Pensionierung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Bushido
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Behörde: Sozialger.

Pensionierung

Beitrag von Bushido »

Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage. Habe ein Personalgespräch gehabt, dass es in sich gehabt hat. Mit Androhung von Diszi. ect. Ich musste darauf hin zum Arzt(Facharzt) der eine Anpassungsstörung festgestellt hat. Ich kann nicht mehr bei dieser Behörde arbeiten seit dem das Gespräch war. Frage kann mich das Gesundheitsamt wegen einer Anpassungsstörung die ich ja nur wegen diesem Gespräch bekommen habe in Pension schicken?
Eigentlich könnte ich doch bei einer anderen Behörde eingesetzt werden.



Danke für jede Meinung vorab.
herr b
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Behörde:

Re: Pensionierung

Beitrag von herr b »

Das Gesundheitsamt kann niemanden in Pension schicken. Wenn du in deiner Behörde nicht mehr weiter arbeiten kannst bzw deinen Dienst verrichten kannst musst du dich von deinem behandelden (Fach)arzt krank schreiben lassen. Irgendwann wird dann die Aufforderung kommen das du zum Amtsarzt musst.
Dieser wird eine Einschätzung abgeben ob du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder voll dienstfähig wirst. Weiterhin kannst du bei dem Amtsarzt auch sagen das du weiter gerne los möchtest. Ich würde aber im Vorfeld mit dem behandelden Arzt schon abklären für was du noch geeignet bist bzw. welche Einsatzmöglichkeiten bzw Einschränkungen er für dich vorsieht.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Bushido
Beiträge: 5
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Behörde: Sozialger.

Re: Pensionierung

Beitrag von Bushido »

Meine Frage wurde nur zum teil beantwortet diesbezüglich, ich wollte eigentlich Wissen ob mein Dienstherr mich mit einer Momentanen Anpassungsstörung in Pension schicken kann, diese Anpassungsstörung tritt ja nur bei dieser Behörde auf wg dem Personalgespräch, da müsste doch erst mal eine Verwendbarkeitsprüfung gemacht werden.

Danke für jede Antwort vorab.
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zeerookah
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Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Pensionierung

Beitrag von zeerookah »

Aber wenn Dein Dienstherr keinen anderen Posten für Dich hat, kann er Dich ja nur nach einer gewissen Zeit vorläufig in Pension schicken.
Oder er hat einen maßgeschneiderten anderen Posten für Dich. Der ist aber 200 Km von Deinen zu Hause weg. Was dann?
War mal ein "allseits" beliebtes Gebaren bei der Telekom. Nannte sich "Kinderlandverschickung"
Bushido
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Behörde: Sozialger.

Re: Pensionierung

Beitrag von Bushido »

dibedupp hat geschrieben:Bei was für einer Behörde bist du denn, Bund, Land, Kommune? Kannst du in der gesamten Behörde nicht mehr arbeiten oder nur nicht mehr in der Abteilung oder so?
Die Landesbehörde ist so groß das es an verschiedenen Städten die Möglichkeit gibt mich unter zu bringen denke ich. Bin ja nicht Bediensteter der einen Behörde sondern des Landes und da wird doch erst mal eine Verwendbarkeit geprüft denke ich. Durch dieses krasse Gespräch zwischen mir und den Vorgesetzten kann ich nur bei dieser einen Behörde nicht Arbeiten wegen dieser Anpassungsstörung. Sonst würde ich bei jeder anderen Behörde arbeiten.
Ich lasse mir nicht drohen mit einer Entfernung aus dem Dienst.
Dienstunfall_L
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Re: Pensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Versuche über einen RA, das Urteil vom Verwaltungsgericht Bremen Az 6 K 580/13 (14.7.2015) zu bekommen.
Das hilft dir vielleicht weiter. Die Zurruhesetzung wurde für unrechtmäßig erklärt.
Rechtlerin
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Re: Pensionierung

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Dienstunfall_L,
kennst Du das Urteil bzw. kannst Du es als Link einstellen ?

Gerne auch unter PN bei mir...Danke
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
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Re: Pensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

ja, ich kenne das Urteil, habe es aber nicht, es wurde (noch) nicht veröffentlicht. Jeder RA mit entsprechenden Zugangsmöglichkeiten kann es anhand des Az abrufen.

PN @ Rechtlerin
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