Versch. Fragen - Dienstunfähigkeit - Beratung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Headlife
Beiträge: 2
Registriert: 11. Feb 2016, 15:16
Behörde:

Versch. Fragen - Dienstunfähigkeit - Beratung

Beitrag von Headlife »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe ganz viele Fragen zu einem Fall:

Die Beamtin ist 27 Jahre, Kommunalbeamtin in NRW auf Lebenszeit.
Zurzeit dienstunfähig geschrieben. Diagnosen: Emotional Instabile Persönlichkeitsstörung (Borderline) und Depression
In Psychiatrischer und osychotherapeutischer Behandlung
2014/2015 bestand bereits ca. 9 Monate DU, davon mehrere Monate in stat. psych. Behandlung.
Anschließend fand eine stufenweise Wiedereingliederung über 2 Monate statt (die auch ohne Fehlzeit absolviert wurde), um dann wieder den regulären Dienst anzutreten.
Im Folgenden verging dann aber kaum eine Woche ohne DU, dazwischen auch wieder mehrere Wochen am Stück und aktuell seit 2 Monaten am Stück mit anhaltender DU.
Zwischenzeitlich wurde ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt. Das Verfahren ist in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung der Behörde in Widerspruch gegangen, um ggf. einen Grad von 50 zu erreichen (Erfolgschancen 50/50?).
Eine amtsärztliche Untersuchung ist eingeleitet, es liegt aber noch kein Termin vor und der genaue Untersuchungsauftrag ist noch unbekannt.

Im therapeutischen Gespräch kam die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung wg. Dienstunfähigkeit zur Rede, da der Dienst in der Behörde (egal auf welcher Stelle) kaum dauerhaft machbar erscheint, da das ganze System (viel Arbeit, wenig sinnvolle Arbeit/kaum positive Bestätigung, viel Sozialkontakte) sowie die 41 Stunden/Woche ein unpassendes Arbeitsumfeld für die Beamtin bietet, was zwangsläufig zu erhöhtem Stress, damit Verstärkung der Symptome und wieder Zusammenbruch führen wird.
Eine DDu wäre also ggf. sinnvoll in Verbindung mit einem Minijob/ehrenamtlicher Tätigkeit (damit eine Tagesstruktur gegeben bleibt, die aber nicht überfordert)

Die Therapeutin wünscht von der Beamtin nun, sich zu informieren, wie der weitere Fortgang aussehen könnte.

Frage:
Wo kann man sich als Beamte noch "Sozialberatung" suchen, außer bei der Schwerbehindertenvertretung?
Und was muss man überhaupt alles wissen? (Oder ist das Wissen bereits ausreichend? =))

Mein Verständnis sieht wie folgt aus:
Amtsarzt läd zum Gespräch ein und fordert auch Unterlagen von den behandelnen Ärzten/Therapeuten an (worauf sollte in den Gutachten/Attesten geachtet werden?), danach fällt er seine Entscheidung
Bei DDU: Beamtin erhält Mindestversorgung, wird ggf. nach 2 Jahren nochmal eingeladen um die Untersuchung zu wiederholen
---> Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze wenn man Mindestversorgung erhält? Sind die 450 € ohne Abzüge möglich? Ist das problemlos zu beantragen, auch mit DDU?

Bei Nicht-DDU: Beamtin geht wieder arbeiten (vielleicht sogar inkl. Arbeitsplatz/Stellenwechsel, wird wieder zusammenbrechen und sich vom Arzt krankschreiben lassen müssen
---> Was sagt der Amtsarzt dazu? Muss man sich dann vom Amtsarzt krankschreiben lassen, was, wenn er bei der Dienstfähigkeit bleibt? Folgt dann quasi Arbeitsverweigerung des Beamten, weil er nicht arbeiten kann (auch wenn man ihm äußerlich vielleicht nichts davon ansieht??)

Was ist überhaupt sinnvoll, wenn man beim Amtsarzt ist? Die ungeschönte Wahrheit sagen und auch von DDU sprechen? Oder nur Symptome schildern und auf "hilflos" machen? (Die Beamtin kann seriös und stabil erscheinen, wenn sie will; sie kann aber auch psych. krank wirken - beides ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine Krankheit vorhanden ist, sie sich sehr stark auf Berufsleben und Privatleben auswirkt!)

