Steuerzahlungen/Zölle bei Bewerbungsanschreiben???

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Melanie
Beiträge: 2
Registriert: 15. Jun 2009, 21:47
Behörde:
Wohnort: Berlin

Steuerzahlungen/Zölle bei Bewerbungsanschreiben???

Beitrag von Melanie »

Hallo liebe User,

ich bin die Melanie und neu hier bei euch :wink: . ich bin 26 Jahre jung und möchte mich im mittleren Zolldienst bewerben.

ich schreibe gerade eine Bewerbung (wobei die Bewerbungsfristen noch nicht veröffentlicht sind).

Ich habe diesbezgl. ein paar kleine Fragen und hoffe ihr könnt mir bitte weiterhelfen.

1. Worauf kommt es bei der Bewerbung beim Zoll konkret an?? Worauf wird Wert gelegt??

2. Steuerzahlungen und Zölle sind ja 2 paar Schuhe. Kann man aber sagen bzw. schreiben, dass man Steuerzahlungen und somit Zölle überwachen will?? Oder würde sich das widersprechen??

3. Ich habe einen Freund der eine "Krankheit" hat. Wir möchten uns zusammen bewerben. Nun weiß er nicht ob er seine Krankheit im Lebenslauf mit angeben muss??

Ich würde mich über Antworten riesig freuen, brauche diese dringend.

Ganz lieben Dank im voraus.

LG

Mel
Benutzeravatar
Hamburger
Beiträge: 50
Registriert: 10. Nov 2005, 20:18
Behörde:

Beitrag von Hamburger »

Hallo Melanie,

mit Deiner Bewerbung kannst Du Dir noch Zeit lassen. Vor Herbst passiert da gar nix, da es nur jährlich einen Einstellungstermin (1. August) gibt. Initiativbewerbungen bringen in der Regel nichts, sie werden mit dem Hinweis auf die Bewerbungsfristen unter www.zoll.de meist wieder zurück geschickt.

In Deiner Bewerbung solltest Du schon zum Ausdruck bringen., warum Du zum Zoll möchtest (evtl. Verwandte beiim Zoll, interessanter und vielseitiger Beruf usw.). Eine körperliche Belastbarkeit (ein recht harter Sporttest wartet auf Dich!!!) sollte ebenfalls zum Ausdruck gebracht werden.

Steuerzahlungen und Zölle sind keineswegs keine 2 Paar Schuhe, denn Zölle sind Steuern im Sinne des Gesetzes. Den Satz "Ich möchte Steuern (Zölle) überwachen, würde ich aber nicht in die Bewerbung mit einbringen (hört sich recht albern an).

Was Deinen Freund betrifft, so würde ich raten, die Krankheit im Bewerbungsanschreiben anzuführen. Im Lebenslauf ist sie falsch plaziert. Falls diese Erkrankung einen Grad der Behinderung (GdB) ausgelöst hat, oder auslösen wird, sollte das auf jeden Fall erwähnt werden, denn Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Ansonsten scheue Dich nicht, bei der für die Einstellung zuständigen Bundesfinanzdirektion (für Berlin ist die Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam zuständig) anzurufen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

Ansonsten klicke doch mal bei www.zoll.de rein ... da werden Sie geholfen :wink:


Gruß vom
Hamburger
Terra

Beitrag von Terra »

Kann mich nur anschließen (zumindest was das allgemeine betrifft; wo Du dich bewerben musst wüsste ich auf Anhieb nicht :wink: )

Deinem Freund ist zu raten, wenn er wie erwähnt keine Behinderung hat, die Krankheit nicht zu erwähnen, solange sie nicht offensichtlich ist. Auch im Vorstellungsgespräch darf nach Krankheiten nicht gefragt werden.
Sollte die Wahl auf ihn treffen wird er eh noch einmal bezgl. seines Beamtenverhältnisses untersucht und dann kann er dem Arzt das weitergeben - Dieser unterliegt in dem Rahmen der Schweigepflicht und dein Freund wird nicht als "Krankes Huhn" abgestempelt.

LG
Melanie
Beiträge: 2
Registriert: 15. Jun 2009, 21:47
Behörde:
Wohnort: Berlin

Beitrag von Melanie »

Hallo :wink:

ganz lieben Dank euren Antworten.

