Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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dove
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Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder

Beitrag von dove »

Hallo.

Ich poste hier mal im allgemeinem Forum weil die anderen evtl. zu speziell sind. Würde mich aber auch "besonders" über antworten aus dem Finanzbereich freuen.

Folgendes Problem.

Mein Arbeitgeber (öff. Dienst Bund) zahlt für mich Beiträge in die VBL des Bundes https://www.vbl.de/ ein. Mein anteil wird automatisch vom Lohn einbehalten.
Unser Finanzamt erkennt meine Zahlungen nicht als Rentengleiche, sondern nur als freiwillige Leistung an. Somit sind diese steuerpflichtig.
Wir haben Kenntnis das es Finanzämter in den neuen Ländern gibt, die die VbL als Rentenzahlung anerkennen und steuerfrei stellen. Der Steuerberater hatte geklagt und leider verloren.

Frage
an Forengemeinde/Angestellte im Öff Dienst.
Werden eure (zu) Zahlungen an die VbL steuerlich anerkannt ?
Und wenn ja, könnt ihr mir irgendwelche Informationen (persönlichen Daten geschwärzt, mit Angabe Bundesland) per PN zukommen lassen ???

An die Finanzkollegen
wie sieht es bei euch auf dem Amt aus ? Hab dir irgendwelche Vorschriften (Umläufe oä.) vorliegen ? Gerne per PN


Ich hoffe ich hab mich erklärlich ausgedrückt
und erstmal vielen Dank
der
doove
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
sdh1807
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Re: Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder

Beitrag von sdh1807 »

Wichtigste Frage vorweg

Ost oder West?
Zollkodex-Ritter
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Re: Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Ich verstehe das Problem nicht

VBL Ost: Steuerfreiheit für Beiträge in der Ansparphase, dafür volle Versteuerung der Rente in der Bezugsphase
VBL West: Beiträge aus dem Nettolohn in der Ansparphase, dafür Versteuerung der Rente lediglich im Ertragsanteil

Doppelte Steuerfreiheit ist nicht.

Oder ist das falsch?

Wenn der Steuerberater geklagt hat, dann gibt es ein Urteil, in dem man das auch nachlesen könnte.
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dove
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Re: Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder

Beitrag von dove »

[quote
sdh1807 hat geschrieben:Wichtigste Frage vorweg

Ost oder West?
Das ist so einfach nicht zu beantworten, da Teiel der Firma in Ost wie West liegen. Aber siehe unten ...
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Ich verstehe das Problem nicht

VBL Ost: Steuerfreiheit für Beiträge in der Ansparphase, dafür volle Versteuerung der Rente in der Bezugsphase
VBL West: Beiträge aus dem Nettolohn in der Ansparphase, dafür Versteuerung der Rente lediglich im Ertragsanteil
Mach dir mal keinen Kopp Zollkodex, mein Steuerberater ist ja nun kein doofer.
Und will sicher für mich das beste rausholen :wink:
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sdh1807
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Re: Versteuerung VBL in den neuen/alten Länder

Beitrag von sdh1807 »

Entscheidend ist nur wo Ihr Dienstort liegt, nicht wo die Firma sonst noch welche hat.

Egal, der schlaue Steuerberater wird es schon richten.
(ich hoffe das ist nicht der, der letzte Woche bei mir angerufen hat und überhaupt nichts mit betrieblicher Altersvorsorge anfangen konnte)
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