gibt. Leider habe ich die Gehaltsauszüge meiner Frau nicht ausreichend studiert :-(
Nunja, ich werde morgen gleich mal in der Bezügestelle anrufen und meinen Fall schildern. Ich hoffe auf mildernde Umstände. Wahrscheinlich vergebens. :-(

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 11:59
von Torquemada
Sollte es so sein, wie du schilderst, stellt sich die Frage, was nach der Eheschließung konkret mitgeteilt wurde und in welcher Form.
Zum Stichwort "Entreicherung" und den Überlegungen, dass du/ihr die Komplexität juristisch nicht durchschauen konntet, würde ich auf jeden Fall die Beratung durch einen Anwalt empfehlen, der sich im Verwaltungsrecht/Beamtenrecht etc. gut auskennt.

Ich würde zuerst abwarten, was deine Bezügestelle macht.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 12:07
von tofuschnitzel
Ich denke, ich hatte damals den Passus: "Bekommt ihr Ehepartner Bezüge nach beamtenrechtlichen ..." falsch verstanden und mit "nein" beantwortet. Ich vermute, dort wären diese "Besitzstand Kinder" Zahlungen einzuordnen gewesen.
Mir geht es ja nur darum diesen Umstand zurecht zu rücken. Gerne Zahle ich die etwaigen Beträge zurück. Mir graut allein vor den beamtenrechtlichen Konsequenzen...

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 12:10
von zeerookah
tofuschnitzel hat geschrieben: Nunja, ich werde morgen gleich mal in der Bezügestelle anrufen und meinen Fall schildern. Ich hoffe auf mildernde Umstände. Wahrscheinlich vergebens. :-(
Ich würde einfach den Mund halten. Deine Bezügestelle weiß doch das du verheiratet bist. Und es die Aufgabe deiner Bezügestelle ist eine Kontrollmitteilung zu fordern/stellen. Das System ist doch inzwischen viel zu kompliziert als das du es wirklich verstehst. Ist denn nicht in wenigen Wochen, sprich 2017 das Jahr 2012 verjährt?
Warum willst du schlafende Hunde wecken? Oder bist du im vorauseilenden Gehorsam 'Der Untertan'

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 12:18
von tofuschnitzel
Das Problem ist ja, dass ich in den Kontrollmitteilungen den Passus "Bekommt ihr Ehepartner Bezüge nach beamtenrechtlichen ..." mit Nein beantwortet hatte. Hier sind - so denke ich heute - die Besitzstandzahlung aus dem alten BAT tarif meiner Frau anzuzeigen. Und das hat ja nun wirklich nichts mit "Untertan" zu tun. Mir geht es darum, an uns zuviel gezahlte Beträge zurückzuzahlen, welche mir demnach dann nicht zugestanden hätten. Mir ist klar, dass das nicht wenig sein wird. Immerhin 4 Jahre!

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 16:14
von Baumschubser
Trotzdem gleicht deine Bezügestelle das mit dem Arbeitgeber deiner Frau ab. Ging mir genau so, nach der Auszeit bei Geburt meines 2. Kindes habe ich auch vergessen, dass sie wieder den halben Zuschlag bekommt und ich das hätte melden müssen. Ich bekam dann Post und mir wurde angeboten, alles auf einmal oder in bequemen Raten zurück zu zahlen. Zinslos natürlich. Da gabs keinerlei Konsequenzen, nichtmal ein böses Wort. Sowas kommt andauernd vor.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 16:40
von Gerda Schwäbel
Wer bekommt denn das Kindergeld?
Handelt es sich um ein Stiefkind?
M.E wir in der Erklärung zum Ortszuschlag nicht gefragt, ob der Ehegatte "Bezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhält", sondern ob er "Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bezieht. Beides wäre in Ihrem Fall zu verneinen.

Ob Sie zurückzahlen müssen, oder ob nur mit Wirkung für die Zukunft einzustellen ist, lässt sich ohne Kenntnis der genauen Unterlagen nicht sagen.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 16:50
von tofuschnitzel
Das Kindergeld wird meiner Frau ausbezahlt. Das mit den Bezügen war natürlich nicht korrekt. Richtig ist natürlich der Wortlaut, den Sie obig schreiben: "Versorgungsbezüge...". Das Formular, welches auszufüllen ist, ist folgendes:
http://www.lff.bayern.de/download/formu ... A4rung.pdf
Es ist unser beider Kind. Sie war vorher im BAT und ist übergegangen in den TVöD. Wie ich jetzt weiss, erscheint dort in ihrer Abrechnung der Punkt "Besitzstand Kind" mit über 70 €. Sie ist Teilzeit beschäftigt.
Mein Gedanke war schlicht immer, dass es eben keinen Ortszuschlag im alten Sinne mehr gibt, und es sozusagen zu keiner Konkurrenz zu meinem Familienzuschlag kommt. Ich vermute jetzt aber, dass hier sehr wohl eine Konkurrenzsituation vorliegt.
Meine Befürchtung ist schlicht, dass ich hier etwas unwissentlich falsch angegeben oder zu erwähnen vergessen habe.
Nichtsdestotrotz, vielen Dank für die Antworten und die damit verbundene Hilfe!

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 17:08
von Gerda Schwäbel
Ist schwer zu beurteilen.
Für die Zukunft sollten Sie sich überlegen, ob Sie das Kindergeld beantragen. Dann steht Ihnen der Familienzuschlag zu, zu 100 Prozent (wenn Sie nicht teilzeitbeschäftigt sind) und ohne Sozialversicherungsabzug. Das sind sicher deutlich mehr als die höchstens ca. 35 € die Ihre Frau netto bekommt. Für das Familieneinkommen wäre es von Vorteil, Sie hätten das wahrscheinlich schon vor Jahren gemacht, wenn man Sie seinerzeit darauf hingewiesen hätte, dass Sie den Familienzuschlag nicht bekommen dürfen, solange Ihre Frau das Kindergeld und die Besitzstandszulage bezieht.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 17:12
von tofuschnitzel
Sprechen Sie nun vom Familienzuschlag im Ganzen oder vom Familienzuschlag Stufe 2 (Kinderzuschlag)? Falls Sie damit andeuten, dass auch der Familienzuschlag an sich in Frage gestellt werden muss, wäre das ja ein ziemlicher finanzieller Hammer.
Wobei es doch eigentlich hinsichtlich des Familienzuschlags Stufe 1 unerheblich ist, wer von uns beiden das Kindergeld bekommt.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 17:34
von Gerda Schwäbel
Oh, tut mir leid, wenn ich sie verwirrt habe. Ich schreibe nur vom Kinderanteil, von der Differenz zwischen den Stufen 1 und 2 (brutto rund 110 €).

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 11. Dez 2016, 17:45
von tofuschnitzel
Im Grunde haben Sie recht. Sollte sich nun herausstellen, dass der Kinderzuschlag nicht rechtens war/ist, wir eine Umstellung des Kindergeldes wohl insgesamt besser sein. Zwar würde dann dieser Besitzstand bei ihr wegfallen, der Kinderzuschlag bei mir jedoch zu 100% berechtigt sein. Is nicht viel was dabei rumkommen mag, aber immerhin. Vielen Dank für den Tipp! Ich freu mich jetzt mal auf die Nachzahlung von ... einer nicht unerheblichen Summe... :-( ... und natürlich hoffe ich, dass hierbei keine beamtenrechtlichen Konsequenzen angestrebt werden....