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Masterstudium als Beamter

Verfasst: 23. Aug 2016, 00:20
von Timo1987
Hallo zusammen,
ich bin Beamter (auf Probe) im gD und werde die Probezeit in ungefähr einem Jahr vollenden.
Nun möchte ich aus unterschiedlichen Gründen noch ein Masterstudium (4 Semester) aufnehmen, welches mir unter anderem den Zugang zum hD ermöglicht.
Ein Teilzeitstudium wird voraussichtlich nicht möglich sein, da es im betreffenden Studiengang in der Regel nicht angeboten wird.
Ich habe nun gelesen, dass ein "Antrag auf Beurlaubung ohne Bezüge" gestellt werden kann. Eine Zeitspanne von 2 Jahren ließe sich notfalls durch Rücklagen und Nebenjobs überbrücken.

a) Hätte ein derartiger Antrag für mein Vorhaben Aussicht auf Erfolg (auch wenn dieser noch VOR Ablauf der Probezeit gestellt wird)?

b) Wann wäre der richtige Zeitpunkt dafür?

c) Wäre es klüger, um eine Ausübung meiner Tätigkeit in Teilzeit zu ersuchen und das Masterstudium zu verlängern? Dieser Weg scheint mir sehr riskant, da ein Teilzeitstudium nicht vorgesehen ist und nach 6 Semestern muss die Masterprüfung bestanden sein. Der einzige Weg wäre also hier, weniger Prüfungsleistungen als vorgeschrieben zu erbringen.

d) Wird eine Probezeit im gD überhaupt auf die Probezeit im hD angerechnet oder muss man sich nach einem "Laufbahnwechsel" erneuert "bewähren"?

e) Gilt die Altersgrenze für eine Beamtung auf Lebenszeit für die Ernennung zum Beamten auf Probe oder für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit?

Für Ratschläge und Hilfe bedanke ich mich im Voraus!