Nach Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Ausbildung im mittleren Dienst

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Tom_H
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Nach Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Ausbildung im mittleren Dienst

Beitrag von Tom_H »

Hallo zusammen :)

Ich hoffe, dass ich das hier in die richtige Abteilung schreibe. Falls nicht, dann bitte darauf hinweisen.

Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einem Landratsamt in Baden-Württemberg.

Ursprünglich hatte ich vor das Fachabitur nachzuholen und das Studium im gehobenen nichttechnischen Dienst zu machen.

Leider ist es mir aus persönlichen Gründen nun nur sehr schwer möglich das Fachabitur nachzuholen. Deshalb bin ich am überlegen, ob ich anschließend eine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst mache.

Es geht u.a. darum, dass ja die Besoldung eines Beamten im Vergleich zu einer vergleichbaren Entgeltgruppe sich doch ein wenig unterscheidet. Dies wurde mir in einem Karrieregespräch während der Realschule erklärt.

Macht das aus eurer Sicht Sinn nach der Ausbildung die Ausbildung im mittleren Dienst noch zu machen oder ist das aus eurer Sicht Zeitverschwendung?

Außerdem habe ich eine Frage zum Beamtenrecht: Kann man, wenn man derzeit sein Normalgewicht nicht hat Beamter auf Widerruf werden und anschließend auf Probe? Und während dieser Zeit dann das Normalgewicht erreichen und dann auf Lebenszeit ernannt zu werden?

Vielen Dank!

Gruß

Tom
Silencium
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Re: Nach Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Ausbildung im mittleren Dienst

Beitrag von Silencium »

Aus meiner Sicht macht die inhaltsgleiche Ausbildung - wenn auch in anderem Status - keinen Sinn. Du lernst nichts neues, der Stoff langweilt dich wahrscheinlich schon... da gibt es sinnigere Wege in den Beamtenstatus (z.B. eine Verbeamtung als "anderer Bewerber" im mittleren Dienst anstreben). Im Bereich der Bundesverwaltung wird von dieser Möglichkeit neuerdings auch immer häufiger Gebrauch gemacht. Je nach Bundesland ist da der politische Wille ggf. noch nicht vorhanden. Tätigkeitstechnisch unterscheidet sich der VFA vom Beamten im mD ebenfalls nicht, sehr oft besetzen Arbeitnehmer und Beamte identische Stellen. Wenn schon Zeit aufgewendet werden soll, dann sollte dieser Aufwand auch geistige Erkenntnisfrüchte tragen; du könntest z. B. den AL II (Verwaltungsfachwirt) machen.

Wenn es Dir aber einzig und allein um eine "sichere, ruhige Kugel" geht und alleine die mD-Besoldung, die gemessen an einer nur 2-jährigen Ausbildung ein weit überdurschnittliches Nettoeinkommen mit sich bringt, den Ausschlag gibt, kannst du diesen Weg durchaus in Erwägung ziehen. Das ist aber m. E. eine Frage des persönlichen Ehrgeizes. In der Summe beantworte ich die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Unterfangens aber dennoch mit "Nein".

Hinsichtlich der Gewichtsfrage und dem Beamtenstatus auf Widerruf: Das entscheidet der Amtsarzt, "Übergewicht" alleine sagt ja nicht viel aus, das kann von einem BMI ab 25 bis unendlich gehen; entscheidend ist die Beamtendiensttauglichkeit für die konkrete Laufbahn. Im nichttechnischen Dienst sind da naturgemäß andere (geringere) Anforderungen vorhanden als im Polizeivollzugsdienst.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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