Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Johnny75
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Beitrag von Johnny75 »

Thust hat geschrieben:@Johnny: Da du als SaZ keine Beitrage gezahlt hast zur Rentenversicherung, finde ich das einen ausgesprochen guten Deal.
Ich will mich ja auch gar nicht beschweren :)

Dass das Bruttogehalt von Soldaten/Beamten entsprechend geringer ausfällt, ist aber auch bekannt, oder? ;)
Zuletzt geändert von Johnny75 am 19. Jun 2011, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.
hudemcv
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Beitrag von hudemcv »

ich war auch SaZ 8 jahre sogar "nur" und mir stehen laut aktuellem bescheid 164,XX Euro zu.... :wink:
Thust
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Beitrag von Thust »

@Johnny: Warum erwähnst du das Bruttogehalt? Tränendrüse? :cry: :wink:

Es hat nämlich praktisch keine Relevanz, lediglich für die Berechnung der Höhe der Nachversicherung. Und da diese für dich kostenlos ist und du keine Beiträge dafür bezahlen musstest wie schon dargelegt, ist das immer noch der schon erwähnte gute Deal.

In allen anderen Fällen zählt für Otto Normalverbraucher das was jeden Monat effektiv auf dem Konto ist.

Im Übrigen sind die Bruttogehälter von Soldaten nicht zu niedrig - sondern die Nettogehälter zu hoch. Ich erlebe immer wieder SaZ die in ein Loch fallen nach ihrer Verpflichtungszeit und meinen, genau dieselbe Summe auf dem Gehaltszettel auch weiterhin stehen haben zu müssen. Die Freie Wirtschaft und der Staat der auch allen anderen außer Soldaten (und tlw. Beamten) diese hohen Sozialabgaben abverlangt, sieht das nicht ganz so :wink:
ChristianC
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von ChristianC »

Hallo liebe Leute,

ich hätte da noch ne Frage bezüglich der Auszahlung der Rentenbeiträge. Um nicht unnötig einen neuen Thread zu öffnen stelle ich meine Frage hier.

Ich habe mit dem Gedanken gespielt mir meine Beiträge auszahlen zu lassen. Alle Voraussetzungen sind bei mir erfüllt: BaL, 52 Monate eingezahlt, mehr als 24 Monate Wartezeit erfüllt.

Dass ich dann diese Mini Rente zu meiner Pension irgendwann nicht mehr erhalte war mir klar und zu verkraften.

Nun wurde meine Stimmung aber etwas gedämpft. Ich habe bevor ich verbeamtet wurde etwas mehr als vier Jahre, also diese 52 Monate, als Lehrer im öffentlichen Dienst gearbeitet. Nun wurde mir gesagt, dass mir diese vier Jahre später als anrechnungsfähige Zeiten auch nicht mehr angerechnet werden. Bedeutet wenn ich später auf 35 Dienstjahre komme und mir dann das Geld jetzt auszahlen lasse, ich später nur noch 31 Dienstjahre habe die für meine Pension berücksichtigt werden. Wie sehr das Studium 12 Semester ins Gewicht fällt weiß ich nicht.

Das wäre dann ja irgendwie doppelt gekniffen. Stimmt das so?

Danke und Grüße
Torquemada
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von Torquemada »

ChristianC hat geschrieben: 3. Nov 2018, 20:52 Nun wurde mir gesagt, dass mir diese vier Jahre später als anrechnungsfähige Zeiten auch nicht mehr angerechnet werden.
Wer hat das gesagt?
ChristianC
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von ChristianC »

Also ich habe dies jetzt nicht von offizieller Seite gesagt bekommen, sondern lediglich von jemandem von dem ich dachte, dass er Ahnung hätte. Ich meine nicht, dass ich ihn falsch verstanden habe, aber natürlich hoffe ich es...

Zu meiner Person:
Baujahr 1980. Insgesamt 8 Jahre Studium, etwas über 4 Jahre Angestellt im ÖD als Lehrer, seit 2015 verbeamtet, jetzt 2018 BaL in NRW.

