Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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forumuser
Beiträge: 1
Registriert: 23. Sep 2015, 10:19
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Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Beitrag von forumuser »

Wie wird dies in anderen Institutionen gehandhabt:
In unserem Fachbereich gibt es nur einen einzigen Beamten. Durch Doppik mit Produktsachkonten und Kostenstellen ist das Gehalt -wirklich bis auf den Cent genau - für alle nachvolllziehbar und zudem quasi öffentlich, da die Haushaltsunterlagen einem sehr weit gefassten Personenkreis zugänglich sind.
Muss man dies hinnehmen?
Bedanke mich für Diskussionsbeiträge.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Beitrag von Silencium »

Ja. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen kommunalen Haushalt handelt. In den Regelungen aller Bundesländer findet sich das Erfordernis Einnahmen und Ausgaben darzustellen. Das Erfordernis Personalkosten transparent getrennt nach Beamten und Angestellten aufzuführen ergibt sich beispielsweise in Bayern aus § 2 I Nr. 4 KommHV i. V. m. §§ 4 - 7 KommHV.
Auch wenn nur ein Beamter vorhanden ist, ändert dies hieran nichts. Es gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Die Personalkosten sind darzustellen.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
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Re: Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Beitrag von herr b »

EPOS NRW?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Speedito
Beiträge: 28
Registriert: 23. Jul 2015, 10:47
Behörde: Kommunalverwaltung Hessen

Re: Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Beitrag von Speedito »

Dank Besoldungstabellen etc. und der entsprechenden Vorschirften ist die Besoldung doch ohnehin kein Geheimnis, wo soll da also das Problem sein?
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