Kann man gegen Beurteilungen angehen?

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huhn68
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Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von huhn68 »

Mal eine Frage zu Beurteilungen.
Ich bin im letzten Jahr von einer Bundesbehörde zur anderen gewechselt, muss ich mal vorausschicken.
Auf Grund von längerfristiger Krankheit habe ich, von meiner derzeitigen Behörde, letzte Woche eine Beurteilung bekommen, die datiert ist auf den 01.05.15.
Diese Beurteilung ist "unter aller Sau" und m.M.n. ein reiner Racheakt auf Grund meiner Krankheit.
Die neue Beurteilung steht im absoluten Gegensatz zu meiner letzten Beurteilung der alten Behörde.
Ich möchte nun dagegen angehen, weil ich mich mit der schlechten Beurteilung niemals wieder irgendwo blicken lassen kann.

Ich habe selbst eine Stellungnahme verfasst, überlege aber, ob ich das durch einen Anwalt überprüfen lassen sollte.

Nun sagte man mir, dass man gegen Beurteilungen nicht angehen kann, da diese immer subjektiv seien.

Stimmt das so? Muss ich das auf mir sitzen lassen? Ich kenne es nur so, dass gefragt wird, ob der PersRat eingeschaltet werden soll und noch nicht mal das hat man mir angeboten :roll:

Kann mir jemand näheres dazu sagen?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Es grüßt
DAS HUHN
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Mikesch
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Mikesch »

huhn68 hat geschrieben:Stimmt das so? Muss ich das auf mir sitzen lassen? Ich kenne es nur so, dass gefragt wird, ob der PersRat eingeschaltet werden soll und noch nicht mal das hat man mir angeboten :roll:
Richtig so, denn der hat da gar nichts mit zu tun. Die Beurteilung obliegt alleine dem Beurteiler. Im Nachhinein wird auch keine Beurteilung geändert.

Deine Beurteilung kannst Du nur auf dem Klagewege berichtigen lassen. Hierzu brauchst Du natürlich etwas Geduld, denn mit um 2 Jahre bis zum Entscheid musst Du da schon rechnen. Ebenso solltest Du nachweisbare Argumente haben, um bestimmte Punkte angreifen zu können, die Gesamtbewertung wird in der Regel aber nicht geändert. Dazu natürlich erst auch etwas Geld für den Anwalt...
Stellt sich die Frage, welchen Nutzen Du anschließend daraus erzielst, ob Aufwand und Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.

Tja, willkommen im Beamtenleben :)
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huhn68
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von huhn68 »

Tja Mikesch,
im Beamtenleben bin ich seit über 20 Jahren - aber noch nie so einem unfairen Zirkus und solchen parteiischen Beurteilern unterlegen. :evil:

Beste Grüße
huhn68
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von huhn68 »

Danke Dibedupp - dann werde ich das so machen.
Monty
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Monty »

...wenn formal alles richtig war hast du nur ganz minimale Chancen auf Berichtigung deiner Beurteilung.
Eine Beurteilung ist subjektiv und somit ist es sehr schwierig objektive Beweise gegen die Beurteilung zu finden, außer es wurden wirklich objektiv belegbare falsche Behauptungen aufgeführt (z.B. Herr XY hat nur 3 Fälle am Tag bearbeitet und du kannst belegen, dass es 10 waren).

Widerspruch einlegen schadet denke ich nicht, aber ein Gerichtsverfahren würde ich an deiner Stelle nicht anstreben.
Auch wenn es frustrierend ist!!! Vielleicht ist es einfacher bei deiner neuen Dienststelle so zu arbeiten, dass deine nächste Beurteilung ordentlich wird.
huhn68
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von huhn68 »

Eine andere Frage in diesem Zusammenhang:
Bin ich verpflichtet, diese Beurteilung, die ich nicht akzeptiere, unterschrieben zurückzusenden?
Oder kann ich mich weigern meine Unterschrift darunter zu setzen?

VG
delme1
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von delme1 »

Hallo,
Ein Beamter verwirkt das Recht, Einwendungen gegen dienstliche Beurteilungen zu erheben, wenn er längere Zeit untätig bleibt und dadurch bei seinem Dienstherrn den Anschein erweckt, er lasse die Beurteilung gegen sich gelten.
Die Bemessung des Zeitraums hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
So nach einem Urteil des OVG Lüneburg AZ: 5 ME 258/12 vom 06.12.2012
wenn´s hilft? :cry: Viel Hoffnung hätte ich da nicht!
huhn68
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von huhn68 »

Ich nehme sie ja zur Kenntnis, indem ich Widerspruch einlege, weigere mich aber zu unterschreiben :cry:
Monty
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Monty »

Nach meiner Meinung musst du die Kenntnisnahme, wenn du dazu angewiesen wirst, unterschreiben. Sonst gibt's ggf. noch ein Disziplinarverfahren :(
Der Widerspruch ist das richtige Mittel. Damit zeigst du schon, dass du nicht einverstanden bist!

