Rückforderung Pension durch Rente des geschiedenen Ehemanns

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Gegen-Wind
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Rückforderung Pension durch Rente des geschiedenen Ehemanns

Beitrag von Gegen-Wind »

Hallo Community,

ich würde sehr gerne eure Meinung zu einem Fall hören. Da ich mich selbst nicht gut mit Beamtenbesoldung und den zugehörigen Regeln auskenne wäre es mir außerdem eine große Hilfe, wenn Ihr mögliche Informations- und Hilfestellen kennt.

Der Fall:
Meine Mutter erhält eine Pension (pensioniert wegen Berufsunfähigkeit, nun in Rente). Sie lebt seit fast 30 Jahren in Scheidung. Nun ist ein Schreiben von der Beihilfe eingegangen, dass die Rente um monatlich etwa 100 Euro gekürzt wird. Zudem wurde seit dem Jahr 2011 zu viel bezahlt. Der Gesamtbetrag von rund 5.000 Euro wird ebenfalls zurückgefordert. Begründet ist die Rückforderung damit, dass der geschiedene Ehemann seit 2011 in Rente ist und damit bestimmte Bestandteile der Versorgungsbezüge nicht mehr gelten.

Rahmenbedingungen:
Aktuell kümmern ich und mein Bruder uns um die finanziellen Angelegenheiten unserer Mutter. Der Grund ist, dass sie erkrankt ist und bereits mehrere Krankenhausaufenthalte hinter sich hat. Sie ist noch voll geschäftsfähig, schafft die Organisation aber einfach nicht mehr. Darum versuchen wir diese Sachen so gut wie möglich für sie zu erledigen, haben aber um so weniger Einblick, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen sollen.

Erschwerend hinzu kommt, dass unsere Mutter mittlerweile erhebliche Schulden angehäuft hat. Zudem sind ihre Lebenshaltungskosten gestiegen, da viele der Krankheits- und Pflegedienstkosten (u.a. Verbandswechsel, Medikamente, Behandlungen) nur teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Die Mittel zur Rückzahlung stehen daher nicht zur Verfügung und etwaig überbezahlte Beträge sind verbraucht.

Die Fragen:
Wie gesagt kennen wir uns nicht gut mit der Situation aus. Wir wissen daher auch wenig darüber, mit wem wir sprechen sollten und welche Aspekte überhaupt wichtig sind. Daher würde mich interessieren:
- wie würdet ihr hier vorgehen?
- wen kann man einschalten und sollte man hinzuziehen?

Mein aktueller Eindruck:
- der Grund der Rückforderung hätte der Beihilfe bereits bekannt sein müssen
- die rückgeforderten Beträge liegen z.T. über 4 Jahre zurück und sind daher teilweise verjährt
- das rückgeforderte Geld ist ein geringfügiger Betrag im Vergleich zum Monatsgehalt gewesen und wurde durch die Lebenshaltungskosten verbraucht (gut begründbar durch medizinische Kosten). Ich glaube das läuft unter dem Stichpunkt "Entreicherung"

Ich freue mich auf eure Sicht der Dinge! Auch um das im Sinne der Foren-Regeln sicher zu stellen: mir geht es hier nicht um eine juristische Einschätzung der Lage. Ob und wie die Erfolgschancen und Schritte bei soetwas aussehen, muss ein Anwalt klären. Vielmehr würde ich gerne eure Sicht und euer Verständnis haben, denn ich bin nicht sicher ob ich die Lage überhaupt richtig erfasst und verstanden habe. Außerdem wären wie gesagt Anlaufstellen gut, an die man sich wenden kann. So bin ich nicht sicher, ob es neben einem Anwalt auch andere Stellen gibt, die hier weiterhelfen können.
herr b
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Re: Rückforderung Pension durch Rente des geschiedenen Ehema

Beitrag von herr b »

Wieso kommt von der Beihilfe die Info das die Rente um 100€ gekürzt wurde?
Weiterhin erhält deine Mutter keine Rente, sondern ein Ruhegehalt(Pension).
Das wird vom zuständigen LBV bezahlt, nicht von der Beihilfestelle.
Alles in allem mit den Infos die von dir kommen und dem durcheinander werfen
der Begriffe empfehle ich einen Anwalt. Gerade mit dem Hintergrund das du
selber schreibst davon keine Ahnung zu haben.
Und wie kann man 30 Jahre in Scheidung leben? :shock:
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Torquemada
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Re: Rückforderung Pension durch Rente des geschiedenen Ehema

Beitrag von Torquemada »

Er meint natürlich, dass seine Mutter seit 30 Jahren geschieden ist.
Zur Gesamtthematik insb. Entreicherung etc. sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Sonst ist das alles nur Kaffeesatzleserei.
Herm
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Re: Rückforderung Pension durch Rente des geschiedenen Ehema

Beitrag von Herm »

Der Brief wird vom "Versorgungscenter" sein und die Kürzung betrifft bestimmt den
Versorgungsausgleich.
Und das Thema ist komplex..aber bei der Berechnung machen die eigentlich keine Fehler.
Das muss man durch einen Anwalt prüfen lassen.
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Mikesch
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Re: Rückforderung Pension durch Rente des geschiedenen Ehema

Beitrag von Mikesch »

Gegen-Wind hat geschrieben:Vielmehr würde ich gerne eure Sicht und euer Verständnis haben, denn ich bin nicht sicher ob ich die Lage überhaupt richtig erfasst und verstanden habe.
So bin ich nicht sicher, ob es neben einem Anwalt auch andere Stellen gibt, die hier weiterhelfen können.
Wie meine Vorschreiber schon meinten, Du scheinst so einige Begrifflichkeiten durcheinander zu schmeißen, das ist dann eher eine Art Kaffeesatzleserei.

Auch ich vermute mal, dass es sich um den Versorgungsausgleich handelt.

Schau auf die Bescheinigung, da steht drauf, vom wem die Pension gezahlt wird, versuche dort ein erklärendes Gespräch zu führen. Allerdings ist es recht egal, was wir, eine andere Stelle oder sonstwer sagen.
Von der Forderung wird garantiert nicht abgerückt werden, schon alleine deshalb wird nur der Gang zu einem Anwalt übrig bleiben.
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afo1
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Re: Rückforderung Pension durch Rente des geschiedenen Ehema

Beitrag von afo1 »

Und keine Zeit "verschwenden"! Deine Mutter hat genau einen Monat Zeit, gegen den oder die Bescheide in Widerspruch zu gehen. Sonst werden sie bestandskräftig und können nicht mehr angefochten werden.
Gruß afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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