Besoldung nach Geburt des Kindes?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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piti
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Besoldung nach Geburt des Kindes?

Beitrag von piti »

Hallo und Grüße aus dem sonnigen Hamburg,

Vielleicht sind meine Frage(n) ein wenig anspruchslos, aber ich konnte mir diese noch nicht selbst beantworten, bzw. ich finde einfach nichts im www und komischerweise habe ich nur männliche Kollegen die bei diesem Thema nur mit den Achseln zucken.

Ich arbeite als Lehrerin und bekomme in 5 Monaten ein Kind.




Nach der Geburt wird mein Gehalt weiterbezahlt?

Wenn ja wie lange und in welcher Höhe (100 %) ?

Bekommt man als Beamtin zum staatl. gezahltem Kindergeld auch noch andere Zuschüsse?

Wenn ich nach einem Jahr wieder anfange zu arbeiten, sagen wir zu 50 % und dann wieder schwanger werde, bekomme ich dann nach der Geburt meines 2. Kindes dann auch nur noch 50 % ?

Bzw. gibt es eine Möglichkeit sein Gehalt in vollem Umfang weiterzubekommen wenn man 2 oder mehr Kinder haben möchte ( zwischen den Schwangerschaften)?


Vielen Dank
piti
Torquemada
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Re: Besoldung nach Geburt des Kindes?

Beitrag von Torquemada »

Hallo Piti,

wie du als Lehrerin weisst, gibt es keine dummen Fragen. In deinem Fall liegt es eher daran, dass du nicht die richtigen Leute fragst, bzw. im Internet die Sachen nicht findest, die junge Leute oder alte Hasen in 10 Sekunden auf dem Bildschirm haben.

Dein Gehalt wird im Mutterschutz zu 100 Prozent weitergezahlt. Bei einer normalen Geburt als 8 Wochen.

Ich weiss nicht, was "staatliche Zuschüsse" für dich sind. Eine Kinderkomponente gibt es auch in Hamburg bei der Besoldung.

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/hh/

Wenn du deine Wochenarbeitszeit absenkst, gilt das für den vereinbarten Zeitraum. Es ist in deinem Fall zu empfehlen, z.B. immer für ein Jahr auf Teilzeit zu gehen.
Dann kannst du planerisch das finanzielle Maximum (denn darum geht es dir ja offensichtlich) herausholen und bist im Mutterschutz ( 6 Woche vor und 8 Wochen nach der Geburt) wieder auf 100 Prozent. Hast du eine gesundheitliche belastende Schwangerschaft, kannst du Zeit bis zum Mutterschutz sicherlich auch gut "überbrücken".

Beispiel:

Kind kommt am 01. April 2016 zur Welt. Teilzeit ab 01.April 2017 für ein Jahr. Nächster Geburtstermin Mitte/Ende Mai 2018. Folge: Mitteilung Schwangerschaft an Dienstherren im Oktober 2017. KEIN neuer Antrag auf Teilzeitbeschäftigung. Mit Urlaub lässt sich das schön variieren.
piti
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Re: Besoldung nach Geburt des Kindes?

Beitrag von piti »

Ich verstehe das immer nicht so recht...

gehen wir mal von einer Summe X, nennen wir sie 1000,- Euro aus.
Diese bekomme ich nach der Geburt meines Kindes weiterhin 8 Wochen lang.
Ich will danach 10 - 12 Monate in Elternzeit ohne zu arbeiten, da bekomme ich dann was ausgezahlt von der Summe X?


mfg
piti
Torquemada
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Re: Besoldung nach Geburt des Kindes?

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:Google mal nach Elternzeit und Elterngeld.
http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

Das ist jetzt aber die letzte Hilfe.
Einem studierten Menschen sollte man zutrauen, sich um Elterngeld zu kümmern.

Ernsthaft: ein Freund mit Frau (beide studiert) haben sich ausführlich bei Pro Familia beraten lassen. Warum auch nicht...
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