§35 BeamtStatG
Beamtinnen und Beamte[...]sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.[...]
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Mikesch
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Mikesch »

huhn68 hat geschrieben:im Beamtenleben bin ich seit über 20 Jahren - aber noch nie so einem unfairen Zirkus und solchen parteiischen Beurteilern unterlegen. :evil:
Nach fast 45 Jahren kann ich dagegen ein Lied davon singen...
Die ersten 15 Jahre waren ein Witz, dann gings, dann wieder Witz und erst jetzt auf der Zielgeraden hatte ich das Glück mit netten Vorgesetzten.
So hat dann auch das blinde Huhn Mikesch ein Korn gtefunden :wink:

Übrigens kenne ich persönlich nur einen Fall, wo eine Beurteilung auch im Ergebnis geändert werden musste. Die war aber auch objektiv angreifbar.
Genutzt hatte es dem Kollegen aber nichts, da das Verfahren gut 3 Jahre dauerte und die Verwaltung ob ihrer Niederlage so angepisst war, dass die nächsten Beurteilungen unangreifbar mies waren.

Ich persönlich bin deshalb nie auf die Idee gekommen, gegen manch eine ungerechtfertigt miese Beurteilung anzugehen. Einfach weil es nur Zeit, Geld und Nerven kostet und unter dem Strich nix bringt, selbst wenn man recht bekommt.
Auch ein Widerspruch ist schön und gut, aber glaubt denn wirklich jemand, das würde was bringen? Das ist wie mit dem Zitronenfalter...
Da lachen die sich doch tot drüber...

Nun gut, diese Entscheidung muss halt jeder für sich selbst treffen.
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Torquemada
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Torquemada »

Die Telekom (natürlich wieder die Telekom....) musste beim abgeschlossenen Beurteilungsverfahren genügend Beurteilung nach Widerspruch ändern. Ist eben eine andere Welt, als bei einer "normalen" Behörde..
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Baumschubser
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Baumschubser »

1. Widerspruch einlegen lohnt immer. Habe ich gegen die letzten beiden Beurteilungen gemacht. Bei der einen kamen sogar im Gesamtergebnis 2 Punkte mehr raus, bei der letzten war es immerhin eine Anhebung innerhalb der Gesamtnote von untersten an den obersten Rand.
2. Unterschreiben muss man gar nichts, es gab schon Leute, die das Wurstblatt vor den Augen des Beurteilers zerfetzt haben und gegangen sind. Da passiert absolut gar nichts.
3. Gegen eine Beurteilung klagen ist möglich, aber verspricht nahezu keinen Erfolg. In meinem konkreten Fall habe ich aber spätestens bei der nächstren Beurteilung beste Chancen für einen Nachweis, dass sie nicht neutral erstellt werden, wenn jedesmal bei einem Widerspruch so erheblich nachgebessert wurde. Denn dann ist klar, dass der Beurteiler mich falsch einschätzt. Außerdem kann ich belegen, dass er die vorgeschriebenen Jahresgespräche nicht führt. Ist übrigens auch eine persönliche Sache.
Diana W.
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Diana W. »

Ich habe nur einen Zeitvertrag im ö.D und weiss jetzt schon, dass ich eine unfaire Beurteilung erhalten werde als Rechtfertigung für die Bevorzugung eines Lieblingsmitarbeiters auf die selbe beworbene Stelle obwohl ich gleich gut qualifiziert bin und viel effizienter arbeite. Die Kollegin ist länger da und hat entsprechend anscheinend unausgesprochene Vorrechte. Das Gefasel, die Leistung solle maßgeblich sein und Eignung ist ein Witz. Ihre Mutter hat da schon gearbeitet und die kennt da auch jeden , musste sich nicht mal auf die 5 hintereinander befristeten Stellen noch bewerben , die sie hatte, geschweige denn die wurden wie es sein müsste noch ausgeschrieben.
Silencium
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Silencium »

Diana W. hat geschrieben:Ich habe nur einen Zeitvertrag im ö.D und weiss jetzt schon, dass ich eine unfaire Beurteilung erhalten werde als Rechtfertigung für die Bevorzugung eines Lieblingsmitarbeiters auf die selbe beworbene Stelle obwohl ich gleich gut qualifiziert bin und viel effizienter arbeite. Die Kollegin ist länger da und hat entsprechend anscheinend unausgesprochene Vorrechte. Das Gefasel, die Leistung solle maßgeblich sein und Eignung ist ein Witz. Ihre Mutter hat da schon gearbeitet und die kennt da auch jeden , musste sich nicht mal auf die 5 hintereinander befristeten Stellen noch bewerben , die sie hatte, geschweige denn die wurden wie es sein müsste noch ausgeschrieben.
Als Arbeitnehmer wird man nicht nach beamtenrechtlichen Grundsätzen beurteilt. Sie erhalten also allenfalls ein Arbeitszeugnis bzw. werden im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung "beurteilt". Allerdings sind wir da nicht auf der verwaltungsrechtlichen Schiene sondern im Arbeitsrecht.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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Baumschubser
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Re: Kann man gegen Beurteilungen angehen?

Beitrag von Baumschubser »

...... und ein Arbeitszeugnis kann man deutlich leichter anfechten als eine Beurteilung.
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