Hamburger und Terra... leider kenne ich niemanden im Zoll... ja vermutlich hört sich das wohl wirklich albern an mit Steuern überwachen. Aber mit reinzubringen am Anfang des Anschreibens, dass ich im Zollabfertigungsdienst Waren überprüfen möchte und Grenkontrollen überwachen möchte wäre nicht verkehrt oder???????? Und statt Steuern zu schreiben, ist mir eingefallen Abgaben und Zölle für Bund und Staat zu erheben... wie hört sich das an???????? Natürlich werde ich auch diesbezüglich meine persönliche Stärke mit in den Text einbringen, weshalb ich das alles machen will.

Sportlich bin ich auf jeden Fall denke ich doch :wink: .

Also bei meinem Freund ist das so, dass er Rheuma hat. Schon seit er 18 ist. Aber das sieht man ihm nicht an. Er hat auch wohl einen Grad der Behinderung, die 60% beträgt. Also sie ist offensichtlich.

Wie sollte er das im Anschreiben am besten mit einbringen???? Er sieht da keinen Nachteil diesen Beruf trotzdem ausüben zu können sagt er. Ich traue ihm das auch zu 100% zu.

Ich würde mich wieder super doll freuen Antwort von euch zu kriegen.

In welchen Bereichen seit ihr tätig wenn ich fragen darf????

Ganz liebe Grüße...

Mel
Benutzeravatar
leonsucher
Beiträge: 489
Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
Behörde:

Beitrag von leonsucher »

Bei einem nachgewiesenen GdB von 50 % und mehr gilt man automatisch Schwerbehinderten gleichgestellt und fällt bei gleicher Eignung unter die Bevorzugung.
Einen GdB unter 50 % braucht man erst gar nicht angeben, da daraus keine Gleichstellung abgeleitet werden kann und man ganz normal den Sport- bzw. ärztlichen Test bestehen müsste, was schwierig werden dürfte.

Wichtig im Anschreiben der Bewerbung ist weniger, was man beim Zoll alles genau tun will ( es gibt eh die Einheitslaufbahn mit später unterschiedlichen Tätigkeiten )
Sondern das man das vielfältige steuerliche Tätigkeitsgebiet als persönlich herausfordernde Entwicklungschance sieht, wo man frühere Erfahrungen und Fertigkeiten zum beiderseitig größtmöglichen Nutzen in ständigen Lern- und Fortbildungsprozessen einbringen und weiterentwickeln kann.
Dazu die in den Einstellungsvorraussetzungen geforderten Wesensmerkmale auf die eigene Person umlegen.
Auch wenn man u.U. schwerbehindert ist.

Außerdem noch die exakte Bewerbungsmappe mit diesem Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf + Foto, Kopien vom Zeugnis 10. Klasse, Berufsabschluss, besondere nachweisbare Qualifikationen und Fertigkeiten, auch außerberuflich bzw. ehrenamtlich.
Powerman
Beiträge: 5
Registriert: 4. Jul 2009, 11:44
Behörde:

Beitrag von Powerman »

leonsucher hat geschrieben:Bei einem nachgewiesenen GdB von 50 % und mehr gilt man automatisch Schwerbehinderten gleichgestellt und fällt bei gleicher Eignung unter die Bevorzugung.
Einen GdB unter 50 % braucht man erst gar nicht angeben, da daraus keine Gleichstellung abgeleitet werden kann und man ganz normal den Sport- bzw. ärztlichen Test bestehen müsste, was schwierig werden dürfte.

Hallo,

das ist so nicht ganz richtig.
Mit einem GdB ab 55 gilt man als Schwerbehindert.
Bei allem darunter (mind. 30 und höchstens 50) gibt es die Möglichkeit der Gleichstellung.
Sprich man wird so behandelt wie ein Schwerbehinderter.
Einfach bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Zusicherung der Gleichstellung holen und fertig.
Der Amtsarzt entscheidet dann noch ob eine Einstellung als Gleichgestellter in Frage kommt oder abgelehnt wird.
Bei Deinem Freund mit GdB 60 ist das natürlich nicht nötig, da er ja wohl eine Schwerbehinderausweis besitzt.

Gruß

Danny
Antworten