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Tennungsgeld welche Strecke zählt ?

Verfasst: 30. Aug 2016, 19:24
von Klaus1717
Habe erfahren, dass ich abordnungsbedingt erst nach 30 Kilometern Trennungsgeld erhalte.
Strecke bei Google Maps und FALK eingegeben 34 Kilometer, überwiegend AB :24 Minuten. okay passt. :)
Leider aber festgestellt, dass FALK auch einen Schleichweg als Alternative angibt. 27 Kilometer :43 Minuten. :cry:
Würde diesen Ampel und Stressweg niemals nehmen, aber wie sieht das meine abordnende Behörde.
Eine rasche Antwort, ohne Halbwissen, wäre mir sehr wichtig, da ich drauf und dran bin der Abordnung zu wiedersprechen.
Kein TG wäre da absolut ausschlaggebend !!

Re: Tennungsgeld welche Strecke zählt ?

Verfasst: 31. Aug 2016, 08:23
von sdh1807
@ dibedupp: nein, es kommt auf die Entfernung Wohnung-neue Dienststelle an

Trennungsgeld wird nur gewährt, wenn der neue Dienstort ein anderer ist als der bisherige (bei Versetzungen innerhalb Berlin wird es unabhängig von der Entfernung nicht zu TG kommen),
außerdem darf sich die neue Dienststelle nicht im Einzugsgebiet der Wohnung befinden. Beim Einzugsgebiet verweist die TGV auf das BUKG, dort heißt es in der Verwaltungsvorschlift zum BUKG: Bei der Berechnung der 30-km-Grenze ist die kürzeste "üblicherweise befahrene Strecke" von der Wohnung zur Dienststätte zugrunde zu legen. Üblicherweise befahrene Strecken sind die Verkehrswege, auf denen die Dienststätte mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln oder mit privaten Kraftfahrzeugen erreicht werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an welchen Verkehrsweg der Berechtigte persönlich nutzt.

Auf gut deutsch, zeige ich Ihnen einen Weg der befahrbar ist (Wirtschaftswege zählen nicht, weil man da eigentlich nicht fahren darf) und dieser Weg ist kürzer als 30km wird Ihnen das Trennungsgeld versagt. Ganz egal ob Sie eine ganz andere Strecke fahren und die Fahrzeit dort kürzer ist.