Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
ludska
Beiträge: 5
Registriert: 12. Jan 2016, 15:45
Behörde:

Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Beitrag von ludska »

Guten Tag zusammen,

nachdem ich über die Suchfunktion und auch über die Suche über google nichts konkretes zu meinem Problem gefunden habe, hoffe ich das ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich hatte kürzlich ein Vorsellungsgespräch bei einer Stadtverwaltung. Dort gibt die Stelle des Abteilungsleiter im Bereich Steuern zu vergeben. An der Stellungausschreibung stand, dass die Stelle als Beamtenstelle besetzt werden kann sofern die Anforderungen vorliegen(A10-13 stand dabei).

Im Vorstellungsgespräch hat mir der Personalleiter gesagt, dass die Stelle für mich im Beschäftigugnsverhältnis in Frage kommen würde da ich die Anforderungen nicht erfülle.

Da drauf war ich überhaupt nicht vorbereitet, da ich durch meine vorherige Recherche der Überzeug war das ich die Qualifikationen sehr wohl mitbringen. Ich habe natürlich gleich nachgefragt, weshalb ich die Qualifikationen nicht erfülle. Er hat dann gesagt das liegt daran, kann ich keine komunales Studium mit Bachelor Abschluss habe. Ich habe zwar noch einmal nachgehackt, er meinte das aber das wir das aber nochmal prüfen können, sagte aber auch gleich das ich bei einer Eingruppierung als Beamter nur in A10 wäre. Im Beschäftigungsverhältnis könnte man mich besser einstufen und würde deshalb mehr verdienen (brutto).

Ich habe Abitur(allgemeines) und einen betriebwirtschaftlichen Studium (Schwerpunkte Rechnungswesen und Management) an einer Uni mit dem Abschluss Diplom-Kaufamnn gemacht. Seit dem Studium arbeite ich bei einem Steuerberater (ca. 5 Jahre).

Nun zu meinen Fragen:

1.) Kann mir einer bestätigen oder widerlegen das ich tatsächlich die Anforderungen für eine Beamtenstelle nicht erfülle?
2.) Weshalb kann man mich nur in A10 und nicht in A13 einstufen? Ich bin bei der Bewerbung eigentlich immer von A13 ausgegangen.

Viele Grüße

Steve
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Beitrag von Torquemada »

ludska hat geschrieben: Ich habe Abitur(allgemeines) und einen betriebwirtschaftlichen Studium (Schwerpunkte Rechnungswesen und Management) an einer Uni mit dem Abschluss Diplom-Kaufamnn gemacht.
Nun zu meinen Fragen:

1.) Kann mir einer bestätigen oder widerlegen das ich tatsächlich die Anforderungen für eine Beamtenstelle nicht erfülle?
2.) Weshalb kann man mich nur in A10 und nicht in A13 einstufen? Ich bin bei der Bewerbung eigentlich immer von A13 ausgegangen.
Ich kenne einen Parallelfall (Kommune in Baden-Württemberg). Hier war völlig klar, dass der Wirtschaftswissenschaftler mit universitärem Abschluss nicht im gehobenen Dienst verbeamtet werden kann. Denn dafür fehlen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Denn der Beamte soll "Allrounder" in seiner Laufbahn sein. Das wird nicht durch ein universitäres Studium erreicht. Du bist schlicht überqualifiziert für eine Laufbahn im gehobenen Dienst.

Es ist üblich, dass dann natürlich eine Anstellung als Angestellter gem. TVÖD (VKA) erfolgt. Entgeltgruppe E13 z.B.

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/

Alternativ käme ein Einstieg als Beamter in den höheren Dienst der Landesverwaltung/Kommunalverwaltung in Betracht. Allerdings nicht auf diesem Posten, der dem gehobenen Dienst zugeordnet ist.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Programme zum Zugang für den höheren Dienst. Einfach informieren.
ludska
Beiträge: 5
Registriert: 12. Jan 2016, 15:45
Behörde:

Re: Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Beitrag von ludska »

Vielen Dank für die Antwort. Das war natürlich ein bisschen ernüchternd als ich das gehört habe, da ich mich auf eine Beamtenstelle gefreut habe.

Jetzt weiß ich nicht mehr genau, was er gesagt hat in welcher Stufe ich im Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden soll? Von welchen Faktoren hängt es ab welche Stufe ich bekomme?

