Hallo.
Ich poste hier mal im allgemeinem Forum weil die anderen evtl. zu speziell sind. Würde mich aber auch "besonders" über antworten aus dem Finanzbereich freuen.
Folgendes Problem.
Mein Arbeitgeber (öff. Dienst Bund) zahlt für mich Beiträge in die VBL des Bundes https://www.vbl.de/ ein. Mein anteil wird automatisch vom Lohn einbehalten.
Unser Finanzamt erkennt meine Zahlungen nicht als Rentengleiche, sondern nur als freiwillige Leistung an. Somit sind diese steuerpflichtig.
Wir haben Kenntnis das es Finanzämter in den neuen Ländern gibt, die die VbL als Rentenzahlung anerkennen und steuerfrei stellen. Der Steuerberater hatte geklagt und leider verloren.
Frage
an Forengemeinde/Angestellte im Öff Dienst.
Werden eure (zu) Zahlungen an die VbL steuerlich anerkannt ?
Und wenn ja, könnt ihr mir irgendwelche Informationen (persönlichen Daten geschwärzt, mit Angabe Bundesland) per PN zukommen lassen ???
An die Finanzkollegen
wie sieht es bei euch auf dem Amt aus ? Hab dir irgendwelche Vorschriften (Umläufe oä.) vorliegen ? Gerne per PN
Ich hoffe ich hab mich erklärlich ausgedrückt
und erstmal vielen Dank
der
doove
Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder
Moderator: Moderatoren
Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Re: Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder
Wichtigste Frage vorweg
Ost oder West?
Ost oder West?
-
- Beiträge: 830
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- Behörde:
Re: Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder
Ich verstehe das Problem nicht
VBL Ost: Steuerfreiheit für Beiträge in der Ansparphase, dafür volle Versteuerung der Rente in der Bezugsphase
VBL West: Beiträge aus dem Nettolohn in der Ansparphase, dafür Versteuerung der Rente lediglich im Ertragsanteil
Doppelte Steuerfreiheit ist nicht.
Oder ist das falsch?
Wenn der Steuerberater geklagt hat, dann gibt es ein Urteil, in dem man das auch nachlesen könnte.
VBL Ost: Steuerfreiheit für Beiträge in der Ansparphase, dafür volle Versteuerung der Rente in der Bezugsphase
VBL West: Beiträge aus dem Nettolohn in der Ansparphase, dafür Versteuerung der Rente lediglich im Ertragsanteil
Doppelte Steuerfreiheit ist nicht.
Oder ist das falsch?
Wenn der Steuerberater geklagt hat, dann gibt es ein Urteil, in dem man das auch nachlesen könnte.
Re: Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder
[quote
Und will sicher für mich das beste rausholen
Das ist so einfach nicht zu beantworten, da Teiel der Firma in Ost wie West liegen. Aber siehe unten ...sdh1807 hat geschrieben:Wichtigste Frage vorweg
Ost oder West?
Mach dir mal keinen Kopp Zollkodex, mein Steuerberater ist ja nun kein doofer.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Ich verstehe das Problem nicht
VBL Ost: Steuerfreiheit für Beiträge in der Ansparphase, dafür volle Versteuerung der Rente in der Bezugsphase
VBL West: Beiträge aus dem Nettolohn in der Ansparphase, dafür Versteuerung der Rente lediglich im Ertragsanteil
Und will sicher für mich das beste rausholen
JEFTA gefährlicher als TTIP
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11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
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Re: Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder
Entscheidend ist nur wo Ihr Dienstort liegt, nicht wo die Firma sonst noch welche hat.
Egal, der schlaue Steuerberater wird es schon richten.
(ich hoffe das ist nicht der, der letzte Woche bei mir angerufen hat und überhaupt nichts mit betrieblicher Altersvorsorge anfangen konnte)
Egal, der schlaue Steuerberater wird es schon richten.
(ich hoffe das ist nicht der, der letzte Woche bei mir angerufen hat und überhaupt nichts mit betrieblicher Altersvorsorge anfangen konnte)