ChristianC hat geschrieben: ↑4. Nov 2018, 12:09
Das heisst verzichte ich dann später nur auf diese Mini-Rente die irgendwie draufgerechnet wird und die Pension würde ich beiden Fällen die gleiche Berechnung haben?
So siehts aus. Meiner Meinung nach -und du wirst hier nur Meinungen hören, Rechtsberatungen sind hier nicht gestattet- ist das für die Dienstzeitberechnung vollkommen unerheblich, ob du dir Rentenansprüche auzahlen lässt oder nicht. Du hast im öffentlichen Dienst gearbeitet, damit müssen diese Zeiten berücksichtigt werden, Punkt. Anders sähe es aus, wenn dir z.B. Abfindungen ausgezahlt worden wären, diese werden dann meist abgezogen. Ganz vereinfacht gesagt, wird am Ende deiner Dienstzeit deine auszuzahlende Pension nach den dann geltenden Bestimmungen ausgerechnet, deine Berechnung scheint da richtig zu sein. Dies ist dann quasi die Höchstgrenze deiner Altersversorgung. Danach wird geprüft, ob du Einkünfte aus weiteren
gesetzlichen Alterversorgungen (hier z.B. Rente) erhältst. Falls ja, wird die Pension um diesen Betrag gemindert, um eine Überversorgung zu verhindern, insgesamt kämest du dann auf die gleiche Summe. Ob mit oder ohne Rente, die Höhe deiner Altersversorgung ändert sich nicht. Allerdings bietet derzeit die Kombination Pension + Rente den kleinen Vorteil, dass man über die Rentenversicherung einen Zuschuss zur Beihilfe bekommt. Nicht die Welt, aber Kleinvieh macht auch Mist. Die Frage, wenn man klären wollte, wo man mehr Vorteile hat, wäre eine Gegenüberstellung, wie viele Jahre du den Beihilfezuschuss bekommen müsstest, um mehr zu erhalten, als die auszuzahlenden bisher eingebrachten Rentenbeiträge.