Rückgruppierung möglich?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Antec
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Rückgruppierung möglich?

Beitrag von Antec »

Hallo,

ich bin seit ´92 zunächst als Angestellter im öffentlichen Dienst tätig gewesen. Im Sommer 2002 habe ich die Möglichkeit wahrgenommen, mich verbeamten zu lassen und wurde Anfang 2006 als Verwaltungsinspektor zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Soweit so gut. Nun habe ich das Problem, dass ich mit meiner jetzigen Tätigkeit schlichtweg nicht mehr klar komme. Soll heißen, ich war im Sommer zunächst 8 Wochen dienstunfähig zu Hause und habe nach einer 4-wöchigen Wiedereingliederung meinen "normalen" Dienst wieder aufgenommen. Grund für meine Dienstunfähigkeit war neben erheblichen Problemen mit meinem Vorgesetzten auch, dass ich von meiner tagtäglichen Arbeit nicht abschalten konnte mit der Folge, dass ich nachts nicht mehr schlafen konnte, weil ich ständig an meine zu bearbeitenden Akten denken musste. Wenn ich morgens zur Arbeit gefahren bin, wurde mir, je näher ich dem Verwaltungsgebäude kam immer schlecht, verbunden mit dem Drang mich übergeben zu müssen.

Ich war deswegen in medizinischer Behandlung, wo bei mir eine depressive Erkrankung festgestellt wurde. Im großen und ganzen war ich mit der Behandlung nicht unzufrieden, wollte aber entgegen dem ärztlichen Rat die Wiedereingliederungsmaßnahme beginnen und "durchziehen", da mir zu Hause die Decke auf den Kopf fiel. Ich habe die ärztliche Behandlung dann abgebrochen, da meines Erachtens die Gründe hauptsächlich mit meiner tagtäglichen Arbeit zusammenhängen, die behandelnden Ärzte (ich war bei mehreren) dies zwar entsprechend auch als Ursache für meinen Gesundheitszustand ansahen, aber außer Medikamenten (Schlafmittel und etwas gegen depressive Grundstimmungen) wurden lediglich Sitzungsgespräche geführt.

Wie schon erwähnt, führe ich meinen Gesundheitszustand im wesentlichen auf meinen tagtägliche Arbeit zurück. Ich will jetzt hier nicht großartig lamentieren, wie schwer und wieviel Stress ich doch habe, sondern ich möchte eigentlich in nächster Zukunft meinen Dienstherrn dazu bewegen, mir eine andere Stelle im Hause zuzuweisen.
Doch da gibt es ein Problem:
Die Stellen im A9er (habe ich jetzt)/A10er (bekomme ich "normalerweise" automatisch nach Bewährungsaufstieg)-Bereich sind bei uns allesamt mit den gleichen oder zumindest sehr ähnlichen Tätigkeiten verknüpft, so dass ich praktisch vom Regen in die Traufe käme.
Ich möchte also meinen Dienstherrn bitten, mir eine "minderwertige Stelle" (aus meiner Sicht stressfreiere Stelle) zuzuweisen. Aber ich habe natürlich dann die Sorge, dass mir dadurch weniger Gehalt, bzw. Bezüge zustehen.

Ist es ähnlich zu sehen, wie bei "höherwertigen Tätigkeiten", wo nach einer entsprechend lange ausgeübten "höherwertigen Tätigkeit" irgendwann automatisch die Höhergruppierung kommt? Muss ich also zwangsläufig in Kauf nehmen, zurückgestuft zu werden oder gibt es so eine Art "Besitzstandswahrung"?
Kann ich überhaupt einen entsprechenden Antrag stellen?

Ich beabsichtige auch, bevor ich das Gespräch mit meinem Dienstherrn suche, den Arbeitsmediziner in unserem Hause aufzusuchen und ihm den Sachverhalt zu erläutern. Mit meinen Vorgesetzten möchte ich nicht darüber sprechen, da ich dies bereits vor meiner Dienstunfähigkeit im Sommer getan habe und mir dort eher sinngemäß gesagt wurde "Mensch Junge, Du bist jetzt fast Mitte 30 und ein belastbares Kerlchen. Mach ein wenig Urlaub, kneif die Arschbacken zusammen und dann pack es wieder an."
Auf solche Kommentare kann ich allerdings verzichten, weshalb ich dann lieber direkt den Geschäftsführer aufsuchen würde (ggf. zusammen mit dem Arbeitsmediziner).

Wenn jemand Rat weiß, wäre ich sehr dankbar.

Gruß (und schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr)
Antec
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

Hallo Antec,

ich fürchte, Du kriegst hier einiges etwas durcheinander. Du hast deine Ernennung zum Inspektor (A 9) angenommen. Somit hast Du (haushaltsrechtlich) eine entsprechende Planstelle inne.
Zurzeit ist dir ein Dienstposten zugewiesen, der nach A9/A10 bewertet und mit bestimmten Aufgaben bzw. Anforderungen verbunden ist. Diese Anforderungen kannst Du aus den von dir aufgezeigten Gründen offensichtlich nicht erfüllen.
Die Zuweisung einer "minderwertigen Stelle", also eines Dienstpostens der z.B. nach A7 bewertet ist, kommt m.E. nicht in Betracht.
Du solltest vielmehr versuchen, im Einklang mit der Dienststellenleitung, dem Betriebsarzt und dem zuständigen Personalrat, ggf. durch interne Umschichtungen, einen anderen (hier: leichteren) Arbeitsbereich zu bekommen. So etwas ist in der Praxis im Regelfalle möglich, vorausgesetzt, die zu beteiligen Organe spielen da mit.
Wenn es klappen sollte, musst Du zumindest zurzeit keine Angst haben, weniger Gehalt zu bekommen. Es kann aber gefährlich werden, wenn demnächst die Leistungsbezahlung für die Beamten greifen wird. Deswegen solltest Du darauf drängen, dass dein künftiger Aufgabenbereich z.B. per Geschäftsverteilungsplan möglichst detailliert beschrieben ist.
Eine Rückstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe ist jedenfalls nicht möglich (es sei denn, Du klaust das Tafelsilber der Dienststelle und wirst disziplinarisch rückgestuft).

Dir auch einen guten Rutsch
Hamburger
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