Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Jeanne Ehmar
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Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Guten Tag liebes Forum!

Bitte entschuldigt, wenn ich mich direkt nach dem Einschreiben ins Forum einfach und direkt mit einer Frage an Euch wende, ohne vorher in den Diskussionen mitgewirkt zu haben oder ohne mich vorgestellt zu haben. Die Suchfunktion habe ich benutzt, aber nicht gefunden, was meine Frage beantworten würde. Sollte ich in der falschen Rubrik fragen, so entschuldigt bitte und verschiebt es... und sagt mir wohin.

Ich vertrete hier die Interessen einer lieben Person, die sich nicht mehr selbst an Euch wenden kann.
Aber oft sind Fragen ja auch Diskussionen und so ein Input in Form einer Frage kann ja vielleicht auch viele andere interessieren...


Folgender (anonymisierter) Fall, es geht um die Berechnung der Ruhestandsbezüge:

Die Fakten:

Ein Beamter auf Lebenszeit (also schon lange nicht mehr "zur Probe" o.ä.) wird, vor Erreichen der Altersgrenze, Opfer eines Überfalls (Täter geht lange Jahre in Haft) und wird in Folge, dadurch begründet, berufsunfähig geschrieben. Also in klar: "Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit". Die zuletzt erreichte Besoldungsgruppe war A11, der Beamte war im Lehramt und hat zu dem Zeitpunkt rund 19 Dienstjahre. Der Überfall fand einige Jahre vor Erreichen seines 55. Lebensjahres statt.
Es handelt sich NICHT um einen beruflich bedingten Unfall oder Zusammenhang, es geschah in seiner Freizeit.


Nun zum Detail der Frage mit Begründung:

Im "normalen" Angestelltenverhältnis gibt es so was wie eine "Erwerbsminderungsrente", in der in derartigen Fällen zur Errechnung der Rentenhöhe angenommen wird, der Leistungsbezieher hätte bis zu seinem 60. Lebensjahr eingezahlt und darauf wird dann ein Abschlag von maximal 10.8% gerechnet. Denn der Geschädigte (ich nenne ihn jetzt mal so), hat sich ja nicht ausgesucht, mit der Arbeit aufzuhören, sondern ist Opfer. Dies insbesondere auch in Fällen, wo z.B. ein (Verkehrs) Unfall plötzlich eine Karriere beenden könnte. Dafür wurde diese sog. "Erwerbsminderungsrente" geschaffen, in der die Solidargemeinschaft der Versicherten für einen Einzelnen aufkommt.

Im BeamtVG find ich etwas Gleichwertiges, erst in §4, dann in §14 und so weiter:
Es steht dort, so wie ich den Sinn insbesondere in 14;3 Zusatz "die Minderung des Ruhegehalts darf 10,8 v.H. in den Fällen der Nummern 1 und 3 und 14,4 v.H. in den Fällen der Nummer 2 nicht übersteigen" lese, dass die Höhe des Ruhegehalts bei einer Versetzung in den Ruhestand (wegen Dienstunfähigkeit) vor der Vollendung des 65. Lebensjahres so gerechnet wird, dass für jedes Jahr vorher zwar 3,6 v.H. von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen abgezogen werden, jedoch in diesem Fall maximal 10.8% abgezogen werden dürfen.
Dies explizit im Fall eines Unfalls, der nicht ein Dienstunfall ist und der die Versetzung in den Ruhestand zur Folge hat.

Es werden also nicht "von unten her" die ruhegehaltsfähige Dienstzeit zusammen gezählt, und so vielleicht auf rund 50% gekommen, sondern "von oben her" von den aktuellen Bezügen ausgehend, die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge gemindert, so als ob der Beamte schon viel länger einbezahlt hätte. Und hier dann die maximale Minderung von 10.8% angewandt, weil er ja doch früher gegangen ist.

Somit ergibt sich in meiner Rechnung ein Ruhestandsgehalt nicht in Höhe von 71,xx (wenn alles nach Plan bis zum Ende der Dienstzeit gelaufen wäre), sondern eben die rund 71 minus dem maximalen Abzug von 10.8%.

Ist das richtig?
Wer kann mir das belegen bzw. belastbar bestätigen?
Gibt es hier Foristi, die im gleichen Fall sind und als Beispiel dienen können/möchten?


Vielen Dank im Voraus für alle nützlichen und hilfreichen Beiträge,

Jeanne
Varetek
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Varetek »

Ich habe den entsprechenden Paragraphen gerade nicht zur Hande, aber die Antwort lautet: Sie werden "von unten her" berechnet.