Eigentlich war auch nochmal eine Wiedereingliederung geplant im nächsten Monat oder so. Ist das dann überhaupt sinnvoll, wenn man weiß, dass es eh nicht dauerhaft klappen wird? Die Wiedereingliederung mit ein paar Stunden am Tag unter der "Glasglocke" (kein Telefon und Kundenkontakt gem. Wiedereingliederungsplan) traut die Beamtin sich ja zu, aber das danach nicht. Finanziell wäre es natürlich klug, das alles zu ziehen. Sich weiter krankschreiben zu lassen, dann eine Wiedereingliederung zu machen und dann festzustellen, dass es nicht klappt. Dann müsste man dem Amtsarzt aber jetzt erklären, dass man hofft in den nächsten 6 Monaten wieder Dienstfähig zu sein. Und nach dem erneuten Zusammenbruch dann sagen, dass man es offenbar doch nicht schafft?

Versteht mich bitte nicht falsch, es soll nicht darum gehen, Sozialschmarotzen zu unterstützen. Durch eine DDU wäre die Beamtin ohnehin finanziell am Ende. Das Auto müsste verkauft werden, die Miete kann gerade eben bezahlt werden, so dass man kaum mehr als ein Sozialempfänger zum Leben hätte. Das von jetzt auf gleich, mit noch abzubezahlenden Schulden ist sicherlich nicht erstrebenswert. Da wären ein paar Monate volles Gehalt meiner Meinung nach nur ein linderndes Schmerzengsled für die blöde Krankheit, die einem das Leben kaputt macht - denn die Beamtin würde gerne 41 Stunden arbeiten und das ihr Leben lang, um mit verdientem Geld nach Hause zu gehen.

Etwas anderes:
Falls man einen Anwalt bräuchte. Wäre es sinnvoll vorher noch einer Gewerkschaft beizutreten wg. arbeitsrechtlichen Schutz?

Was ganz anderes:
Die Beamtin hatte bereits ihre wöchentliche Arbeitszeit um ein paar Stunden reduziert (krankheitsbedingt). Der Antrag auf die Reduzierung müsste diesen Monat verlängert werden. Macht das Sinn? Oder sollte es wieder auf die volle Arbeitszeit gehen, da die Beamtin ohnehin entweder in Wiedereingliederung, oder krankgeschrieben ist? Da die Reduzierung wg. Krankheit erfolgte, wäre das ja auch der Behörde "geschenkt", würde man den Antrag erneut stellen? Sollte irgendwann wieder erwarten doch wieder Dienstfähigkeit bestehen, kann man den Antrag ja nochmal ganz neu stellen??

Muss ich sonst irgendetwas wissen, was ich nicht beachtet habe?

Tut mir leid für die vielen Fragen, ich hoffe, es finden sich dennoczh ein paar Leute, zum Antworten :)
Ich bin echt fertig mit den Nerven deswegen...
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Versch. Fragen - Dienstunfähigkeit - Beratung

Beitrag von Ruheständler »

Hallo Headlife,
erst einmal willkommen hier im Club der Geschädigten und der Besserwisser :D
zu der brisanten Thematik der ,,betroffenen Beamtin,, werden sich bald eine Spezies hier melden die sich mit der Materie bestens auskennen :mrgreen: was Deine mögliche Schwerbehinderungserhöhung von GDB 30 auf 50 betrifft werde ich mich bei Dir per PN melden,viel Glück und Durchhaltevermögen wünsche ich hier schon ein mal für die ,,betroffene Beamtin.. :)
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Versch. Fragen - Dienstunfähigkeit - Beratung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Deine Fragen sind im wesentlichen ein Fall für die Kristallkugel. Sicherlich wird hier der eine oder andere Erfahrungswerte posten, ob das dann in der einen oder anderen Form auf Deinen Fall übertragbar ist kann dahingestellt bleiben.
Bezüglich Versorgung und der sich daraus ergebenden Folgen würde ich eher zu einer Beratung durch die Stelle raten, die ggf. die Versorgungsbezüge zahlt (z.B. Versorgungskasse).
Evtl. hält Dein Dienstherr eine Sozialberatung vor (meiner tut das), die Dir bei Deinen weiteren Fragen helfen kann. Von der Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung möchte ich bei Deinen Fragestellungen ausdrücklich abraten (denn das ist nicht Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung).
Es gibt einige Fragestellungen die Du Dir nur selber beantworten kannst. Grundsätzlich halte ich den Weg zunächst im Internet zu fragen zwar für nachvollziehbar aber falsch.

OT: Ich muss doch wundern das Du mit dem Diagnosen-Katalog Beamtin auf LZ geworden bist.
Antworten