Ist es möglich später aus dem Beschäftigungsverhältnis noch ins Beamtenverhältnis zu wechseln? (sofern wurde kurz angedeutet).
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Beitrag von Torquemada »

ludska hat geschrieben:
Ist es möglich später aus dem Beschäftigungsverhältnis noch ins Beamtenverhältnis zu wechseln? (sofern wurde kurz angedeutet).
Das hängt von den Regelungen in den einzelenen Bundesländern ab. Theoretisch nach einiger Bewährung ja. Aber eben föderal kompliziert.
Im Angestelltenverhältnis müsste der Leiter einer solchen Gruppe eigentlich schon E12 sein. Musst du einfach nachfragen.
ludska
Beiträge: 5
Registriert: 12. Jan 2016, 15:45
Behörde:

Re: Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Beitrag von ludska »

Dank dir. Ich warte jetzt erstmal ab ob sich für mich entscheiden. Falls ja muss ich da noch einmal genauer nachhacken.

Was ist mich die ganze Zeit frage wenn ich in Stufe 6 von beispielsweise E10,11 oder 12 bin- geht das Gehalt dann nicht mehr weiter? Kann ich dann nur noch mehr Geld bekommen über dien Erhöhungen aus den Tarifverhandlungen? Wenn dem so ist muss ja mein Ziel sein, in ein möglich niedrige Stufe aber dafür hohe Gruppierung eingestuft zu werden.
ludska
Beiträge: 5
Registriert: 12. Jan 2016, 15:45
Behörde:

Re: Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Beitrag von ludska »

Vielen Dank für deine ausführlichen Ausführungen.

Also er hat gesagt da ich irgendwas mit 3900€ verdienen würde. Den genauen Betrag habe ich nicht mehr im Kopf. Ich habe auch noch gehört wie er seine Kollegin gefragt hat, ob eventuell Stufe 10 in Frage kommt, was sie bejaht hat. Also gehe ich davon aus, dass er die 3900 mit E9 Stufe 6 gemeint hat. Da wäre natürlich nicht sehr gut für mich da ich ja dann gar nicht mehr aufsteigen kann.

Selbst E10 wäre jetzt nicht so berrauschend wenn ihr sagt, dass eher E12 in Frage kommt. Bei der Stellungauschreibung Stand auch die Eingruppierung TVöD dran- die weiß ich aber leider nicht mehr, da ich davon ausgegangen bin, dass ich die Stelle im Beamtenverhältnis bekomme und da stand eben A10-A13.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Beitrag von Torquemada »

ludska hat geschrieben: Bei der Stellungauschreibung Stand auch die Eingruppierung TVöD dran- die weiß ich aber leider nicht mehr, da ich davon ausgegangen bin, dass ich die Stelle im Beamtenverhältnis bekomme und da stand eben A10-A13.
Hebst du bei Bewerbungen die Anzeige/die Ausschreibung nicht auf? Das würde ich mir einfach angewöhnen. Das gehört zum professionellen Bewerbungsverfahren mit dazu. Screenshot, Scan etc.
Wenn sie dir eine höhere Erfahrungsstufe von Anfang an zahlen wollen, ist das doch gut. Aber dann nicht in der viel zu niedrigen E9 oder E10. Der Vorteil im Angestelltenverhältnis ist gerade, dass keine Beförderungen durchlaufen werden müssen sondern die Tätigkeit des Arbeitsplatzes nach seiner Wertigkeit bezahlt wird. Da hier offenkundig Beamte des gehobenen Dienstes bis A13 beschäftigt werden können, sollte mindestens E12 herausspringen.
ludska
Beiträge: 5
Registriert: 12. Jan 2016, 15:45
Behörde:

Re: Anforderungen Beamtenstatus und Gruppeneinordnung

Beitrag von ludska »

Ja das nächste Mal werde ich sicherlich einen Screenshot machne und die Stellenausschreibung ausdrucken- aus Fehler lernt man:-).

Dank dir auf jeden Fall. Sollten Sie sich für mich entscheiden weiß ich schon einmal das ich auf jeden Fall E12 fordern kann. Für E9 Stufe 6 würde ich den Job wahrscheinlich auch nicht nehmen, da mir da die Aufstiegsmöglichkeit einfach fehlt.
Antworten