Ich bin 56 Jahre alt und habe eine 50% Schwerbehinderung ,mit zunehmenden Alter werden meine Ausfalltage höher ( Krankenhaus, krank )
Gibt es genaue Richtlinien für eine vorzeitige Pensionierung die durch den Dienstherrn betrieben werden kann ?
Ich bin Landesbeamter in RLP und werde mit 60 Jahren normalerweise pensioniert.
Freundliche Grüße
Palatina
Pensionierung wegen Krankheit ( Schwerbehinderung )
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Re: Pensionierung wegen Krankheit ( Schwerbehinderung )
Wie heisst es so schön im neuen Strukturreformgesetz:Palatina hat geschrieben:Gibt es genaue Richtlinien für eine vorzeitige Pensionierung die durch den Dienstherrn betrieben werden kann ?
Es wird zunehmend schwieriger, sein Arbeitsleben auf Grund von Krankheit zu beenden, natürlich auch seitens des Arbeitgebers.Durch die Verstärkung des Grundsatzes Rehabilitation vor Versorgung soll eine vorzeitige Pensionierung nur noch erfolgen, wenn feststeht, dass tatsächlich keine andere Tätigkeit mehr möglich ist.
Ein Grundsatz:
Die Häufigkeit von Krankheitstagen ist m.E. nicht festgelegt, ist alles sehr schwammig, oftmals müssen da Gerichte entscheiden.Wie hoch die Aussicht ist, dass Du überwiegend Deinen Dienst oder eine Tätigkeit ausüben kannst.
Sollte es dazu kommen, dass man Dich in den Ruhestand schicken möchte und Du nicht willst, führt m.E. kein Weg an einem im Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt vorbei.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Hallo Palatina,
Dein Beitrag hat mich insofern neugierig gemacht, weil Du erwähnt hast, dass Du mit 60 (?) regulär in den Ruhestand gehen kannst ??
Bin in einer ähnlichen Lage (56J., 50 %, Beamter bei einer pfälz.Kommune). Mir wurde gesagt, dass nach derzeitigem Recht eine Pensionierung ohne Versorgungsabschläge (derzeit ca.18 %) erst ab dem 63.Lebensjahr möglich sei ? Gilt für Landesbeamte in RLP eine andere Regelung ?
Dein Beitrag hat mich insofern neugierig gemacht, weil Du erwähnt hast, dass Du mit 60 (?) regulär in den Ruhestand gehen kannst ??
Bin in einer ähnlichen Lage (56J., 50 %, Beamter bei einer pfälz.Kommune). Mir wurde gesagt, dass nach derzeitigem Recht eine Pensionierung ohne Versorgungsabschläge (derzeit ca.18 %) erst ab dem 63.Lebensjahr möglich sei ? Gilt für Landesbeamte in RLP eine andere Regelung ?
Warum sind Beamte unkündbar? Arbeitssklaven kann man nicht kündigen, man kann sie nur verkaufen !
(Verfasser dieser punktgenauen Feststellung leider unbekannt )
(Verfasser dieser punktgenauen Feststellung leider unbekannt )
Hallo Arbeitsslave,kommunaler Arbeitssklave hat geschrieben:Hallo Palatina,
Dein Beitrag hat mich insofern neugierig gemacht, weil Du erwähnt hast, dass Du mit 60 (?) regulär in den Ruhestand gehen kannst ??
Bin in einer ähnlichen Lage (56J., 50 %, Beamter bei einer pfälz.Kommune). Mir wurde gesagt, dass nach derzeitigem Recht eine Pensionierung ohne Versorgungsabschläge (derzeit ca.18 %) erst ab dem 63.Lebensjahr möglich sei ? Gilt für Landesbeamte in RLP eine andere Regelung ?
ich bin Vollzugsbeamter. Feuerwehr , Polizei und Justiz gehen in RLP mit 60 Jahren nach Hause.
mfg
Palatina
Hallo, kommunaler Arbeitssklave
Hallo, kommunaler Arbeitssklave,
Schwerbehinderte Beamte können ohne Versorgungsabschlag ab Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten, wenn sie- bis zum 31. Dezember 1940 geboren sind (unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts ihrer Schwerbehinderung) oder- bis zum 15. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes waren (unter diese Übergangsregelung fallen auch diejenigen, deren Schwerbehinderung nach dem 16. November 2000 zu einem vor diesem Datum liegenden Termin anerkannt wurde.
Quelle: http://www.bmi.bund.de
Ich bin auch 56, 60 % und hoffe, dass es die nächsten Jahre bei dieser Reglung bleibt.
Viele Grüsse
Schwerbehinderte Beamte können ohne Versorgungsabschlag ab Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten, wenn sie- bis zum 31. Dezember 1940 geboren sind (unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts ihrer Schwerbehinderung) oder- bis zum 15. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes waren (unter diese Übergangsregelung fallen auch diejenigen, deren Schwerbehinderung nach dem 16. November 2000 zu einem vor diesem Datum liegenden Termin anerkannt wurde.
Quelle: http://www.bmi.bund.de
Ich bin auch 56, 60 % und hoffe, dass es die nächsten Jahre bei dieser Reglung bleibt.
Viele Grüsse