Gaaaanz grob überschlagen wenn ich bis 67 (2047) arbeiten muss:
2015-2047 = 32 Dienstjahre als Beamter
2011-2015 = 4 Jahre Anrechnung als Angestellter im ÖD
8 Jahre Studium = 2 Jahre Anrechnung (???)

Komme ich dann ganz grob auf 38 Dienstjahre zur Berechnung meiner Pension. Also dann 1,79 x 38. Zumindest hoffe ich dass ich so richtig liege.

So dann wurde mir halt gesagt, wenn ich mir diese Rentenbeiträge, etwas mehr als 4 Jahre als Angestellter Lehrer im ÖD auszahlen lasse:

- dann habe ich a) keinen Anspruch auf diese Mini Rente die ja irgendwie mit der Pension verrechnet wird. Das war mir natürlich klar.

- und b) sollen diese 4 Jahre dann auch nicht mehr als Dienstjahre angesehen werden weil ich mir ja habe was auszahlen lassen.

Würde bedeuten, anstatt der grob berechneten 38 Dienstjahre würde ich dann nur auf 34 kommen.

Ist das nun völliger Quatsch und habe ich das falsch verstanden? Wäre super wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

Grüße
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Bananen-Willi
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von Bananen-Willi »

Zunächst solltest du bedenken, dass du noch überhaupt keinen Rentenanspruch hast, deswegen kannst du dir ja überhaupt die bisher eingezahlten Beträge auszahlen lassen. Erst wenn du mehr als 60 Monate einbezahlt hast, entsteht ein Rentenanspruch, ab diesem Zeitpunkt kann man sich auch nichts mehr auszahlen lassen. Lass dich erstmal beraten, was für dich mehr Vorteile hat (Auszahlung oder Rente behalten), und im weiteren darüber, wie du deinen Rentenanspruch überhaupt bekommst, etwa durch weitere freiwillige Einzahlungen etc.
ChristianC
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von ChristianC »

Hallo und Danke für deine Antwort. Ich weiß natürlich, dass man erst ab 60 Monaten einen Anspruch auf Rente hat. Deswegen habe ich ja mit meinen eingezahlten 52 Monaten "Glück" oder wie auch immer man das bezeichnen mag. Die Frage ist, was bekomme ich dann mit 67 raus bei diesen 52 Monaten. Schaut man sich die aktuelle Rentenentwicklung an, will ich es fast garnicht wissen.

Worum es mir aber geht, ob diese etwas mehr als 4 Jahre dann trotzdem als anrechnungsfähige Zeiten für die Pension angerechnet werden. Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst vor einer BaL gelten ja als sogenannte "Soll-Zeiten". Werden diese 4 Jahre dann trotzdem als Dienstzeit trotz Auszahlung angerechnet?

In meinem Fall:

Ich habe 4 Jahre im ÖD gearbeitet und 32 Jahre als Beamter. Zur Berechnung der Pension hätte ich dann ja 4+32 = 36 Dienstjahre, weil die 4 Jahre dann diese Soll-Zeiten sind. Wären dann grob 1,79 * 36 = 64,4 % . So der springende Punkt ist, bleibt es dann bei den 36 Dienstjahren zur Berechnung der reinen Pension wenn ich mir die 4 Jahre Rente auszahlen lasse (auf die ich ja scheinbar keinen Anspruch habe).

Das heisst verzichte ich dann später nur auf diese Mini-Rente die irgendwie draufgerechnet wird und die Pension würde ich beiden Fällen die gleiche Berechnung haben?

