Nach Abordnung keine Verwendung

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Zitrone2015
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Nach Abordnung keine Verwendung

Beitrag von Zitrone2015 »

Ich (Lebenszeitbeamte, 10 Jahre aktiver Dienst) bin nach einer Abordnung an die alte Dienststelle zurückgekehrt.
Eine Versetzung an die neue Dienststelle wäre möglich gewesen. Ich hatte mich jedoch aus
familiären Gründen dagegen entschieden.
Vor meiner Abordnung wurde mir gesagt, dass ich auf meine alte Stelle zurückkehren Könne.
Nun ist diese von einer Neueinstellung in Probezeit besetzt. Eine andere freie Stelle im Haus
gibt es nicht. Mir wurde gesagt, dass man keine Verwendung für mich hätte und ich mich
lieber nach einer anderen Stelle umsehen solle.
Nun soll ich als Springer in Teilzeit arbeiten. Anderenfalls muss ich wieder an eine andere Dienststelle wechseln.
Hat das jemand schon erlebt und kann das rechtens sein?
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Mikesch
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Re: Nach Abordnung keine Verwendung

Beitrag von Mikesch »

Zitrone2015 hat geschrieben:Ich (Lebenszeitbeamte, 10 Jahre aktiver Dienst) bin nach einer Abordnung an die alte Dienststelle zurückgekehrt.
...
Vor meiner Abordnung wurde mir gesagt, dass ich auf meine alte Stelle zurückkehren Könne.
So lange die Abordnung besteht, hast Du auch die alte Stelle inne. Erst mit der Versetzung hast Du die Neue und die Alte fällt für Dich weg.
Zitrone2015 hat geschrieben:Nun ist diese von einer Neueinstellung in Probezeit besetzt. Eine andere freie Stelle im Haus
gibt es nicht. Mir wurde gesagt, dass man keine Verwendung für mich hätte und ich mich
lieber nach einer anderen Stelle umsehen solle.
Nun soll ich als Springer in Teilzeit arbeiten. Anderenfalls muss ich wieder an eine andere Dienststelle wechseln.
Hat das jemand schon erlebt und kann das rechtens sein?
Von daher ist das dummes Zeug. Man kann keine Stelle besetzen, die Dir noch zugewiesen ist.
Noch weniger kann man jemanden zur Teilzeit zwingen!

Ist natürlich für den Dienstherrn ärgerlich und Du wirst wahrscheinlich garantiert auch keine Unterstützung durch den Personalrat erhalten, Wetterfähnchen sind in der Regel nicht wirklich beliebt.
Du kannst Deine Stelle einfordern, bzw. dass man Dich auf deine Stelle einsetzt. Wenn nicht, empfehle ich einen Anwalt, denn ohne wird es offensichtlich schwierig.
Allerdings hat Dein Dienstherr auch noch so seine Möglichkeiten, der ordnet Dich einfach irgendwo anders hin ab. So lange der Dienstherr dabei nicht wechselt und die Tätigkeit zumutbar ist, wird es auch schwierig, dagegen was zu machen.

Der Rat kommt vllt. zu spät, aber solche Aktionen wollen im Vorfeld gut durchdacht sein. Wenn Du dein Recht erkämpft hast, schon die Rückkehr alleine, dürften sich sehr nachteilig auf Deinen Werdegang über lange Zeit auswirken, natürlich nicht offiziell ;-)
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delme1
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Re: Nach Abordnung keine Verwendung

Beitrag von delme1 »

Hallo Mikesch,
was ist das denn für eine Motivation? ... und Du wirst wahrscheinlich garantiert auch keine Unterstützung durch den Personalrat erhalten..... :evil:
Wahrscheinlich und garantiert geht schon mal gar nicht. Ich würde immer den Versuch über den Personalrat starten. Nur weil "Mikesch" schlechte Erfahrungen gemacht hat, bedeutet das ja nicht, dass alle Personalräte schlecht sind! :wink:
Liebe Grüße
delme1
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Mikesch
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Re: Nach Abordnung keine Verwendung

Beitrag von Mikesch »

delme1 hat geschrieben:Ich würde immer den Versuch über den Personalrat starten. Nur weil "Mikesch" schlechte Erfahrungen gemacht hat, bedeutet das ja nicht, dass alle Personalräte schlecht sind! :wink:
Bitte schön, Versuch macht kluch....
Nach > 40 Jahren Dienstzeit hab ich so meine Erfahrungen, auf unterschiedlichen Dienststellen, quer durch unsere Repuplik. Was ich von den Personalräten halte, schreibe ich besser nicht, dann würden Straftatbestände erfüllt.
Warum machen Personaler oft so eine Karriere? Richtig.... :D
Und ja, ich habe auch Gute kennen gelernt. Die übten ihren Job aber meistens nicht so lange aus und schmissen ihren Job wieder hin, weil sie mit dem Schmierentheater nicht klar kamen.

Im Fall der TO ist der Fall noch etwas anders gelagert. Warum sollte sich irgend wer für sie einsetzen? Sie wollte weg und nun wieder zurück. Die Personaler würden IMHO eher das Interesse der DSt und deren jetziges Personal vertreten. Eher nicht das eines Wetterfähnchens.
So viel habe ich in meinem langen Leben gelernt, selbst ist der Mann, in allen Bereichen! Bei der TO hilft nur sachkundige Hilfe eines im Recht versierten.
Sicherlich mag sie es versuchen, ich vermute aber, dass außer BlaBla dabei nichts rum kommt. Wenn aber ein Anwaltsschreiben bei der DSt rein flattert :D
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