Hi Forum, (Landesbeamter RLP A11)
da ich aus gesundheitlichen Gründen (DU)voraussichtlich in den Ruhestand versetzt und erst seit
2002 Beamter bin erhalten ich voraussichtlich nur die Mindestversorgung von rund 1569,- Brutto.
Von 1982 bis 1993 war ich in der freien Wirtschaft und habe mir RV Ansprüche erworben
Von 1993 bis 2002 Angestellter im Landesdienst Rentenansprüche erworben plus VBL ansprüche
Insgesamt habe ich mir 475 € + 92 VBL erworben jedoch erst ab 65 Jahren
Was ist denn jetzt bei einer Frühpension mit 53 Jahren kann ich die anteilig gelten machen da ich doch
Dienstunfähig bin. Müsste ich Frührente beantragen,
Wer hat Erfahrung mit sowas oder so was schon hinter sich
Geltentmachung von Rentenansprüchen
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Re: Geltentmachung von Rentenansprüchen
Frage mal bei der versorgungszahlenden Stelle nach, ob du bis zum Renteneintritt einen Zuschlag erhälst. Für Bundesbeamte gibt es das.
Re: Geltentmachung von Rentenansprüchen
VBL anrufen und fragen. Eine EU ist dort ein Leistungsgrund, allerdings muss man dafür einen Bescheid des RV-Trägers vorlegen.
Wie das bei DU läuft erklären die ihnen sicher am Telefon
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