Recthliche Frage: Kontrolle der "dienstlichen" e-M

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arme Sau
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Recthliche Frage: Kontrolle der "dienstlichen" e-M

Beitrag von arme Sau »

Hi to @
hab mal ne rechtliche Frage, zu der ich aus rechtlichen gründen natürlich keine Rechtsberatung erwarte !
.
Einem Kollegen von mir wurde (wie auch immer 8) ) mitgeteilt das der Dienstherr seinen dienstlich E-Mail Verkehr überwachen läßt.

Angeblich hätte der Persrat grünes Licht gegeben ???

(Naja was man vom Persrat halten kann, denke ich ist auch bekannt).
Gründe seien hohes aufkommen an "nicht dienstlichen E-Mails"!
.
Ja gut es handelt sich um ein dienstlich zur Verfügung gestelltes Medium, andererseits wie sieht es mit § 202 StGB aus ?
.
.
.
Uuuups
hab grad gelesen das die §§ 202 ,202a StGB bei e-mail nicht greifen.
http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html
Jemand eine andere Idee ??

.
.
.
Gib es möglichkeiten der Verschlüsslung dienstlicher e-mails ?
.
.
.
Muß vorsichtig sein was ich hier schreibe, nicht das der Dienstherr mit seinen schwarz gekleideten Männern plötzlich hinter mir steht :evil: 8) :twisted:
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Angelfire
Beiträge: 402
Registriert: 15. Nov 2005, 23:35
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Beitrag von Angelfire »

Nach den Internetrichtlinien ist es leider so, das E-Mails überwacht werden dürfen. Natürlich im Rahmen "des Datenschutzes". Doch den bestimmt der Datenschutzeauftragte, der meist im Referat 1 oder Sachgebiet A angesiedelt ist. Private Mails sind nun mal verboten. Einzige Hilfe wäre eine Mail mit einem Anhang im Word-Format zu schicken, dieses Dokument mit Passwort sichern. Aber nach Aussage meiner IT-ler ist das knacken dieser Passwörter ein KInderspiel.

Also lieber nen privaten Mail-Zugang haben und damit unüberwacht mailen ;)

VG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
Harry
Beiträge: 37
Registriert: 28. Nov 2005, 11:56
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Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Recthliche Frage: Kontrolle der "dienstlichen"

Beitrag von Harry »

arme Sau hat geschrieben:Hi to @
hab mal ne rechtliche Frage, zu der ich aus rechtlichen gründen natürlich keine Rechtsberatung erwarte !
.
Einem Kollegen von mir wurde (wie auch immer 8) ) mitgeteilt das der Dienstherr seinen dienstlich E-Mail Verkehr überwachen läßt.

Angeblich hätte der Persrat grünes Licht gegeben ???

(Naja was man vom Persrat halten kann, denke ich ist auch bekannt).
Gründe seien hohes aufkommen an "nicht dienstlichen E-Mails"!
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Ja gut es handelt sich um ein dienstlich zur Verfügung gestelltes Medium, andererseits wie sieht es mit § 202 StGB aus ?
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Uuuups
hab grad gelesen das die §§ 202 ,202a StGB bei e-mail nicht greifen.
http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html
Jemand eine andere Idee ??

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Gib es möglichkeiten der Verschlüsslung dienstlicher e-mails ?
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Muß vorsichtig sein was ich hier schreibe, nicht das der Dienstherr mit seinen schwarz gekleideten Männern plötzlich hinter mir steht :evil: 8) :twisted:
Ich würde einen Account eines kosternlosen E-Mail-Anbieters nutzen (web.de, gmx etc.). Dort kann man über den IE Mails verfassen und abschicken. Hier könnte nur ein Keylogger die Aktivitäten loggen. Aber wenn die sogar so etwas installiert hätten, würde ich den Compi überhaupt nicht mehr nutzen.
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