Andernfalls gäbe es ja grundsätzlich nur 4 Möglichkeiten: 71,75% / 68,15% / 64,55% / 60,95%, die dann jeden denkbaren Fall abdecken würden.
sdh1807
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von sdh1807 »

Wenn es so wäre wäre das schön.
Hier ist ein ganz guter Rechner:
http://www.n-heydorn.de/pensionsrechner.html
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Vielen Dank für die ersten Antworten.

@Varetek
§14 ff?
Und:
wie geht die Berechnung dann von "unten"? Also wenn man "von unten" als Addition der Dienstjahre ansehen würde, oder? Wie komme ich dann auf %e von 60+?
Aber wo bliebe dann die vergleichbare Versorgung, so wie es bei Angestellten in der Erwerbsminderungsrente vorgesehen ist? Die bekommen so als ob sie gearbeitet hätten bis 60 Jahre oder so, minus 10.8%, natürlich gerechnet auf dem letzten Gehalt, selbst wenn sie mit 30 Jahren den Unfall (nicht Dienstunfall) haben.
Das Equivalent suche ich im BeamtenVG.


@sdh
Das mit dem Rechner geht nicht: da ist keine Dienstunfähigkeit drin vorgesehen und das Geburtsjahr der Person auch nicht (mehr...)...
Wir sprechen ja nicht von einem freiwilligen Aufhören.
sdh1807
Beiträge: 410
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von sdh1807 »

da ist ja Dienstunfähigkeit vorgesehen
nur bei Penisonierung mit: ein bisschen scrollen

und das Geburtsjahr liegt nicht zwischen 1947 und 1993??
Gertrud1927
Beiträge: 514
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ruhegehaltsfähige Dienstzeit beginnt mit der Berufung ins Beamtenverhältnis bis zum Versorgungsfall. Bei Dienstunfähigkeit kommt Zurechnungszeit bis 60 Jahre zu 2/3 hinzu. Kann sein das vor Berufung noch Zeiten die zur Ernennung geführt haben hinzu kommen. Diese Jahre pro Jahr 1,79375 % ergeben den Prozentsatz für seine Ruhestandsbezüge. Höchstens 71,75 %. Diesen Prozentsatz mal seine letzten Bezüge ist das Ruhegehalt. Das Ruhegehalt wird gekürzt um den Versorgungsabschlag 3,6% pro Jahr bis 63 , höchstens 10.8 %. So wird es grob gerechnet ohne Feinheiten.
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

sdh1807 hat geschrieben:da ist ja Dienstunfähigkeit vorgesehen
nur bei Penisonierung mit: ein bisschen scrollen

und das Geburtsjahr liegt nicht zwischen 1947 und 1993??

OK, "mit" habe ich gefunden, danke. Aber Bj. '36...
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. Ruhegehaltsfähige Dienstzeit beginnt mit der Berufung ins Beamtenverhältnis bis zum Versorgungsfall. Bei Dienstunfähigkeit kommt Zurechnungszeit bis 60 Jahre zu 2/3 hinzu. Kann sein das vor Berufung noch Zeiten die zur Ernennung geführt haben hinzu kommen. Diese Jahre pro Jahr 1,79375 % ergeben den Prozentsatz für seine Ruhestandsbezüge. Höchstens 71,75 %. Diesen Prozentsatz mal seine letzten Bezüge ist das Ruhegehalt. Das Ruhegehalt wird gekürzt um den Versorgungsabschlag 3,6% pro Jahr bis 63 , höchstens 10.8 %. So wird es grob gerechnet ohne Feinheiten.

...und genauso hatte ich es verstanden. Vielen Dank. Scheine aber damit alleine zu stehen, mit diesem Verständnis... bis jetzt.

Das hiesse aber, dass es nix gibt an Bezügen unter den 71.75 minus den Höchstabschlag von 10.8%?
Also, die "Ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge" entsprechen 100%, davon 71.75% für die Errechnung der Ruhestandsbezüge, und davon nochmal maximaler Verzorgungsabschlag von 10.8% runter, weil die Dienstunfähigkeit ja nun "zu früh" begonnen hat?

So hatte ich es auch verstanden... und das, egal in welchem Fall und welchem Alter die Dienstunfähigkeit kommt, bei einem Beamten auf Lebenszeit... also nach Probe, Minimum-Zeit etc... .