Danke
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Bananen-Willi
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von Bananen-Willi »

ChristianC hat geschrieben: 4. Nov 2018, 12:09 Das heisst verzichte ich dann später nur auf diese Mini-Rente die irgendwie draufgerechnet wird und die Pension würde ich beiden Fällen die gleiche Berechnung haben?
So siehts aus. Meiner Meinung nach -und du wirst hier nur Meinungen hören, Rechtsberatungen sind hier nicht gestattet- ist das für die Dienstzeitberechnung vollkommen unerheblich, ob du dir Rentenansprüche auzahlen lässt oder nicht. Du hast im öffentlichen Dienst gearbeitet, damit müssen diese Zeiten berücksichtigt werden, Punkt. Anders sähe es aus, wenn dir z.B. Abfindungen ausgezahlt worden wären, diese werden dann meist abgezogen. Ganz vereinfacht gesagt, wird am Ende deiner Dienstzeit deine auszuzahlende Pension nach den dann geltenden Bestimmungen ausgerechnet, deine Berechnung scheint da richtig zu sein. Dies ist dann quasi die Höchstgrenze deiner Altersversorgung. Danach wird geprüft, ob du Einkünfte aus weiteren gesetzlichen Alterversorgungen (hier z.B. Rente) erhältst. Falls ja, wird die Pension um diesen Betrag gemindert, um eine Überversorgung zu verhindern, insgesamt kämest du dann auf die gleiche Summe. Ob mit oder ohne Rente, die Höhe deiner Altersversorgung ändert sich nicht. Allerdings bietet derzeit die Kombination Pension + Rente den kleinen Vorteil, dass man über die Rentenversicherung einen Zuschuss zur Beihilfe bekommt. Nicht die Welt, aber Kleinvieh macht auch Mist. Die Frage, wenn man klären wollte, wo man mehr Vorteile hat, wäre eine Gegenüberstellung, wie viele Jahre du den Beihilfezuschuss bekommen müsstest, um mehr zu erhalten, als die auszuzahlenden bisher eingebrachten Rentenbeiträge.
ChristianC
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von ChristianC »

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Besser konnte man mir meine Frage nicht beantworten.

Eine Rechtsberatung wollte ich natürlich nicht. Sowas muss man dann im Endeffekt selber entscheiden. Ich muss also überlegen ob ich mir dann salopp gesagt in 30 Jahren über 100 Euro mehr oder weniger Gedanken mache, oder mir jetzt Summe X auszahlen lasse. Bei 52 Monaten Einzahlung bei Vollzeit sind das jetzt auch keine paarmarkfünfzig wie man sich vorstellen kann.

Vielen Dank nochmal!
Postlerin
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von Postlerin »

Du hast mit 52 Monaten keinen Rentenanspruch.

Für einen Rentenanspruch braucht es 60 Monate.
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Hauseltr
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von Hauseltr »

https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

Hier findest du die nächste Beratungsstelle zu deinem Wohnort. dort wirst du umfassend beraten.
Postlerin
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von Postlerin »

Ich habe da mal eine andere Frage:

Mir hat damals der Rentenversicherungsmensch gesagt, dass nur die Beiträge ausgezahlt würden, dass Rentenkonto selbst nicht gelöscht würde. Es bleibt quasi um die Beiträge erleichtert bestehen.

Würde man später wieder in der freien Wirtschaft arbeiten, könne man das Rentenkonto wieder mit Beiträge füllen. So könne man sich eine Anwartschaft wieder erarbeiten.

Kann das stimmen?
Gertrud1927
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Das gab es ganz früher mal bei Heirat aber ist lange vorbei. Hier mal ein Link was ich meine.
http://www.wirtschaftslexikon.co/d/heiratserstattung/heiratserstattung.htm
sdh1807
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Re: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von sdh1807 »

Postlerin hat geschrieben: 29. Nov 2019, 17:48 Ich habe da mal eine andere Frage:

Mir hat damals der Rentenversicherungsmensch gesagt, dass nur die Beiträge ausgezahlt würden, dass Rentenkonto selbst nicht gelöscht würde. Es bleibt quasi um die Beiträge erleichtert bestehen.

Würde man später wieder in der freien Wirtschaft arbeiten, könne man das Rentenkonto wieder mit Beiträge füllen. So könne man sich eine Anwartschaft wieder erarbeiten.

Kann das stimmen?
Die Beiträge und die Beitragsmonate sind nach der Auszahlung weg.
Wenn man irgendwann wieder einen SV-pflichtigen Job annimmt und 60 Beitragsmonate voll bekommt, hat man natürlich wieder einen Rentenanspruch.
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