Aber das bräuchte ich jetzt belastbar, also Prozessbelastbar...
Gertrud1927
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Er kann mit seinem Ruhegehalt auch unter 71 % sein. Das hängt von der Ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ab. Ich habe doch geshrieben es gibt eine Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit bis 60 Jahre. Die ist halt mal kürzer oder länger. 2/3 der Zeit, ist doch bei der gesetzlichen Rente in etwa so. Die 10,8 % werden nicht bei den Prozenten abgezogen sondern von dem Ruhegehalt.
Ich nehme an er ist um 35 Beamter geworden. Ich glaube da kommt es nicht zum Höchstsatz 71. Für die Zeit davor war er vielleicht in der Rentenversicherung. Wenn es da noch nichts gibt kann das Ruhegehalt vorübergehend auf Antrag erhöht werden. Mußt im Bund §14a oder Land Beamtenversorgungsgesetz schauen.
Zuletzt geändert von Gertrud1927 am 24. Aug 2016, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
Varetek
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Varetek »

Nehmen wir an dein Fall sei 49 Jahre alt und hat 19 Dienstjahre auf dem Buckel. Dann wird die Zeit bis zum 60. Geburtstag zu 2/3 angerechnet, was dann weitere 7,37 Jahre ergibt. Insgesamt reden wir also von 26,37 Jahren * 1,79375% = 47,3% (seiner letzten Bezüge). Nehmen wir an, das sei A11 Stufe 7 (Bund) mit 4058 Euro, ergibt das 1919,- Euro abzgl. der maximalen 10,8% = 1712,- Euro brutto als Ruhegehalt.

Die eigentliche Berechnung ist noch ein wenig komplexer und beinhaltet z.B. auch den Familienzuschlag Stufe 1 oder Amtszulagen, aber als grober Anhaltspunkt sollte das ausreichen. Viel weniger kann er aber auch nicht bekommen, weil andernfalls die Mindestpension von ~1600 Euro greift. Das ist schon eine Menge Geld, wenn man es mit der Erwerbsminderungsrente vergleicht, die es in der GRV gibt.
Torquemada
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Ich habe an anderer Stelle das Schema schon mehrfach durchgerechnet. Müsste alles zu finden sein, da die Frage zu den Bezügen bei Dienstunfähigkeit hier sehr oft gestellt wurde.

Interessant ist eigentlich, wozu die TS das alles braucht. Prozessfest? Wegen Unterhaltsansprüchen? Der Lehrer in Ruhestand erhält eine sicherlich korrekt berechnete Pension und möchte vielleicht nicht allen erzählen, was er wirklich bekommt.
Dann aber auch nicht die Zahlungen nach dem OEG vergessen....
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. Er kann mit seinem Ruhegehalt auch unter 71 % sein. Das hängt von der Ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ab. Ich habe doch geshrieben es gibt eine Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit bis 60 Jahre. Die ist halt mal kürzer oder länger. 2/3 der Zeit, ist doch bei der gesetzlichen Rente in etwa so. Die 10,8 % werden nicht bei den Prozenten abgezogen sondern von dem Ruhegehalt.
...
vielen Dank. Ja, ich habe das auch von dem Ruhegehalt abgezogen.
Vielleicht mache ich auch den Fehler und denke, im Fall der Dienstunfähigkeit wird immer von den 71 minus 10.8 ausgegangen und nicht von einer Berechnung "von unten" durch Addition der Zeiten.

Aber da hilft mir das mit den 2/3 für die Restzeit bis zum 60. Lebensjahr schon viel weiter. Waren das immer schon 2/3 oder mal weniger? Und war das immer schon bis zum 60. Lebensjahr oder auch mal weniger?
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Torquemada hat geschrieben:...
Interessant ist eigentlich, wozu die TS das alles braucht....
Ich möchte jemandem helfen, sich sein bescheidenes und notwendiges (Plegestufe) Altersheim bezahlen zu können. Es ist für mich ganz einfach untragbar, dass ein "Staatsdiener" im Alter "Stütze" beziehen soll, nur weil er wegen eines Verbrechens dessen er Opfer wurde, früher in Pension ging.
Varetek
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Varetek »

Die Kosten des Pflegeheims werden in 1. Linie durch die Beihilfe, bzw. PKV bezahlt. Das Thema hatten wir hier an anderer Stelle schon einmal:

http://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?f=4&t=7965
Torquemada
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Es ist wirklich naiv, sich als absoluter Nichtkenner jetzt auf die Frage nach der Höhe einer Beamtenpension eines Seniors zu stürzen.

Emotionen sind da fehl am Platz. Auch bei Beamten im Pflegeheim gilt (siehe Beitrag von Varetek soeben), dass der Staat vor der "Stütze" Kosten abfangen muss.

Dass in diesem Fall die Höhe der Ruhestandsbezüge angreifbar ist, ist völlig unwahrscheinlich.
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